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Thema anzeigen - Wie das festgelegt ist wann ein Jäger zur jagt geht?


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BeitragVerfasst: So 20. Mai 2012, 09:57 
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Geocacher
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Registriert: Sa 26. Nov 2011, 22:58
Beiträge: 47
Wohnort: Saarland
Hallo zusammen,
gestern bei einem Nachtcache im Wald wurden wir von zwei Autos angehalten und befragt was wir machen würden.
Angeblich wäre es sehr gefährlich durch den Wald zu laufen, da gejagt wird. Die Leute waren auch nicht wirklich freundlich zu uns.
Heißt es nicht, gejagt wird bei Vollmond? Oder haben wir da etwas falsch verstanden?
Uns würde nämlich mal interessieren ob und wie das festgelegt ist wann ein Jäger zur jagt geht.
Habt ihr da ein paar Infos?

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 Betreff des Beitrags: Jagd
BeitragVerfasst: So 20. Mai 2012, 11:18 
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Geocacher

Registriert: Di 17. Aug 2010, 09:49
Beiträge: 96
Ich versteh das immer nicht: wenn Sie schießen wollen, müssen die Jäger das Ziel genau ansprechen. Und ich war schon oft im Wald aber Rehe mit Taschenlampe und Jack Wolfskin Jacke habe ich noch nie gesehen. was soll da gefährlich sein?
Und wieder einmal stelle ich fest: unfreundlich! Kann man als Jäger nicht in einem normalen Ton mit den Leuten sprechen?

Gruß
B!gS


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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: So 20. Mai 2012, 11:46 
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Geocacher

Registriert: Fr 6. Mai 2011, 12:22
Beiträge: 33
§25 Absatz 1 LWaldG:

Zitat:
Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet.[..]


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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: So 20. Mai 2012, 12:21 
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Geowizard
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Registriert: Di 24. Apr 2012, 17:29
Beiträge: 1481
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Ich würde mich von entsprechenden Äußerungen auch nicht verschrecken lassen. Motz doch einfach mal zurück, oder noch besser, lass dir die Waffenberechtigungskarte zeigen. Natürlich kann es bei der Jagd gefährlich sein, im Wald umher zu streifen. Dabei ziele ich jetzt nicht auf halbblinde Jäger ab, die meinen einen besonders großen Bock gesichtet zu haben und euch dann über den Haufen schießen. Viel mehr würde ich mich vor Querschlägern und Fehlschüssen in acht nehmen.

Mein Tipp: streif dir ne Warnweste über, am besten in orange, dann fällt man in dem Gewimmel von Schießwütigen gar nicht mehr so auf. Die Hilfreichen Tipps der solch einer Jägerschaft (bitte nicht verallgemeinern) dienen meist eher dazu den eigenen Jagderfolg nicht unnötig durch aufgeschreckte Tiere zu schmälern.

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Gott segne unseren Strand. Borkumer Pastoren bis ins frühe 20. Jahrhundert


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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 12:20 
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Geocacher
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Registriert: Sa 3. Apr 2010, 11:18
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Was mir immer noch nicht klar ist ...
Haben Jäger eine Gesetzliche Grundlage jemanden aus dem Wald zu weisen oder geht es nur darum in ruhe Jagen zu können???


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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 12:37 
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Geomaster
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navifreak hat geschrieben:
Was mir immer noch nicht klar ist ...
Haben Jäger eine Gesetzliche Grundlage jemanden aus dem Wald zu weisen oder geht es nur darum in ruhe Jagen zu können???


naja, das "nur" ist auch wieder so auslegungssache....hier gibts mal wieder das typische Missverständnis zwischen den Jägern und den Nicht-Jägern.

Pauschal "gejagd wird nur bei Vollmond" stimmt natürlich nicht. Es müsste wohl eher heißen "die jagen am liebsten bei Vollmond und sternenklarem Himmel, da sehen sie am meisten durch die Zielfernrohre, aber ab und an muss man halt auch bei bewölktem Wetter auf den Hochsitz" und ich schreibe hier bewusst muss, denn die Jäger zahlen für ihr Jagdrevier (und das n bissl mehr als wir für unsere Premium-Mitgliedschaft) und haben dann dabei noch eine Abschussquote zu erfüllen. Wenn die nicht erreicht wird gibts nochmal extra Aufschlag oben drauf.....

Und da ist es dem Jäger natürlich nicht so Recht wenn gerade dann, wenn er auf der Pirsch ist eine Horde plappernder Geocacher durch den Wald torkelt und mit Flutlichtern die ganzen Tiere aufschreckt....

Kurzum: man kann nicht pauschal sagen "es wird nur bei Vollmond gejagd" und wenn der Jäger einen nicht gerade mit Freudenstrahlen im Wald empfängt heißt das evtl. dass er seiner Quote hinterher hinkt.....groß diskutieren bringt da ja meistens eh nix.....

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GC.com nur noch für T5 & LP Caches, lieber Ingress statt versiffte Powertraildosen im Naturschutzgebiet :D
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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 13:52 
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Geowizard
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dob hat geschrieben:
... aber ab und an muss man halt auch bei bewölktem Wetter auf den Hochsitz" und ich schreibe hier bewusst muss, denn die Jäger zahlen für ihr Jagdrevier (und das n bissl mehr als wir für unsere Premium-Mitgliedschaft) und haben dann dabei noch eine Abschussquote zu erfüllen. Wenn die nicht erreicht wird gibts nochmal extra Aufschlag oben drauf....

Das klingt ja gerade so, als müsste man Mitleid mit den armen Hobbyjägern haben. Die Praxis sieht aber doch wohl eher so aus, dass es lange Wartelisten auf Jagdpachten gibt. Jäger, die ich kenne, und die bei Saarbrücken wohnen, haben eine Jagdpacht weit hinter Kaiserslautern, weil im Saarland nix mehr frei war... Also wird sich das Geschäft schon lohnen... oder? ;)

Dass auch Jäger ihre Sorgen haben, seh ich ja ein. Aber freundlich und sachlich bleiben, wenn man im Wald auf andere Menschen trifft, das kann man doch wohl trotzdem! Also ich werd mich von denen jedenfalls nicht mehr einschüchtern lassen, das hab ich mir fest vorgenommen! :devil2:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 14:37 
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Geowizard
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Nur mal jetzt mal eben so zwischen Büro und Trecker: ich schmeiß heute Abend ein paar Scans aus der letzten DJZ hier rein. Was hier den "armen" Jägern abgezogen wird ist wirklich nicht mehr witzig und ich kann Ihre ablehnende Haltung gegen jegliche andere Art von "Freizeitgestaltung im Wald / Revier" mittlerweile (fast) nachvollziehen.
Kein Wunder haut mir meine Frau ständig in den Nacken, wenn ich wieder davon anfange: "ich will aber auch den Jagschein machen" (und das seit 20 Jahren :D )


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 Betreff des Beitrags: Re: Jagd
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 14:56 
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Geowizard
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Ich verstehe beide Seiten. Ich bin Cacher, mein Bruder Jäger.
Aber es wird niemand gezwungen, ein teures Hobby, mit all seinen Verpflichtungen, auszuüben.

Das ist in meinen Augen kein Grund für manche Waidmänner, anderen das Hobby leidig zu machen oder sich als Herrscher des Forstes aufzuführen.

Ich kann ja auch nicht als Porschefahrer verlangen, dass ein Polo sich von der Autobahn fernhalten soll, da der Polo ja viel langsamer ist und der Porsche ja viel mehr Steuern kostet und viel mehr Sprit verbraucht.

Wenn ich denke ich kann es mir leisten, ist das meine ganz persönliche Sache.

Sorry, für den jetzt etwas harten Vergleich:

Ich trete als Beinloser auch nicht als Aktiver in einen Wanderverein ein.

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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 15:30 
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Geomaster
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Beiträge: 738
@Navifreak : wie ich bereits reinkopierte :

Nach dem Landeswaldgesetz § 22,1 darf jeder Bürger zu jeder Zeit den Wald überall zum Zwecke der Erholung betreten. (Ausnahmen: Naturschutzgebiete haben Sonderregelungen).
Wald im Sinne des Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, wie auch kahlgeschlagene und verlichtete Grundflächen. Dazu gehören auch Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

§ 22 Betreten, Reiten, Befahren
Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.

Nach dem Landesjagdgesetz § 29, 1 und 3 ist der weisungsbefugte Personenkreis sehr eng gefasst und betrifft nur Förster, Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher! Die Befugnisse der Jagdschutzberechtigten regelt eindeutig § 30 des Landesjagdgesetzes

§ 29 Jagdschutzberechtigte, bestätigte Jagdaufseher
(1) Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig. Die Bestätigung darf bei Vorliegen der fachlichen Eignung nur versagt werden, wenn Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen. Fachlich geeignet ist, wer jagdpachtfähig ist und einen Jagdaufseherlehrgang mit Erfolg durchlaufen hat. Berufsjäger, Forstbeamte, Angestellte des Privatforstdienstes und bisher bestätigte Jagdaufseher gelten als fachlich geeignet.
(3) Die Jagdschutzberechtigten müssen bei der Ausübung des Jagdschutzes das von der Obersten Jagdbehörde bestimmte Jagdschutzabzeichen tragen. Über die Berechtigung zum Tragen des Jagdschutzabzeichens hat die Untere Jagdbehörde eine Bestätigung auszustellen, die bei der Ausübung des Jagdschutzes mitzuführen und beim Einschreiten auf Verlangen vorzuzeigen ist; es sei denn, daß dies aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist.

§ 30 Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind insbesondere befugt:
1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdliche Bestimmungen begehen, oder außerhalb der öffentlichen Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Personalien festzustellen.
2. Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herren, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus, angetroffen werden, zu töten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Katzen, die sich in Fallen gefangen haben. Es gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie erkennbar vom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben.

Fazit: Sie dürfen sich jederzeit und überall im Wald (Sonderregelungen gelten für Naturschutzgebiete und während einer Jagd, die für Sie aber erkennbar sein muss!) zum Zwecke der Erholung bewegen und müssen nur Anweisungen derjenigen Personen befolgen, die ein Jagdschutzabzeichen tragen, sowie eine Bestätigung der Unteren Jagdbehörde mit sich führen, dass sie zum Tragen des Abzeichens berechtigt sind und sich auf Verlangen vorher ausgewiesen haben. Allen anderen Personen müssen Sie nicht Folge leisten, im Gegenteil:

Aufforderungen von unberechtigten Personen stellen eine Nötigung oder sogar Amtsanmaßung dar! Solche Fälle sollten Sie unbedingt bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen!

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LG, Thorsten


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