jennergruhle hat geschrieben:
Was bei extrem pinnschieteriger Auslegung und Denunziantentum natürlich gar nicht geht - Dann hat jeder Owner (Extremfall 1) nur noch genau einen (!) Cache, falls er ein Eigenheim hat (und vielleicht noch einen zusätzlichen wenn er einen Schrebergarten hat).
Solche Verhältnisse will ja wohl keiner haben.
Das andere Extrem ist der widerrechtlich in umzäuntes Land plazierte Lost-Place-Cache, für den man Hausfriedensbruch oder gar Einbruch begehen muss (Extremfall 2).
Die Realität liegt irgendwo in der Mitte dazwischen.
Da geb ich Dir gerne recht. Mir ist bewußt, daß wir schon die goldene Mitte wählen sollten. Und so war es eigentlich auch gemeint.
jennergruhle hat geschrieben:
Bei meinem obigen Beispiel aber definitiv näher an 1 als an 2 - wie schon geschrieben, ein komplett öffentlich zugängliches Gelände. Da hatte jemand wohl Frust über das Nicht-Finden und hat aus Trotz den Cache gemeldet. Einen vernünftigen anderen Grund sehe ich nicht. Feiges Denunziantentum ohne Rückgrat halt - man hätte mich ja auch im Vorfeld mal kontaktieren können und sagen, wem das Ganze nun wirklich gegen den Strich geht.
Das mag ich selbstverständlich auch nicht. Aber da sind schon ganz andere angezinkt worden (Verstoß gegen ToU). Besser wäre ein direkter Kontakt zum Owner, erst bei Nichtreagieren eventuell ein SBA. Das wäre zumindest offen und ehrlich. Und ich finde es auch gut, daß die BImA den Kontakt mit den Ownern sucht. Da kann man dann den Cache schließen oder nach Alternativen suchen.
jennergruhle hat geschrieben:
eagle-eb hat geschrieben:
Dies ist in erster Linie Deine Aufgabe, rauszufinden, wem das Grundstück gehört.
Wie gesagt, selbst bei den offiziellen Ämtern bekommt man als Privatperson keine Auskunft, wem ein bestimmtes Stück Land gehört. Und ja, ich kenne Leute im Grundbuch- und Katasteramt, die mir das (zumindest für Rostock) bestätigt haben.
Ja, ich hätte es besser wissen müssen. Du hast Recht, beim Grundbuchamt kann nicht jeder x-Beliebige Auskunft über ein Grundstück bekommen. Dazu benötigst Du ein besonderes Interesse (z.B. Du als Grundstückseigentümer möchtest Dich gegen Einflüsse, die von Deinem benachbarten Grundstück auf Dein Grundstück ausgehen, wehren; Du hast eine Hypothek/Grundschuld im Grundbuch stehen und möchtest wissen, wer nun der neue Eigentümer ist; bei eigenem ernsthaften Kaufinteresse für das Grundstück bin ich mir im Moment nicht so sicher). Es sind schon enge Grenzen für ein Auskunftsanspruch gesetzt. Und das finde ich auch gut so. Soll nicht jedermann beim Grundbuchamt nachfragen dürfen, wer der Eigentümer ist. Da könnt ja jeder kommen. Heute ein Cacher, morgen ein Makler, und Woche für Woche wiederholt sich das Spiel.
So, das hilft uns hier nicht weiter. Der Gelackmeierte ist der Owner, der einen Cache auf unbekanntem Grund legen will. Und aus der Misere kommen wir hier nicht raus. Vielleicht könnte da noch das Einwohnermeldeamt weiterhelfen. Wenn Du keinen findest - na ja, dann bleibt es Deine eigene Entscheidung und eigenes Risiko, einen Cache zu legen.
Aber selbst wenn Du den Eigentümer ausfindig machst, ich glaube nicht, daß er den Cache genehmigt. Und auch in diesem Falle bewegst Du Dich immer in einer rechtlichen Grauzone.
[Klugscheißmodus]
Nullo actore, nullus iudex - Wo kein Kläger, da kein Richter!
[/Klugscheißmodus]
Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg mit Deinem Cache (ist ja inzwischen auch schon wieder gefunden worden).
lg eagle-eb