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Thema anzeigen - Leatherman Wave erlaubt?[Lösung:Ja, kein Messer da Werkzeug]


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 14:11 
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Geocacher

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... vielleicht sollte ich mein ACK2000 aus meinem Cacherucksack rausnehmen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 14:25 
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Geocacher
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Hm,

Also kontrolliert und gefilzt wurde ich ständig(in den letzten 5 Jahren sicher 20 mal), aber das war dann auch nicht tagsüber beim Cachen, sondern wenn man bei Freunden ist und abends nach hause läuft. Da kann man das natürlich zu hause lassen, ist nur doof, wenn man Cachen war und auf dem Rückweg noch bei Freunden vorbei fährt...

Habe gerade mal auf der Website der Hamburger Polizei gesucht, was die so schreiben, was erlaubt ist. Die Beziehen sich aber auch nur auf den total ungenauen Gesetztestext und geben noch einen nichtssagenden Kommentar ab.
[quote=Hamburger Polizei]
Das Führen wird nur noch bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Ein gesonderter Ausnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.[/quote]

Ich glaube ich nerve die Polizei gleich mal per eMail und frage, ob ich das Leatherman dabei haben darf, um damit mein Fahrrad zu reparieren. Wenn da ein OK kommt, druck ich das aus und wenn mich dann ein Polizist nervt, bekommt der den Ausdruck gezeigt.

Dann sollte man recht abgesichert sein oder? Denke mal da haben die es dann zumindestens schwer, mir eine Ordnungswiedrigkeit vorzuwerfen, wenns mir von der Polizei vorher erlaubt wurde. Und mein Fahrrad habe ich eh immer dabei, dann hat man auch immer einen Grund das dabei zu haben.

Zitat:
:schockiert:
Ihr Teufelsbraten! Wie schafft ihr es, das Messer von Leatherman EINHÄNDIG auszuklappen?! Den Trick will ich auch können! Ich brech mir da mit zwei Händen schon alles verfügbare ab!

Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt sind:
Bild
Wenns trotzdem zu schwer geht, hast du definitiv das ölen vergessen^^

_________________
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Zuletzt geändert von Dunuin am Mi 16. Sep 2009, 14:35, insgesamt 3-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 14:34 
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Geoguru
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hihi, da fiel mir doch wieder ein, daß ich eine ähnliche Anfrage im vergangenen Jahr an die engl. Polizei gestellt hatte...

Zitat:
Subject: Question regarding carrying knifes
Your enquiry: Dear Sir,

at the end of May my wife and me would like to visit england. We are planning to go around by car using B&B- and camping-facilities. As there were recently some changes of the british law we are really confused what we are aloud to take with us in our camping kitchen. It has been normal to me for many years to have a knife with an 4.5 inch long blade during such vacations - just for the preparation of food. Usually "hidden" deep in a rucksack or in the car together with all the other cooking equipment. Is this still allowed or should such a knife better be left at home? We will come from Germany by car via Calais-Dover to the UK.

Your sincerely, jm


daraufhin bekam ich eine Antwort von Mark...

Zitat:
Dear J

Thankyou very much for your enquiry and for the responsible attitude that you obviously have.

For the purposes you have mentioned i.e. food preparation, your possession of such a knife would NOT constitute an offence even in a public place such as a camp site.

Also you are well advised to carry it in the manner you have described, as this shows good faith on your part and makes it very unlikely that it may be used against you in any physical attack.

I hope this puts your mind at ease and I wish you a happy visit to England.

Regards

Mark

> > Mark Clarkson.
> > A/Detective Chief Inspector. 176826
> > MPS Anti - Knife Crime Unit
> > "Operation Blunt"
> > Violent Crime Directorate
> > TPHQ

man möge es mir verzeihen, aber ich werde das jetzt nicht übersetzen...

_________________
Mt 5,3-11 (Lut. '84)


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 16:45 
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Geomaster

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[quote="Dunuin"]Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt
quote]

Na, ich habe ein innenliegendes Modell. Da muss ich wohl weiterhin beidhändig agieren.

_________________
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 17:52 
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Geocacher
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So, eMal ist draußen, bin mal gespannt, was da für eine Antwort kommt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 18:16 
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Geowizard

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Beiträge: 2218
Dunuin hat geschrieben:
Das ist beim Wave eigentlich recht einfach, man muss ja nicht erst auffalten, da die Messer außen befestigt sind:
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Wenns trotzdem zu schwer geht, hast du definitiv das ölen vergessen^^

Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 19:34 
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Geomaster
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Sicher? Bezieht sich das Einhändig nicht auf die Springmesser, Butterflies und so???

Gruß
Andreas

SabrinaM hat geschrieben:
Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...

_________________
_______________________________________________________
- 90 % unserer besten Caches und die für uns das Geocaching ausmachen sind nicht GS-konform
- viele hiervon wurden und werden daher gerade von GS archiviert
- brauchen wir persönlich dann noch GS ???


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 20:15 
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Geowizard

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Beiträge: 2218
Knollies hat geschrieben:
Sicher? Bezieht sich das Einhändig nicht auf die Springmesser, Butterflies und so???

Gruß
Andreas

SabrinaM hat geschrieben:
Hier ist es alleine die Bauform der Klinge, die es zum Einhänder macht (das grosse Loch...). Selbst wenn man es so straff einstellt, das man es nicht mehr einhändig bedienen kann, ist es immer noch ein Einhandmesser und fällt (wenns denn auch noch arretiert, was ja eigentlich immer Sinn macht bei einem Messer) im Zweifelsfall unter das Gesetz...

Nein, die sind schon lange per Gesetz geregelt (und gehören zu den verbotenen Messern). Hier geht es um die "ganz normalen" einhändig zu bedienenden Messer. Halt die mit Loch (auch das eine oder andere Victorinox ist davon betroffen) oder die mit Daumenpin.

Ein hilfreicher Link, um sich zu informieren: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Do 17. Sep 2009, 00:03 
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Geoking
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Wohnort: Aachen
jmsanta hat geschrieben:
Teddygo hat geschrieben:
[...]- Die Wahrscheinlichkeit, das Wave mal beim Caschen benutzen zu müssen geht auch gegen null[...]

wirklich lange kannst du noch nicht cachen...

Bei mir sind es bald sieben Jahre und von einem nicht repräsentativen Sonderfall habe ich IIRC noch nie ein derartiges Werkzeug oder irgendein anderes nicht in der Beschreibung erwähntes Werkzeug benötigt.

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Wir hätten nie uns getraut doofe Dosen anzumelden schon aus Respekt vor diesem geheimnisvollen Spiel (Dosenfischer, Die goldenen Jahre)


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 Betreff des Beitrags: Re: Leatherman Wave erlaubt?
BeitragVerfasst: Do 17. Sep 2009, 13:35 
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Geocacher
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Registriert: Fr 14. Mär 2008, 11:34
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Wohnort: Hamburg-Wandsbek / Langballig / Hallabro
Gute Nachrichten für alle Leatherman-Fans:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Muhl

Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an.


Da es also laut Jurist als Werkzeug und nicht als Messer gilt, ist das Trageverbot auch nicht vorhanden. Also darf ich das überall dabei haben, nur nicht in den Waffenverbotszonen, aber da darf man bei uns nichtmal Glasflaschen dabei haben, weil man die als Waffe verwenden könnte, von daher nicht verwunderlich.

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