do1000 hat geschrieben:
Mhhh... also ich kann beim besten Willen keine relevante Straftat gem. § 126 entdecken. Hast Du das einfach nur stumpf bei Wikipedia abgepinnt oder hast Du weitergehende Kenntnisse?
Nein, ich bin kein Jurist.
Mag sein, dass ich da übervorsichtig bin, zum Teil auch "vorauseilender Gehorsam" dabei ist, aber ich habe auch aufgrund einer anderen Tätigkeit darauf zu achten, dass meine Weste weiß bleibt. Da bin ich dann lieber ober-korrekt und verzichte darauf, als dass ich mit einem Bein im Knast stecke.
Nehmen wir mal den Fall an, ich lege so einen Cache in einem seit Jahren unbewohnten, halb zerfallenen Haus und ein anderer Cacher bricht sich das Bein oder noch schlimmer: ist danach querschnittsgelähmt.
Der (alte/ neue) Hauseigentümer macht einen Riesenwirbel und verklagt erst einmal jeden - die Cacher, den Owner, ... Das Gericht schmettert vielleicht zunächst ab, dass der Owner zu einer Straftat (Einbruch/ Hausfriedensbruch) angestiftet hat; aber in einem Zivilprozess fordert der verunglückte Cacher Schadensersatz - von Groundspeak, vom Owner und vom Hausbesitzer/ Eigentümer.
Ich weiß nicht, was es in den Jahren schon für ähnliche Fälle gab und wie entschieden wurde. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine simple Ausschlussklausel "auf eigene Gefahr" vor Klagen und Forderungen schützt.
Gibt leider einige Fälle der Art, wo der Einbrecher vom Hausbesitzer nach Schadensersatz bekam, weil er mit der morschen Leiter des Eigentümers, mit der einbrechen wollte, sich das Bein brach.
Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen...