Geocaching & GPS location based games

Thema anzeigen - Leatherman Wave erlaubt?[Lösung:Ja, kein Messer da Werkzeug]


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BeitragVerfasst: Do 1. Okt 2009, 11:55 
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Geowizard

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Zwei Starrachsen, vier Blattfedern und die Himmelsrichtung auf dem GPS ...


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BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2012, 14:44 
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Geocacher
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Hallo zusammen,

um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt:

http://etools24.com/Puma-TEC-Nylonetui-gepolstert-mit-Vorhaengeschloss-bis-13-cm-Heftlaenge

Für den Preis kann man nicht meckern. Mal sehen was die Taschen taugen.

Gruß
Lomec

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BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2012, 14:56 
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Geoguru
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Lomec hat geschrieben:
um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt:

Wäre toll wenn Du in einigen Monaten Deine Erfahrungen hinsichtlich der Haltbarkeit zurückmelden könntest.
Denn alles was Nylon war hat sich bei mir als Taschenlampenetui bislang NICHT bewährt. Zumindest ist "echtes Leder" da widerstandsfähiger was Scheuer- und Druckbelastungen angeht.

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BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2012, 15:15 
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Geocacher
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-jha- hat geschrieben:
Lomec hat geschrieben:
um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt:

Wäre toll wenn Du in einigen Monaten Deine Erfahrungen hinsichtlich der Haltbarkeit zurückmelden könntest.
Denn alles was Nylon war hat sich bei mir als Taschenlampenetui bislang NICHT bewährt. Zumindest ist "echtes Leder" da widerstandsfähiger was Scheuer- und Druckbelastungen angeht.



Das mache ich gern. Großen Belastungen wird das Etui in meiner Caching-Tasche nicht aushalten müssen. Mir geht es einfach nur darum gesetzeskonform zu handeln und merkwürdig gelaunten Polizisten oder gar böswilligen Polizisten keinen Spielraum zu geben. Ich persönlich finde das Gesetz lächerlich. Die Falschen werden hier vorab bestraft und nicht die Bösewichter, denen so ein Gesetz eh egal ist. Wer entsprechende Vorstrafen hat, dem sollte das Tragen derartiger Gegenstände und Werkzeuge untersagt werden. Damit würde man zumindest den unbescholtenen Bürger nicht bevormunden.

Es kann irgendwie nicht sein, dass ein unbescholtener Bürger mit guten Absichten sich wie ein Verbrecher fühlt, nur weil er entsprechendes Werkzeug bei sich trägt! Das ist ein absolutes Unding. Ich schäme mich für Deutschland und die kopflosen Politiker, die dieses Gesetz verfasst haben. Vielleicht könne wir das Gesetz mit einer Petition zum kippen bringen?!


Gruß
Lomec

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BeitragVerfasst: Do 23. Feb 2012, 15:48 
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Geocacher
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Vielleicht kann man sich mit den Kollegen aus dem Messer-Forum zusammentun und gemeinsam einen Antrag ausarbeiten und hier einreichen:

https://epetitionen.bundestag.de/

Man müsste diese Aktion noch entsprechend an die Öffentlichkeit bringen um mehr Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren. Es gibt sicherlich ganz viele Menschen, die keine Geocacher oder Messerfreunde sind aber dennoch das Gesetz für falsch halten und sich in ihrer persönlichen Freiheit im Umgang mit diesen Gegenständen eingeschränkt fühlen.

Gruß
Lomec

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BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 20:37 
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Geomaster
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Lomec hat geschrieben:
um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt

Selbst ist der Mann:
Dateianhang:
Messeretui.jpg
Messeretui.jpg [ 146.39 KiB | 167-mal betrachtet ]

Einfach eine kleine Schlinge nebst einer Öse an ein Standardetui nähen, Schloss dazu und fertig.

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BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 21:02 
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Geowizard
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Warum macht ihr das so kompliziert?
Wenn ihr die Messer nicht führt, also in einer verschlossenen Tasche und nicht am Körper tragt, gibt es keine Probleme bezüglich Messern die nicht geführt werden dürfen.
Damit sind unter anderem Messer mit Klingenlängen über 12cm sowie einhändig aufklappbare Messer gemeint.
Dem Anschein nach ist die Klingenlänge im erlaubten Bereich, bleibt noch die Einhandöffnung.
Dazu entfernt man, wenn möglich, den kleinen Knopf am Klingenrücken, der dem Daumen beim Öffnen Halt bietet.
Sehr oft sind die nur geschraubt und mit einer Zange leicht abzuschrauben.

Wer dennoch Einhändig öffnen will, kann sich das durch Verringern der Anzugskraft der Befestigungsschraube erleichtern. Leicht lockern und mit etwas Schwung bekommt man die Klinge auf erlaubte Weise heraus.
Nur eine Vorrichtung darf eben nicht dran sein.
Wer das Messer aber glaubhaft einem zivilen Gebrauch zuordnen kann, etwa weil es ein Werkzeug für die Arbeitstätigkeit ist, kann eine Ausnahme für sich geltend machen.
Das Gesetz ist hierbei sehr flexibel gestaltet um nicht zu sagen "lasch".
Ein Vorhängeschloss ist irgendwie nicht sehr praktikabel.
Wie stellt man sicher, das das Messer im Augenblick der Kontrolle gesichert ist?
Dies scheint mir eher eine Kindersicherung zu sein.

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Viele Grüße
Christoph

Dank GPS weisst Du immer genau wo Du bist ... und wo Du eigentlich hin wolltest.


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BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 21:15 
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Geoguru
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Taxnix hat geschrieben:
Einfach eine kleine Schlinge nebst einer Öse an ein Standardetui nähen, Schloss dazu und fertig.

Und genau diese Etuis aus "Baumarkt-Nylon" sind bei mir nach spätestens einer mehrtägigen Tour "durch", weil das Messer in der Beintasche z.B. beim Kriechen oder bei anderweitigem Kontakt Druck&Scheuerbelastungen ausgesetzt sind

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BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 21:33 
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Geocacher
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cterres hat geschrieben:
Warum macht ihr das so kompliziert?
Wenn ihr die Messer nicht führt, also in einer verschlossenen Tasche und nicht am Körper tragt, gibt es keine Probleme bezüglich Messern die nicht geführt werden dürfen.
Damit sind unter anderem Messer mit Klingenlängen über 12cm sowie einhändig aufklappbare Messer gemeint.
Dem Anschein nach ist die Klingenlänge im erlaubten Bereich, bleibt noch die Einhandöffnung.
Dazu entfernt man, wenn möglich, den kleinen Knopf am Klingenrücken, der dem Daumen beim Öffnen Halt bietet.
Sehr oft sind die nur geschraubt und mit einer Zange leicht abzuschrauben.

Wer dennoch Einhändig öffnen will, kann sich das durch Verringern der Anzugskraft der Befestigungsschraube erleichtern. Leicht lockern und mit etwas Schwung bekommt man die Klinge auf erlaubte Weise heraus.
Nur eine Vorrichtung darf eben nicht dran sein.
Wer das Messer aber glaubhaft einem zivilen Gebrauch zuordnen kann, etwa weil es ein Werkzeug für die Arbeitstätigkeit ist, kann eine Ausnahme für sich geltend machen.
Das Gesetz ist hierbei sehr flexibel gestaltet um nicht zu sagen "lasch".
Ein Vorhängeschloss ist irgendwie nicht sehr praktikabel.
Wie stellt man sicher, das das Messer im Augenblick der Kontrolle gesichert ist?
Dies scheint mir eher eine Kindersicherung zu sein.



Das ist leider nicht korrekt! Wer diese Art von Messer transportiert muss dies in einem verschlossenen Behältnis tun. Dafür reichen die hier schon vorgestellten Etuis mit Schloss völlig aus. Es reicht auf keinen Fall das Messer im Rucksack zu transportieren AUßER der Rucksack/das Messerfach ist mit einem Schloss gesichert.

Sollte ich mich im tiefen Wald aufhalten, dann entferne ich selbstverständlich das Vorhängeschloss dauerhaft. Bin ich auf dem Heimweg, meinetwegen auch mit den Öffis, dann sichere ich das Etui mit dem Vorhängeschloss und kann so jeder eventuellen Kontrolle gelassen entgegensehen.

Leute, man muss es doch nicht gleich so kompliziert sehen ;) Diese Etuis machen schon Sinn.

Gruß
Lomec

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BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 23:05 
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Geoguru
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Lomec hat geschrieben:
Leute, man muss es doch nicht gleich so kompliziert sehen ;) Diese Etuis machen schon Sinn.

Wenn ich mal polemisch sein darf: Der Sinn ist der, daß sich der normale Bürger zum Affen macht, während die Probleme woanders sitzen. Und zwar nicht da, wo sich die Gendarmerie hintraut und die Strafzettel bezahlt werden.

Und der Sinn eines Waffengesetzes, welches erst drauf warten muß, daß 2 Jahre Urteile gesprochen werden, bis der Polizist und der Bürger weiß, was genau jetzt erlaubt und nicht erlaubt ist (das erinnert an Bananensoftware: "Reift beim Kunden" ) erschließt sich mir nicht. Außer, man will unterstellen (was ich 200%ig tue), daß den Staatsorganen alles Recht ist, den Bürger klein und schuldig zu halten.

Ich bin weder Waffenbesitzer noch Polizistenhasser, aber sorry, wenn ein Ork meint, mir als grauhaarigen Wanderer mein Brotzeit- und Schnitzmesser madig machen zu müssen, soll er halt. Soll ers beschlagnahmen, ich hab mindestens 5 gleiche - kosten nicht viel. Und die Strafe zahl ich auch - mir doch egal. Man muß nicht jeden Schwachsinn mitmachen.

Selbst wenn ich mein Messer einpacken und mit einem Schloß sichern würde - im Zweifelsfall hätte ich es das EINE Mal vergessen/ das Schloß wäre nach DIN XYZ zu klein/hätte zuwenig Zahlen/whatever oder an der Hülle könnte man die Naht aufreissen - irgendwas finden die immer, wenn sie bös wollen. Und wenn sie gut wollten, wäre ein Messer gar kein Thema.

Gruß Zappo

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