isiraider hat geschrieben:
aber wäre dann z.B. ein Earthcache dort auch verboten?
Steht doch da: Er ist verboten.
Die Zahl der Wanderer ist ja hinlänglich konstant und diese können über die verordneten Wanderwege, deren Beschilderung und Ausweisung bei Kompass&Co auch gut gesteuert werden.
Geocaching entzieht sich aber einer solchen Genehmigungsreglung. Die Leute laufen irgendwo hin, wo man es ihnen nicht explizit verbieten kann. Für Beschilderungen und Wanderwegkarten an Parkplätzen interessieren sich die Cacher schließlich nur, wenn's da was abzulesen/zu suchen gibt.
Sind es nicht die Politikverdrossenen, die immer bemängeln, dass heutige Politiker nicht langfristig denken und immer nur auf die nächste Wahl schielen?
Diejenigen, die diese Verordnung erlassen haben, denken etwas langfristiger.
Die wissen, dass die Zahl der Geocacher sich jedes Jahr um mindestens 50% erhöht.
Und da man so einen Erlass nicht "mal eben" ändert, haben sie eben jetzt vorausschauend für "in 5-10 Jahren" gehandelt.
shapeshifter79 hat geschrieben:
Das heißt, ich dürfte da aber trotzdem nicht durchgehen, um z. B. eine Kilometerentfernung von einem Wanderschild abzulesen, und damit außerhalb des Naturschutzgebiets einen Geocache zu heben oder zu legen?
Das hieße weiterhin, dass wenn ich dann mit meiner Nicht-Cacherin-Mutter daher wandere, ich ein Ordnungsgeld (?) zahlen müsste, weil ich ja gerade dort Geocaching betreibe, und sie nicht, weil Sie es neben mir gehend ja nicht macht?
Korrekt!
Denn die Wanderer laufen ja nur durch. Die Cacher bleiben an den unmöglichsten Stellen stehen und tun Dinge, die kein halbwegs intelligenter Wanderer freiwillig tun würde (Kilometrierungen abschreiben, Buchstaben auszählen und aufrechnen etc).
Und was die Sache mit den "Unbeteiligten" anbelangt: Auch Deine Mutter wird evtl. ein Ordnunggeld zahlen müssen wenn Du mit ihr dort langgehst während Du etwas abliest.
Vgl. die Rentnerin, die in einem Düsseldorfer Park ein Ordnunggeld zahlen musste, weil sie -ohne selbst Alkohol konsumiert zu haben- mit zwei Personen auf einer Parkbank sass, die eben jenes getan haben. (Ging ja breit durch die Lokalpresse.)
Da hat auch das Argument nicht geholfen, die alte Dame habe dort gesessen, bevor die beiden Sandler dazugekommen seien. Sie hätte sich entfernen müssen aus der Gruppe.
Da die Rentnerin über Einkommen (in Form der Rente) verfügt, musste sie ihr Ordnunggeld auch zahlen. Bei den beiden Sozialleistungsempfängern sah's anders aus.