Rheinfranke hat geschrieben:
Ja, dann kauft man gleich das Gerät mit abnehmbarer antenne, dann ändert man überhaupt nichts am Gerät.
Programmierung erfolgt über das Menü und FTEG CE usw hats auch alles.
Wo soll jetzt noch ein verstoß sein?
Die CE erstreckt sich nur auf den bestimmungsmäßigen Betrieb.
Ein Gerät, dass als PMR466 CE-Zertifiziert und in Verkehr gebracht wurde, ist bestimmungsmäßig nunmal ein PMR446 und nichts anderes.
Zu solchen Geräten gehört i.d.R. auch eine Konformitätserklärung des Herstellers, die darüber Auskunft gibt.
Nochmals das ganze in der Praxis:
Ich kann ein SDR-Funkgerät mit WT405-Chip zwischen PMR446 und LPD (433-434 MHz) umschalten. Auf beiden Bändern darf ich mit 500mW bzw 10mW als Hobbyfunker "Ruhrcacher" funken.
Die gleiche Software ermöglicht aber das Einstellen der Leistung auf einheitlich 500mW für beide Bänder. Konsequenz:
Im Bereich von 446 Mhz darf ich weiter als Ruhrcacher mit anderen Geocachern sprechen.
Im Bereich von 433-434 Mhz unterliege ich nun aber nun dem AFuG weil die Allgemeinzuteilung nicht mehr gilt.
D.h. Rufzeichennennung mit DO1CMH und ausschließlich Funkverkehr mit anderen Stationen des Amateurfunkdienstes.
Klingt alles kleinkarriert, ist aber nun mal Gesetz.
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