Geocaching & GPS location based games

Thema anzeigen - GC Guidelines / Genehmigung des Eigentümers / öffentl. Grund


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BeitragVerfasst: So 29. Apr 2012, 15:10 
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Geomaster

Registriert: Mo 6. Dez 2004, 14:27
Beiträge: 347
Wohnort: NRW
Hallo zusammen,
mir ist die genannte Änderung in den allgemeinen GC guidelines, welche ich bisher in der Umsetzung nur in den NL kenne, aufgefallen. Weiß jemand, ob die genannte Genehmigung vom Grundstückseignetümer vom appover für Deutschland abgefragt wird oder ob vorhandene Caches nachgenemigt werden müssen ?

Zitat:
http://support.groundspeak.com/index.php?pg=kb.page&id=304#permission
You assure us that you have the landowner's and/or land manager's permission before you hide any geocache, whether placed on private or public property. By submitting a cache listing, you assure us that you have adequate permission to hide your cache in the selected location. If you have permission to place a cache on private property, indicate this on the cache listing for the benefit of the reviewer and those seeking the cache.

In the case of public property, permission can often be obtained from the agency or association that manages the land. Worldwide, there are many such agencies and organizations that regulate geocaching on their managed land. As the cache owner you are responsible for determining who to contact to obtain permission.

_________________
Gruß Frank
DNF König
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byebye Grüne Hölle, wie hast Du Dich verändert ....


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BeitragVerfasst: So 29. Apr 2012, 15:47 
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Geocacher
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Registriert: Do 1. Jul 2010, 23:09
Beiträge: 297
Wohnort: Homburg
Nachgenehmigt werden muss nicht. Es gilt für alle neuen. Das galt früher aber laut Guideline auch schon, daher keine wirklich neue Sache.

_________________
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BeitragVerfasst: So 29. Apr 2012, 23:02 
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Geowizard
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Registriert: Di 31. Mär 2009, 06:59
Beiträge: 2473
Wohnort: 58840 Plettenberg
Es mag aber durchaus in Einzelfällen vorkommen, dass der Reviewer mal danach fragt, denke ich, denn manche extravagante Location ist vielleicht doch schon anhand des Listings offensichtlich.

In der Regel und bei "normaler" Lage der Dose, halte ich es aber für so gut wie ausgeschlossen, dass eine schriftliche Genehmigung eingereicht werden soll.

_________________
Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob dieser Beitrag wirklich ausgedruckt werden muss!

Bekennender Genusscacher, DNF-, NM- und SBA-Logger
Outdoorspäße


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BeitragVerfasst: So 29. Apr 2012, 23:13 
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Geowizard

Registriert: Mo 1. Aug 2011, 20:13
Beiträge: 1000
Wohnort: 41236
Die Dosen die Du liegen hast sind imho unkritisch. Ich kann mir schwer vorstellen das da irgend jemand ernsthaft nachfragt.
Da kann man genug Leute treffen die sich die Ecke einfach so anschauen.

LG

_________________
Das ist mal schön auf den Punkt gebracht :) :
Merkur hat geschrieben:
Ich hingegen fahr lieber mit dem Geländewagen zum Cache und werfe dabei mit Altbatterien nach Eulenbabys....nur um die Diskussion am laufen zu halten.


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