katzdackel hat geschrieben:
Ich wurde letztes Jahr auch schon einmal von einem Jagdpächter des Waldes verwiesen, als ich zu Fuß am Abend auf dem Weg zu einem Tradi mit schöner Aussicht war. Das GPS Gerät hatte ich in der Hand, man muss ja wissen wo man hin soll. Aber keine Taschenlampe. Der Typ parkte mit seinem Geländewagen unweit des Caches am Waldrand und kam sofort rausgesprungen, als er mich wahrnam. Er behauptete dann, das sei Privatland, das Betreten ist verboten und ich solle verschwinden. Und das an einem deutlich erkennbaren Weg mit Bänken. Auf meine Gegenfrage, warum er dann mit dem Auto trotz eindeutigem Sperrschild am Beginn des Waldweges bis dorthin gefahren sei, sagte dieser, er sei der Jagdpächter und dürfe das. Dann drohte er auch noch mit der Polizei und beschimpfte mich aufs übelste. Bin dann erst mal zurück zum Auto und weggefahren, dann von einem nahegelegen Gasthaus und etwas Warten erneut zum Cache geschlichen. Zum Glück war der Typ verschwunden. So werden sicher nicht alle Jagdpächter sein, aber so einem möchte ich nicht noch einmal über den Weg laufen.
Nicht beirren lassen.
1. Allgemein gilt in Deutschland das Betretungsrecht von öffentlichen, wie auch privaten Wäldern (wären die Wälder reine Privatgrundstücke, müssten sie auch entsprechend eingefriedet und beschildert sein). Das Betretungsrecht ist in den meisten Landeswald/forst-Gesetzen geregelt, sprich: erlaubt.
2. Wenn jemand mit der Polizei "droht", ruhig mal auf das Angebot eingehen ("Rufen sie die jetzt an oder soll ich?").
3. Schön, wenn man das Kennzeichen des Jägers hat, so lässt sich leichter der Halter/ Fahrer feststellen; insbesondere dann, wenn man gedenkt eine Anzeige wegen Nötigung zu machen.
4. Sollte der Jäger irgendwas faseln von "könnte passieren, dass ich sie im Dunkeln mit einem Wildschwein verwechsel", dann sollte man erst recht bei der Polizei vorsprechen. Denn das geht über Nötigung hinaus und dürfte schon als Morddrohung verstanden werden. Auch der Jagdschein und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit dürfte in Frage gestellt werden.
5. Wirklich "berechtigt" ist im Wald nur der Jagdschutzberechtigte, meist ein Berufsjäger oder der Förster. Die haben dann auch polizeiliche Befugnisse (z.B. Ausweis und Tascheninhalt kontrollieren). Alle anderen haben ggü. Dritten soviel (bzw. wenig) Rechte wie Jedermann.