Geocaching & GPS location based games

Thema anzeigen - Hessen: Neues Jagdgesetz, Einschränkungen für NCs


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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 10:10 
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Geoguru
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Zappo hat geschrieben:
....Mal wieder....hab ich den Eindruck, daß hier zielgerichtet über den falschen Schwerpunkt geredet wird.

Ich denke schon.
Das Gesetz ist eben völlig unverständlich formuliert.
Und bis es dafür eine Klärung gibt macht sich halt jeder einen anderen Reim drauf.

Da werden wir wohl die ersten Urteile abwarten müssen. Ob es irgendwer von den Cachern darauf anlegt, dieses beschleunigt herbeizuführen, das werden wir abwarten müssen.

Alternativ können wir natürlich jetzt drüber diskutieren, wer bei rund 100 hessichen NCs einen NM logt und falls nicht zeitnah ein Umbau der Wegführung oder zumindest ein Disable kommt, einen SBA hinterher.

Nur a) wer möchte sich gerne in diese Nesseln setzen? Und b) wird vermutlich jeder zweite Owner genau die Karte ziehen, wie hier auch: "Gesetz ist unklar, ich nehme eine andere Interpretation als Du."

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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 10:22 
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Ich würde durchaus einen NM bzw. NA loggen, wenn ich auf einem Nachtcache 'quer durchs Unterholz' gehen müsste, sprich: wenn eine oder mehrere Stationen weit ab jeden Weges lägen. Denn da wäre der Interpretationsspielraum definitiv ausgereizt.

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Warum man in den Wald geht und eine Tupperdose sucht? Weil sie da ist!
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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 10:35 
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Geoguru
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Nachtfalke hat geschrieben:
Ich würde durchaus einen NM bzw. NA loggen, wenn ich auf einem Nachtcache 'quer durchs Unterholz' gehen müsste, sprich: wenn eine oder mehrere Stationen weit ab jeden Weges lägen. Denn da wäre der Interpretationsspielraum definitiv ausgereizt.

Im Gegensatz zu anderen Caches, an die ich gerate und wo ich mich schon mal dazu äußere, wo der Hund begraben liegt: HIER ist für mich die Problematik relativ deutlich - also mach ich in Hessen keine Nachtcaches - und logge auch kein SBA.
Das letztere, weil ich das Gesetz nicht einsehe - das sind Hinterzimmer-Lobbiistengesetze gegen Bürger. Das hat genausowenig Akzeptanz bei mir wie der Bayernparagraph.

Bei Quatsch kann der Bürger einsehen, daß er am kürzeren Hebel sitzt und sich demzufolge entsprechend verhalten muss - Quatsch bleibts trotzdem. Daß ich die Suppe auslöffeln muß, mag unter Berücksichtigung des jeweiligen Recht des Stärkeren zutreffen - zu behaupten, daß sie mir schmeckt, kann allerdings niemand verlangen.

Gruß Zappo

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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 11:22 
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Das Jagdrecht ist wie gesagt ein relativ schwaches Recht, soweit ich weiß werden Nicht-Jäger selten im Namen dieser Gesetze verurteilt. Normalerweise kann man nicht davon ausgehen, dass Bürger das Deutsche Jagdrecht kennen, auch wenn das bekanntlich nicht vor Strafe schützt. Im Übrigen wäre eine Missachtung wohl auch nur eine Ordnungswidrigkeit die meines Wissens "günstig" bestraft oder nur verwarnt wird.

Aber Zappo hat schon Recht: Hier treten sofort wieder die Reflexe auf, die ich schon so oft gelesen habe und die mit langsam tierisch auf die Nerven gehen. Anstelle diesen zum Glück recht schwammigen Paragraphen, bei dem jeder mit einem IQ auf Höhe einer Wildsau erkennt, dass er zur Beruhigung der Kritiker geschaffen wurde, als Handlungshinweis und Warnschuss zu verstehen, wird hier der Wortlaut zerpflückt. Ich habe mich über dieses Hobby mal so gefreut, weil es so ein bisschen anarchistisch ist. Leider musste ich feststellen, dass hier genauso viele Spießer rum laufen, nur das diese hier Indiana Jones spielen.

Es geht doch nicht wirklich darum, wie der Paragraph zu interpretieren ist und keiner hier möchte doch ernsthaft einen klärenden Prozess führen. Es ist doch ganz klar, die Legislative von Hessen möchte nicht, dass in der Nacht die Wege verlassen werden. Jeder, der in seinem Leben zwei Wochen in der Schule war, dürfte wissen, was damit gemeint ist.

Die Ignoranz der Jäger und Cacher hat erst dazu geführt, dass solche Dinge in Gesetze geschrieben werden mussten. Da kann man doch nur den Kopf schütteln.

Lauft ruhig weiter direkt durch den Wald, mit der inneren moralischen Rechtfertigung, dass irgend ein Satz in einem Gesetz nicht eindeutig formuliert wurde, oder weil Ihr meint niemanden zu stören. Dann wird der Gesetzgeber das halt irgendwann konkretisieren und so eindeutig wie möglich formulieren. Das sieht dann aber so aus:
" Bei Nacht herrscht ein allgemeines Betretungsverbot. Ausnahmen bestehen für berechtigte Personen."
Und Cacher dürften dann ganz sicher nicht zu den berechtigten Personen gehören.

Dann haben die engstirnigen, einfältigen Ignoranten gewonnen und regen sich alsdann jubelnd über die doofen Gesetzte und die Beschneidung der Bürgerrechte auf.

PS: Soweit mir bekannt ist, will Niedersachsen das Cachen in Wäldern per Waldgesetz verbieten und MeckPom will per Waldgesetz T5 Klettern verbieten. Juhu, das ist ein "starkes" Gesetz, die Formulierungen werden eindeutig sein und zum Glück weiß dann jeder Cacher, dass er nichts mehr darf. Glück gehabt. Alles Helden.

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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 12:04 
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Nachtfalke hat geschrieben:
Das Gesetz spricht von befestigten Wegen. Trampelpfade, die 'sich so ergeben haben', gehören mit Sicherheit nicht dazu.


Jepp, nur unterscheiden die sich vor Ort nicht immer zwangsläufig.
Leute, wer schon mal im Wald war, weiß es doch. Da gibts Wege, die auf den Karten eben nicht eingezeichnet sind und da gibts Wege, die man vor Ort als solche nicht wahrgenommen hätte. Das kann am Kartenmaterial an sich liegen, das kann aber auch an durch Gewohnheit entstandene Wege vorkommen. Wenn der Gesetzgeber hier allgemein von befestigten Wegen spricht [also von Waldwegen, die nicht unbedingt geschottert sind, sich durch ihren Verlauf aber vom restlichen Wald, den ich nicht betreten soll abheben] dann habe ich doch damit kein Problem. Ich hoffe, daß mein Gegenüber, also der potentielle Kläger damit auch kein Problem hat. Ich hatte in einem Jagdforum gelesen, daß ein Geocacher 4km abseits der Wege gesehen wurde. Bei diesen 4km ist meiner Ansicht nach schon der Hinweis erlaubt, daß das Merkmal Weg im Zweifelsfall schon zur Debatte stehen könnte, sprich, ich kann mir kaum vorstellen, daß es innerhalb von 4km keinen Weg geben soll, aber gut, ich kenne ja auch nicht alle Wälder Deutschlands aus dem FF.

Das hat nichts mit Haarspalterei zu tun, sondern mit Rechtssicherheit.
Was würde denn ein Richter im Zweifelsfall heran ziehen? Ich tippe mal auf Wald- und Wanderkarten, wahrscheinlich die offiziellen Karten vom Landesvermessungsamt. Habt ihr Euch diese Karten mal angesehen? Ich habe sie hier, als Druckversion und auch als Software. Die funktionieren wunderbar für die typischen Dreiburgenwanderungen, für Geocaching sind sie aber nur bedingt einsetzbar. Gehe ich dann im GPS auf die Topo 2010, sehe ich doch einiges mehr an Wegen.

Vor einiger Zeit habe ich einen NC gesucht, da routete mich das GPSr auf einem Weg, den man als solches gar nicht erkannt hätte. Diesem Weg fehlten einfach nur Bäume und Sträucher, also eine etwas besser geräumte Schneise, wie man sie von Harvestern her kennt.

Das nur mal meine 50ct zum Thema.

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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 12:13 
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quercus hat geschrieben:
Dann wird der Gesetzgeber das halt irgendwann konkretisieren und so eindeutig wie möglich formulieren. Das sieht dann aber so aus:
" Bei Nacht herrscht ein allgemeines Betretungsverbot. Ausnahmen bestehen für berechtigte Personen."
Und Cacher dürften dann ganz sicher nicht zu den berechtigten Personen gehören.

Dann haben die engstirnigen, einfältigen Ignoranten gewonnen und regen sich alsdann jubelnd über die doofen Gesetzte und die Beschneidung der Bürgerrechte auf.



Nur keine Sorge, dann wird eben über den Begriff Nacht diskutiert :D
Wann ist eigentlich "Nacht" :???:

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Liebe Grüße
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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 13:01 
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Geoguru
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quercus hat geschrieben:
.....Es ist doch ganz klar, die Legislative von Hessen möchte nicht, dass in der Nacht die Wege verlassen werden. Jeder, der in seinem Leben zwei Wochen in der Schule war, dürfte wissen, was damit gemeint ist. .....
Tja, ein typisches Beispiel, wie wenig der Sinn hinter einer Regel verstanden wird, sondern gleich Sonderfälle der Sonderfälle diskutiert und Buchstaben mit der Goldwaage gewogen werden.

Die Absicht hinter dem Gesetz ist klar - so klar, wie die Ursprungsabsicht beim Cachen / der Sinn der "Nicht-Vergraben-Regel" / die Forderung nach einer zeigenswerten Location.

Das kann man verstehen, man kann aber auch hobbymäßig Haarspalterei betreiben*. In den angeführten Beispielen kann man aber erkennen, welche Auswirkungen diese Oberschlauheit haben kann - dem Hobby hat es zumindest extrem geschadet. Ich denke, wenn man die Regeln verinnerlicht hätte, statt sie zu zerpflücken, hätten wir keine Caches ohne Locations, deutlich weniger Caches - und Cacher - und vielleicht würden wir hier nicht über Waldverbote für Cacher, sondern über Jagdverbote wegen Caches reden :D :D :D

Früher hieß es: Keine Schuhe auf den Tisch. Man konnte dann die Schuhe ausziehen und nur die Füße auf den Tisch legen oder die Schuhe auf die Couch legen - benützt hat es einem nix - zurecht.

Gruß Zappo

* im Gesamten ganz klein - im Kleinen dafür aber ganz groß - nach der Überzeugung meines Großvaters haben "wir" deshalb den ersten Weltkrieg verloren.....

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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 15:07 
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raziel28 hat geschrieben:
Das hat nichts mit Haarspalterei zu tun, sondern mit Rechtssicherheit.
Was würde denn ein Richter im Zweifelsfall heran ziehen? Ich tippe mal auf Wald- und Wanderkarten,

Eine TOP25 sollte schon genommen werden, die gibt es immerhin von den LVAs.
Google hat ja freundlicherweise vor ein paar Monaten für die Bundesrepublik einen Komplettimport der TOP25 vorgenommen.
Zwar sind dabei die Klassifizierungen untern Tisch gefallen, d.h. ob nun Wanderweg, Wirtschaftsweg oder Serivceweg: Es sieht auf der Google-Karte alles gleich aus.

Nichtsdestotrotz ist das AKTUELLER als die derzeit bei Garmin verfügbare Topo2010.


Aber natürlich sind im LVA-Material gerade in besonders ländlichen Gebieten (z.B. in Hessen der Bereich hinter Langenselbold, Freigericht, Linsengericht) komplette Wegenetzte seit Jahren veraltet und der Versuch sich auf den in der Karte verzeichneten Wegen zu bewegen kommt einem T4-Hindernisslauf durch dickste Einstände von 5-10jährigen Kulturen gleich.

Da könnte man natürlich auch einen besonderen Typ von NC draus machen: "Immer auf den TOPO-Wegen bleiben".

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BeitragVerfasst: Mi 29. Feb 2012, 16:10 
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Zappo hat geschrieben:
Ich denke, wenn man die Regeln verinnerlicht hätte, statt sie zu zerpflücken, hätten wir keine Caches ohne Locations, deutlich weniger Caches - und Cacher - und vielleicht würden wir hier nicht über Waldverbote für Cacher, sondern über Jagdverbote wegen Caches reden :D :D :D


Moment, die Regeln kommen nicht durch welche zustande, die sich Gedanken machen, eher die gegenteilig veranlagte Fraktion ist dafür verantwortlich, die sich um gar nichts Gedanken machen. Bei denen wird das das nächtliche Verbot die Wege zu verlassen auch zuerst greifen, egal ob sie das verstehen oder nicht. Davon ab, wer wird denn die Einhaltung dieses Gesetzes in der Praxis überprüfen? Denk mal darüber nach und auch darüber, welches Ziel da eigentlich verfolgt werden soll.

Ich will bestimmt nicht haarspalten, solange es die anderen nicht auch tun.
Abwarten...

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BeitragVerfasst: Do 1. Mär 2012, 07:31 
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Wie wäre es denn, wenn sich die Zunft der Dosensucher einfach mal an den Gesetzestext halten würde, ob unsinnig, schwammig, nicht nachvollziehbar oder auch nicht?
Die Angelegenheit ist insgesamt hausgemacht, das wurde bereits als Tatsache in diesem Thema hier ermittelt, also bringt es nichts, nach Auswegen und Lücken zu suchen.

Ansonsten hat der zünftige Dosensucher zwei Möglichkeiten:
1) Augen zu und durch, weiter wie bisher, dann aber auch bitte hinterher kein Gejaule, wenn es zu fiesen juristischen Verwicklungen kommt

oder

2) sich einfach mal daran halten ohne imaginäre Gedankengebilde zu Grauzonen und Interpretation zu zimmern.



Ach ja, da fällt mir etwas ein, da war doch mal was, was so erfolgsversprechend aussah, bzw. verkauft wurde:

Jedenfalls bin ich ja jetzt echt heilfroh, dass das BEI DIESEM ANLASS als Fazit der Debatte ausgehandelte "Wir bleiben im Dialog" so freundlich, deutlich, im Sinne gegenseitigen Wohlergehens und gegenseitiger Toleranz und unter Rück- und Mitsprache durch/mit den/die Cacher auf den Weg durch die Legislative gebracht und in bestehendes Recht verwandelt wurde. Oder sollten zu diesem Gesetz NUR die Jäger Lobbyarbeit betrieben haben? Meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich.
Schade, dass die Reiter, Pilzsammler und Gleitschirmflieger nicht bei der Podiumsdiskussion dabei waren, dann wäre vielleicht alles ganz anders gekommen... :/

Das Ergebnis, dass es eben i.d.R. seitens der Wald-, Jagd- und Forstlobby nicht Dialogsuche und der Wunsch auf gegenseitiges Einvernehmen mit Erholungssuchenden ist, sehen die Cacher in Hessen jetzt Schwarz auf Weiß, wenn man es zu Ende denkt.
Vielleicht lernt man daraus, wenn ich da auch gewisse Zweifel habe.

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Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob dieser Beitrag wirklich ausgedruckt werden muss!

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