Geocaching & GPS location based games

Thema anzeigen - Neues Naturschutzgebiet Bilstein / Rosenberg


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BeitragVerfasst: Do 17. Nov 2011, 12:29 
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Geowizard
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Hallo Sauerländer,

mit dem Amtsblatt von nächsten Samstag den 19.11.2011 wird das neue Naturschutzgebiet Bilstein / Rosenberg nördlich von Bilstein festgesetzt.
Unter §3(15) wird nun ausdrücklich auch Geocaching in diesem Naturschutzgebiet verboten.

15. Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art
durchzuführen sowie Einrichtungen für den
Wasser-, Eis-, Motor-, Ball-, Luft und Schießsport
sowie für entsprechenden Modellsport
bereitzustellen, anzulegen oder zu ändern und
diese sowie vergleichbare Sportarten (Geocaching)
zu betreiben bzw. auszuüben. Hierzu
gehört auch das Überfliegen des Schutzgebietes
mit Flugmodellen.


Zur Zeit liegt dort noch kein Cache, weder auf Geocaching.com noch bei Opencaching.de.
Es wäre schön, wenn ein ortsansässiger Cacher ein Auge auf das Naturschutzgebiet hat.

Gruß Guido

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BeitragVerfasst: Do 17. Nov 2011, 13:44 
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Geomaster

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In dem Amtsblatt müsste eigentlich auch die Karte des Gebietes abgedruckt sein. Dies könnte auch hier durchaus hilfreich sein.


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BeitragVerfasst: Do 17. Nov 2011, 13:49 
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Geomaster
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Interessant wäre es zu wissen, wie die zu diesem Passus kommen. Weder in Landes- noch im Bundesgesetzen gibt es diesen Zusatz. Lediglich am Westwall findet sich so etwas. Bleibt nur hoffen das dieser Passus nicht in alle Verordnungen aufgenommen wird. Dann gibt es im HSK bald kein Geocaching mehr.

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BeitragVerfasst: Do 17. Nov 2011, 13:52 
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Geowizard
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nightjar hat geschrieben:
In dem Amtsblatt müsste eigentlich auch die Karte des Gebietes abgedruckt sein. Dies könnte auch hier durchaus hilfreich sein.


Ist sie, kann ich gerne per Mail zukommen lassen,
ansonsten ist sie ab Samstag oder Montag hier zu finden:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/theme ... /index.php

Gruß Guido

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BeitragVerfasst: Do 17. Nov 2011, 21:41 
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Geocacher

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Mal ´ne dumme Frage dazu:ist dieser Passus dann wie ein Betretungsverbot zu werten?
Mir ist ja schon klar,das man in Naturschutzgebieten auf den Wegen bleiben muß,aber wäre dann z.B. ein Earthcache dort auch verboten?

Hoffentlich schaut sich das keiner ab,sonst sieht es irgendwann echt übel aus...

Gruß,Isiraider


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BeitragVerfasst: Do 17. Nov 2011, 22:18 
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Geowizard
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Eine gute Frage,
ich gehe davon aus, das keine Dose versteckt werden darf.
Eine Betretung des Naturschutzgebietes ist glaube ich nicht geregelt worden.
Entsprechend kann es sein, das dieses Gebiet gar nicht mehr betreten werden darf.

Gruß Guido

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BeitragVerfasst: Fr 18. Nov 2011, 09:23 
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Geowizard
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Garade noch mal gelesen,
auf den Wegen darf man das Gebiet betreten.

Gruß Guido

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BeitragVerfasst: Fr 18. Nov 2011, 16:15 
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Geomaster
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Die Baumanns hat geschrieben:
...(Geocaching) zu betreiben bzw. auszuüben.

Die Baumanns hat geschrieben:
...auf den Wegen darf man das Gebiet betreten.

Das heißt, ich dürfte da aber trotzdem nicht durchgehen, um z. B. eine Kilometerentfernung von einem Wanderschild abzulesen, und damit außerhalb des Naturschutzgebiets einen Geocache zu heben oder zu legen? Ich meine, in dem Augenblick betreibe ich ja genau genommen in dem Naturschutzgebiet Geocaching.
Das hieße weiterhin, dass wenn ich dann mit meiner Nicht-Cacherin-Mutter daher wandere, ich ein Ordnungsgeld (?) zahlen müsste, weil ich ja gerade dort Geocaching betreibe, und sie nicht, weil Sie es neben mir gehend ja nicht macht?

:kopfwand:

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BeitragVerfasst: Fr 18. Nov 2011, 17:07 
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Geoguru
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isiraider hat geschrieben:
aber wäre dann z.B. ein Earthcache dort auch verboten?

Steht doch da: Er ist verboten.

Die Zahl der Wanderer ist ja hinlänglich konstant und diese können über die verordneten Wanderwege, deren Beschilderung und Ausweisung bei Kompass&Co auch gut gesteuert werden.
Geocaching entzieht sich aber einer solchen Genehmigungsreglung. Die Leute laufen irgendwo hin, wo man es ihnen nicht explizit verbieten kann. Für Beschilderungen und Wanderwegkarten an Parkplätzen interessieren sich die Cacher schließlich nur, wenn's da was abzulesen/zu suchen gibt.

Sind es nicht die Politikverdrossenen, die immer bemängeln, dass heutige Politiker nicht langfristig denken und immer nur auf die nächste Wahl schielen?

Diejenigen, die diese Verordnung erlassen haben, denken etwas langfristiger.
Die wissen, dass die Zahl der Geocacher sich jedes Jahr um mindestens 50% erhöht.
Und da man so einen Erlass nicht "mal eben" ändert, haben sie eben jetzt vorausschauend für "in 5-10 Jahren" gehandelt.

shapeshifter79 hat geschrieben:
Das heißt, ich dürfte da aber trotzdem nicht durchgehen, um z. B. eine Kilometerentfernung von einem Wanderschild abzulesen, und damit außerhalb des Naturschutzgebiets einen Geocache zu heben oder zu legen?

Das hieße weiterhin, dass wenn ich dann mit meiner Nicht-Cacherin-Mutter daher wandere, ich ein Ordnungsgeld (?) zahlen müsste, weil ich ja gerade dort Geocaching betreibe, und sie nicht, weil Sie es neben mir gehend ja nicht macht?


Korrekt!
Denn die Wanderer laufen ja nur durch. Die Cacher bleiben an den unmöglichsten Stellen stehen und tun Dinge, die kein halbwegs intelligenter Wanderer freiwillig tun würde (Kilometrierungen abschreiben, Buchstaben auszählen und aufrechnen etc).

Und was die Sache mit den "Unbeteiligten" anbelangt: Auch Deine Mutter wird evtl. ein Ordnunggeld zahlen müssen wenn Du mit ihr dort langgehst während Du etwas abliest.

Vgl. die Rentnerin, die in einem Düsseldorfer Park ein Ordnunggeld zahlen musste, weil sie -ohne selbst Alkohol konsumiert zu haben- mit zwei Personen auf einer Parkbank sass, die eben jenes getan haben. (Ging ja breit durch die Lokalpresse.)
Da hat auch das Argument nicht geholfen, die alte Dame habe dort gesessen, bevor die beiden Sandler dazugekommen seien. Sie hätte sich entfernen müssen aus der Gruppe.

Da die Rentnerin über Einkommen (in Form der Rente) verfügt, musste sie ihr Ordnunggeld auch zahlen. Bei den beiden Sozialleistungsempfängern sah's anders aus.

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"Die Statistikcacher machen das Cachen kaputt, weil die Muggle die Nase voll haben!" (König Dickbauch)


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BeitragVerfasst: Fr 18. Nov 2011, 18:46 
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Geocacher
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Wo stammt denn dieser Auszug aus der Verordnung her, die bislang noch nicht veröffentlicht wurde? Der Verordnungstext ist m. E. sehr ungewöhlich aufgebaut. Mir kommt es vor, als habe jemand den Klammerzusatz Geocaching nachträglich eingefügt. Nun, spätestens Montag wissen wir mehr.
Die Ausweisung diese NSG ist übrigens eine der Maßnahmen des "Naturschutzkonzept 2.0
der Bezirksregierung Arnsberg" .http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/n/naturschutzkonzept/naturschutzkonzept_2011.pdf In diesem Zusammenhang finde ich Punkt 1.2.10 sehr beachtlich:
Zitat:
Wir werden in 2011 einen „Fachdialog Klettern“ durchgeführt haben. Ziel ist es, nach Abstimmung
mit den zuständigen Behörden, den Naturschutzverbänden und dem DAV für den Regierungsbezirk
Arnberg eine „Vereinbarung Klettern im Regierungsbezirk Arnsberg“ zu beschließen.
Dabei soll einerseits berechtigten Interessen der Kletterer Rechnung getragen werden und
ihnen für die Ausübung ihres Sports im Regierungsbezirk angemessene Möglichkeiten angeboten
werden. Andererseits sind auch die Belange des Natur- und insbesondere Artenschutzes zu
berücksichtigen.


Das stellt sich die Frage, wer die berechtigten Interessen der Geocacher vertreten könnte...


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