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Regel I.2.1

PiWe84

Geocacher
bluesaturn schrieb:
Die Regel lautet nun ""All aspects of your cache and its placement are your responsibility, and you may be held liable for any resulting consequences." Das koennte dann ein Problem fuer Owners von LPs darstellen.
Inwiefern sollte, aufgrund dieser Regelung, das Konsequenzen für die Owner haben?
 
OP
B

bluesaturn

Geocacher
Wie soll ich dir daraufhin antworten? Diese Regel steht im Regelwerk. Vielleicht kommt ja jemand auf die Idee und beschuldigt dann den Owner, ihn dazu verleitet zu haben? Es mag in Deutschland ja den gesunden Menschenverstand geben, aber in den USA?
 

PiWe84

Geocacher
Ich glaube das interessiert einen Richter nur marginal am Rande bei der bemeßung des Strafmaßes. Ansonsten gibt es in Deutschland unabhängig von der Regel Recht & Gesetz. Hausfriedensbruch bleibt halt Hausfriedensbruch...
 

JackSkysegel

Geoguru
Die Typen heißen Reviewer. ;)
Ob die allerdings wirklich wissen was bei einem Cache so im Einzelnen abgeht wage ich zu bezweifeln.
Schließlich besagen ja auch die Guidlines das man sich an alle lokalen Gesetze halten muss und das man sich eine Genehmigung holen muss.
 
OP
B

bluesaturn

Geocacher
JackSkysegel schrieb:
Die Typen heißen Reviewer. ;)
Ob die allerdings wirklich wissen was bei einem Cache so im Einzelnen abgeht wage ich zu bezweifeln.
Schließlich besagen ja auch die Guidlines das man sich an alle lokalen Gesetze halten muss und das man sich eine Genehmigung holen muss.
Ja, dann sollte sich Groundspeak eben zusehen, dass man sich an lokale Gesetze haelt und die Reviewer ebenfalls.
Der Cache oben ist ja nett mit dem Lost Place ist ja sehr schoen, aber der Reviewer haette so schlau sein koennen, zu erkennen, dass man dort ein fremdes Grundstueck begeht.
Edit: Ich denke, man nicht immer alles auf die Owner oder User abschieben. Groundspeak haengt in diesem Spiel als dritte Person mit drinnen.
 

Mark

Geowizard
bluesaturn schrieb:
Edit: Ich denke, man nicht immer alles auf die Owner oder User abschieben. Groundspeak haengt in diesem Spiel als dritte Person mit drinnen.
Wenn ich dir sage "hey, da und da ist ein Bunker/eine Fabrik/ein anderer LP" und du gehst rein, wenn da "Betreten verboten"-Schilder hängen, wer ist dann schuld? Ja wohl ausschließlich du selbst.
 
OP
B

bluesaturn

Geocacher
Mark schrieb:
Wenn ich dir sage "hey, da und da ist ein Bunker/eine Fabrik/ein anderer LP" und du gehst rein, wenn da "Betreten verboten"-Schilder hängen, wer ist dann schuld? Ja wohl ausschließlich du selbst.
Bisher bin ich noch in keinen LP eingestiegen. Ich wuesste jetzt auch nicht mehr, ob ich das machen wuerde.
Warum traegst du dann keine Mitschuld? Du wuerdest Leute trotz besseren Wissen auffordern, das "Betreten verboten"-Schild zu ignorieren (siehe oben - Anstiftung zum Hausfriedensbruch).
 

JackSkysegel

Geoguru
Mark schrieb:
Wenn ich dir sage "hey, da und da ist ein Bunker/eine Fabrik/ein anderer LP" und du gehst rein, wenn da "Betreten verboten"-Schilder hängen, wer ist dann schuld? Ja wohl ausschließlich du selbst.
Sehe ich auch so. Das fällt dann unter Eigenverantwortung. Mehr kann Groundspeak da wohl auch kaum leisten. Es sei denn wir wollen noch mehr Verbote und Einschränkungen.
 

Mark

Geowizard
bluesaturn schrieb:
Du wuerdest Leute trotz besseren Wissen auffordern, das "Betreten verboten"-Schild zu ignorieren (siehe oben - Anstiftung zum Hausfriedensbruch).
Würde ich das? Ich bin dann mal die Autoren der Bücher über die Maginotlinie oder andere Bunker verklagen. Immerhin machen die nichts anderes. Sie zeigen Standorte. Wenn dort ein Verbotsschild steht, bin ich alt genug das zu lesen, zu verstehen und ggf. zu ignorieren. Tue ich letztes, bin nur ich für mein Tun verantwortlich. Oder zwingt dich irgendein Owner, weiterzugehen, wenn du das nicht willst?
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Um einen Cache zu veröffentlichen, muss immer auch eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegen. Das steht in den Nutzungsbestimmungen von Groundspeak und OpenCaching. Wenn also jemand einen Cache veröffentlicht, kann ich davon ausgehen, dass man den Cache legal erreichen kann.
 

Mark

Geowizard
Kann ich, richtig. Wenn es aber nicht (mehr) so ist, dann entscheide ich, ob ich den Cache auslasse oder nicht. Und nicht der Owner, GS, ein Reviewer oder der Weihnachtsmann.
 

THC

Geomaster
Wenn ich in einen LP so rein gehen kann, ohne Türen, Fenster aufbrechen oder großartig über Zäune klettern muss, gehe ich rein.
20 Jahre Knast wird es nicht geben; was passiert?, wie schon geschrieben wurde, wenn die Polizei kommt, wird man heraus begleitet, na und.
 

Zappo

Geoguru
SammysHP schrieb:
Um einen Cache zu veröffentlichen, muss immer auch eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegen. Das steht in den Nutzungsbestimmungen von Groundspeak und OpenCaching. Wenn also jemand einen Cache veröffentlicht, kann ich davon ausgehen, dass man den Cache legal erreichen kann.
Oder eben, daß sich der Owner an die Regel nicht gehalten hat.

Selbst wenn ich davon ausgehe, daß das so wäre: Wenn vor Ort ein Verbotsschild hängt, ist das Betreten eben trotzdem verboten. Ob das jetzt auf einer Fehlinformation oder Sorglosigkeit des Owners beruht, geänderten Eckdaten oder was anderem.
Nur weil meine Wegbeschreibung, meine Wanderempfehlung oder was auch immer mir bedeuten, hier ginge es lang - wenn da vor Ort der Weg wegen Holzfällarbeiten, Treibjagd oder Falkenschutz abgesperrt ist, ist das eben so.

Verbotsschild vor Ort schlägt alles. Dürfte jetzt nicht besonders exotisch sein, die Erkenntnis.

gruß Zappo
 

Zappo

Geoguru
bluesaturn schrieb:
....Warum traegst du dann keine Mitschuld? Du wuerdest Leute trotz besseren Wissen auffordern, das "Betreten verboten"-Schild zu ignorieren (siehe oben - Anstiftung zum Hausfriedensbruch)......
Nun, ich denke, die Verfehlungen des einen (Owners) haben mit der Verfehlungen des anderen (Betreters) eher weniger bis garnix zu tun. Das geht mit jedem selbst heim, wie wir hier so schön sagen.

Vor Ort wird das doch überhaupt niemand jucken, WARUM ich da reinging. Ob da ein Cache liegt oder ob ich ne Besichtigungs- Empfehlung in der Bäckerblume gelesen habe oder weil ich zufällig hier vorbeigekommen bin und neugierig wurde.

Für die Beurteilung MEINER Verfehlung ist das eher nebensächlich und hat mit der Diskussion, ob der Owner ( oder die Bäckerblume :) ) Konsequenzen zu erwarten haben, nichts zu tun, denke ich.

Gruß Zappo
 

SammysHP

Moderator
Teammitglied
Zappo schrieb:
Selbst wenn ich davon ausgehe, daß das so wäre: Wenn vor Ort ein Verbotsschild hängt, ist das Betreten eben trotzdem verboten. Ob das jetzt auf einer Fehlinformation oder Sorglosigkeit des Owners beruht, geänderten Eckdaten oder was anderem.

Wie ich vor einiger Zeit hier schon geschrieben hatte, habe ich etliche Caches gemacht, bei denen überall Verbotsschilder hingen, es aber eine Ausnahmegenehmigung für Cacher gab. Darunter auch einige Lost Places, bei denen der Owner sogar einen Schlüssel zum Gebäude bekommen hat.
 

Zappo

Geoguru
SammysHP schrieb:
Wie ich vor einiger Zeit hier schon geschrieben hatte, habe ich etliche Caches gemacht, bei denen überall Verbotsschilder hingen, es aber eine Ausnahmegenehmigung für Cacher gab. Darunter auch einige Lost Places, bei denen der Owner sogar einen Schlüssel zum Gebäude bekommen hat.
Schon klar. Aber da davon grundsätzlich auszugehen, halte ich in DER Pauschalität für etwas blauäugig.
Dürfte (früher) eher die Ausnahme als die Regel dargestellt haben. Und das betrifft ja nicht nur LPs, sondern auch Bahnanlagen, Verlassen von Wegen, Beklettern von Einrichtungen ud Bäumen - oder schlicht den Schritt hinter den Baum im Grünbeet im Schlossgarten. "Erlaubt" ist da immer ein großes Wort, m.E.

Gruß Zappo
 
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