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 Betreff des Beitrags: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 17:46 
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Geomaster
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Auf meiner wöchentlichen Tour durch diverse Rechtsblogs bin ich in Heymanns Strafrecht Blog auf folgenden Beitrag gestoßen:

Gibt es einen Markt für geklaute Liebesschlösser?

Laut Bericht im Kölner Stadtanzeiger war jemand bei der Demontage von 52 "Liebesschlössern" mittels Bolzenschneider von der Kölner Hohenzollernbrücke erwischt und wegen (versuchten) Diebstahls zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts seien diese Schlösser keineswegs herrenlos sondern blieben Eigentum ihrer Käufer.

Meiner Meinung nach ein interessantes Urteil auch in Bezug auf die Entfernung/den Diebstahl von Geocaches. Insoweit schätze ich die Rechtslage entsprechend ein.

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Ich bin ein Cacher - Holt mich hier raus!

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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 18:31 
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Geoguru
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Eines dieser Schlösser auf der Hohenzollernbrücke ist ein Geocache.
Ergo gilt das wohl auch für Geocaches. :???:
Oder nicht? Oder doch?

Gruß friederix

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Sonntagscacher und DNF-Logger.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 19:13 
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Geowizard

Registriert: Mo 7. Nov 2005, 10:22
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Egal ob es um so ein Schloss, um einen Cache oder um beides gleichzeitig geht: In meinen Augen ist das natürlich Diebstahl. Schließlich handelt es sich ja nicht um Müll, den jemand weggeworfen hat, sondern um etwas, was bewusst deponiert wurde. Genau so wie z.B. mein Fahrrad, dass ich daneben stehen lasse.
Etwas anderes ist es, wenn ein Muggel einen Cache entfernt, weil er ihn für Müll handelt. Da fehlt einfach der Vorsatz.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 20:42 
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Geocacher

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Beiträge: 213
Zu den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls gehört auch die Zueignungsabsicht. Der Dieb der "Liebesschlösser" hatte diese Zueignungsabsicht. Wenn jemand einen "störenden" Cachebehälter entfernt, an sich nimmt und auf Anfrage dem Owner wieder aushändigen möchte, dann fehlt diese Zueignungsabsicht. Genau aus dem Grund empfiehlt ein bekannter deutscher Naturschutzverein auch, dass man einen Cachebehälter zwar entfernen soll, per Log aber dem Owner mitteilen soll, dass er den Behälter irgendwo abholen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 21:28 
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Geoguru
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Registriert: So 9. Okt 2005, 20:28
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Bergbauer hat geschrieben:
Zu den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls gehört auch die Zueignungsabsicht.

Und was ist, wenn Du ein (bezahltes) Reklameschild eines Mitbewerbes entfernst, weil es Deinen kommerziellen Interessen im Wege steht?
Ist das völlig in Ordnung?

Setze das um in "Hobby-Interesse".
99% derer, die Dosen entfernen, machen das, weil es ihrer Hobbyausübung im Wege steht.
Die verdienen nicht ihren Lebensunterhalt damit, sondern versüßen sich damit ihre Freizeit.
Ist auch völlig legitim, nur sollen sie gleiches auch anderen zugestehen.

Es gilt nicht, wer bezahlt, hat immer recht und darf alles.

Es gilt einfach, die Interessenskonflikte zu beseitigen, bzw. einvernehmlich per Kommunikation zu regeln.

"Dosen klauen" ist jedenfalls die denkbar schlechteste Variante; auch wenn es dem "Täter" kurzfristig sicher ein unheimliches Erfolgserlebnis beschert.

Gruß friederix

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Sonntagscacher und DNF-Logger.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 21:36 
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Geomaster
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Registriert: So 25. Jul 2010, 23:27
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Streng genommen ist es vielleicht Diebstahl, wenn ein Muggel die Dose findet und als "Schatz" (weil besonders interessant, wie bspw. eine unaufgeblasene PET-Falsche) mit nach Hause nimmt oder weil er so glaubt, der Spuk gehe zu Ende.

Dass eine Dose mal verschwindet, passiert leider. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die letzten Finder zu blöd waren, das Ding wieder richtig zu drappieren (Magnetfunktion nicht genutzt; in den Lüftungsschacht gefallen, o.ä.).

Aber wer würde wegen der paar Cent (Filmdose/ PETling) oder der paar Euros (LL-Dose, Nano, Nakro, usw.) gleich Strafanzeige stellen?!
So blöd es auch ist, man muss solche Verluste wohl auch leider einkalkulieren. Und wenn man zum wiederholten Male die gleiche Dose wieder und wieder maintenancen oder gar ersetzen muss, sollte man sich spätestens dann überlegen, ob der Cache oder die Art des Verstecks die richtige ist.

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Die Welt ist groß...
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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 22:08 
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Geocacher

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 13:15
Beiträge: 213
friederix hat geschrieben:
Und was ist, wenn Du ein (bezahltes) Reklameschild eines Mitbewerbes entfernst, weil es Deinen kommerziellen Interessen im Wege steht?

Immer diese seltsamen Vergleiche, die nicht so recht passen. Wenn ich das Werbeschild eines Konkurrenten entferne, weil es mir "im Weg steht", dann fehlt auch hier die Zueignungsabsicht, wenn ich es dem Konkurrenten jederzeit wieder zurückgeben würde. Es könnte aber Sachbeschädigung sein oder ich könnte zivilrechtlich zum Schadensersatz verpflichtet sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 12. Aug 2012, 23:23 
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Geoguru
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Registriert: So 9. Okt 2005, 20:28
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Bergbauer hat geschrieben:
Immer diese seltsamen Vergleiche, die nicht so recht passen.

Genau darauf wollte ich hinaus.

Unser Hobby ist einfach nur schräg, und irgendwie muss man bestimmt veranlagt sein, um daran Gefallen zu finden.
Meiner Frau ist das bisher immer noch nicht gelungen und wird ihr vermutlich auch nie gelingen.
Aber sie toleriert es und gibt mir den Freiraum dazu, wofür ich ihr sehr dankkar in.

Andere Frauen leben damit, dass ihre Männer morgens um 4 Uhr das Bett verlassen, um ihr Revier zu "betreuen".
Alles eine Sache des geordneten Familienlebens.

Notwendig für letzteres ist weder das eine noch das andere.

Will sagen, es geht um Hobbies und nicht um die Rettung der Welt.
Und der Wald und das Wild schaffen es schon, damit klar zu kommen.

Auch vor 2000 Jahren hatten Menschen schon Hobbies.
Die Römer hatten sogar noch komischere und haben extra das Kolosseum dafür gebaut. ;)

Gruß friederix

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Sonntagscacher und DNF-Logger.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 19. Aug 2012, 14:40 
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Geomaster
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Registriert: Do 10. Mai 2007, 20:50
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Bergbauer hat geschrieben:
Genau aus dem Grund empfiehlt ein bekannter deutscher Naturschutzverein auch, dass man einen Cachebehälter zwar entfernen soll, per Log aber dem Owner mitteilen soll, dass er den Behälter irgendwo abholen kann.

Auch ohne Jurist zu sein, sehe ich genau hier einen sehr wesentlichen Unterschied, ob das ein Förster oder jemand vom Ordnungsamt in seiner Eigenschaft als zuständige Amtsperson macht, oder ob ein selbst ernannter Dorf-/Wald-/Wiesensheríff anderen Leuten seinen ganz eigenen privaten Horizont aufzwingen will.

friederix hat geschrieben:
Unser Hobby ist einfach nur schräg

nicht schräger als beispielsweise Briefmarken sammeln, imho, lediglich noch nicht so alt

friederix hat geschrieben:
und irgendwie muss man bestimmt veranlagt sein, um daran Gefallen zu finden.
Meiner Frau ist das bisher immer noch nicht gelungen und wird ihr vermutlich auch nie gelingen.
Aber sie toleriert es und gibt mir den Freiraum dazu, wofür ich ihr sehr dankkar in.

Und genau das ist der entscheidende Punkt, der dem genannten Naturschutzverein offenbar entgangen ist: Menschen sind verschieden voneinander, haben unterschiedliche Meinungen und Vorlieben und sie haben im Gegensatz zu Tieren die große Gabe des miteinander Redens geschenkt bekommen...

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Der Weg ist das Ziel; die Dose der Anlass, ihn zu gehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Haft für Dosendiebe?
BeitragVerfasst: So 19. Aug 2012, 15:56 
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Geomaster
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Registriert: Fr 16. Mär 2012, 02:03
Beiträge: 726
Wenn der Cache einen Wert von 10€ übersteigt (Wertgrenze für Fundsachen) und gegen einfachen Diebstahl gesichert ist (zB durch ein Schloss, eine Verankerung, eine nichtübliche Verschraubung...) und erkennbar kein Abfall ist, handelt es sich selbstverständlich um Diebstahl, wenn der Cache mit der Absicht des Einbehaltens von öffentlichem Grund entfernt wird. (Was seitens der StA nur auf Antrag verfolgt wird und auch nur, wenn keine abschwächenden Faktoren erkennbar sind).

Ist übrigens auch ein Grund dafür, dass selbst alte Schrotträder die irgendwo angekettet seit Monaten die Gegend verschandeln erst mit einem Hinweisaufkleber markiert werden, bevor sie nach weiteren Wochen Wartezeit entfernt und danach sicher verwahrt werden.


Guter Hinweis auf die Rolle selbsternannter Naturschützer, Blackbird.
So mancher Umweltfreund ist in Wahrheit nur ein Menschenfeind...

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LG, Thorsten


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