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Thema anzeigen - Abseilen an Brücken - Rechtslage


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 Betreff des Beitrags: Abseilen an Brücken - Rechtslage
BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 19:11 
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Geocacher
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Registriert: Do 26. Nov 2009, 20:47
Beiträge: 222
Hallo liebe Forenteilnehmer.

Mich würde interessieren, wie die Rechtslage beim Abseilen / Klettern an Brücken aussieht. In einem älteren Beitrag über das Abseilen an Felsen http://tinyurl.com/7lcsfwj wurde auch der Brückencache kurz erwähnt. Das Thema interessiert mich jedoch etwas genauer.

- Wie ist die Rechtslage, erlaubt oder verboten, vielleicht auch einfach ungeklärt?
- Habt ihr schonmal erwähnenswerten Kontakt mit Behörden o.ä. gehabt und wenn ja, wie ist es gelaufen?

Auf eure Informationen und Erfahrungen bin ich sehr gespannt.


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 21:05 
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Geocacher
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Registriert: Do 22. Mär 2012, 21:29
Beiträge: 63
Hi, grundsätzlich kommt es darauf an wem die Brücke gehört und was er dazu sagt!
Das klettern an allen Brücken die der Bahn gehören ist definitiv verboten.
Das klettern an allen Brücken die über Wasserschifffahrtsstraßen führen ist auch definitiv verboten. Und auch über Straßen, Fahrbahnen usw...
Andere Kommunale Fussgängerbrücken die nichts mit Fahrbahnverkehr zu tun haben könnten vielleicht eine Grauzonen sein, allerdings kann immer was verbotenes finden... Ich denke da an nicht bestimmungsgemäße Benutzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und nicht zuletzt Gefahr für die allgemeine Sicherheit..
Sonst denke ich das man überall das jeweilige Länderrecht beachten muss, bzw. kommunale Satzungen, usw.

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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 21:16 
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Geoguru
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Wohnort: Schröck bei Karlsruhe
...warum sollte sowas erlaubt sein? Allein schon versicherungs- und haftungsrechtlich gesehen wird da kein Eigentümer oder Verantwortlicher seinen Segen dazugeben.

Manchmal wundere ich mich schon ein wenig :D

Gruß Zappo

_________________
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"Wer schneller lebt, ist früher fertig"


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 21:35 
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Geowizard

Registriert: Mo 1. Aug 2011, 20:13
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Wohnort: 41236
Zappo hat geschrieben:
...warum sollte sowas erlaubt sein? Allein schon versicherungs- und haftungsrechtlich gesehen wird da kein Eigentümer oder Verantwortlicher seinen Segen dazugeben.

Manchmal wundere ich mich schon ein wenig :D

Gruß Zappo


Ich habe mich gerade gar nicht damit beschäftigt, also: Ist das eigenverantwortliche Abseilen in manchen Fällen erlaubt? Wäre ja generell vernünftig nur den Eigentümer aus der Haftung heraus zu nehmen. Verbotschild reicht aus oder so etwas. Wer dann trotzdem klettert macht halt selber sein Leben spannend! ^^

LG

_________________
Das ist mal schön auf den Punkt gebracht :) :
Merkur hat geschrieben:
Ich hingegen fahr lieber mit dem Geländewagen zum Cache und werfe dabei mit Altbatterien nach Eulenbabys....nur um die Diskussion am laufen zu halten.


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 22:28 
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Geocacher
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wobei der gesunde Menschenverstand bei den "Founds" und "Punkten" und "Matrixen" ja auch gerne mal auf der Strecke bleibt... Aber das klärt Darwin dann...


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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2012, 22:37 
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Geowizard

Registriert: Mo 1. Aug 2011, 20:13
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rettsan_wf hat geschrieben:
wobei der gesunde Menschenverstand bei den "Founds" und "Punkten" und "Matrixen" ja auch gerne mal auf der Strecke bleibt... Aber das klärt Darwin dann...


Jo, man muss nur als Besitzer beten das kein Staatsanwalt auf die Idee kommt hier trotzdem prozessieren zu müssen weil die Grundrechte ganz unabhängig ein strafrechtliches Handeln erfordern... :)

LG

_________________
Das ist mal schön auf den Punkt gebracht :) :
Merkur hat geschrieben:
Ich hingegen fahr lieber mit dem Geländewagen zum Cache und werfe dabei mit Altbatterien nach Eulenbabys....nur um die Diskussion am laufen zu halten.


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2012, 09:43 
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Geocacher
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Registriert: Do 26. Nov 2009, 20:47
Beiträge: 222
Zappo hat geschrieben:
...warum sollte sowas erlaubt sein? Allein schon versicherungs- und haftungsrechtlich gesehen wird da kein Eigentümer oder Verantwortlicher seinen Segen dazugeben.

Manchmal wundere ich mich schon ein wenig :D

Gruß Zappo


Stimmt natürlich. Insofern habe ich mein Anliegen unglücklich ausgedrückt.
Mich würde interessieren, welche Ordnungswidrigkeit bzw. welchen Straftatbestand man hier anwenden würde. Jeder wird -egal bei welchem Cache- abwägen, welches Risiko er oder sie eingehen möchte, um einen Cache zu erreichen oder nicht. Dazu gehört die eigene Sicherheit, sei es bei einem Waldweg, an dem es vor Zecken nur so wimmelt, oder bei einem Kletter- oder Tauchcache. Daneben gibt es das Risiko, evtl. rechtliche Grenzen zu überschreiten, wenn man sich derer bewusst ist oder sie zumindest vermutet. Beim Thema LPC wurde das schon genügend beackert.
Es gibt nun einige Caches zum Abseilen an Brücken unterschiedlicher Verwendung, oder auch einfach ungenutzte Brücken mit stillgelegten Verkehrswegen. Um neben meiner persönlichen Sicherheit auch Risiken im rechtlichen Sinne einschätzen zu können um dann zu entscheiden, ist es mir das Wert oder nicht, freue ich mich hier über Erfahrungsberichte und Infos. Natürlich ohne Gewähr und geoanwaltliche Beratung ;-)


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2012, 10:34 
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Geowizard
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Registriert: So 13. Jul 2008, 12:55
Beiträge: 1763
@Speicher3:

Für die Beurteilung ist natürlich Deine ganz persönliche Vita zu berücksichtigen.

Bis Du bereits einschlägig aufgefallen?
Hast Du noch Bewährung offen?
Wie sind Deine finanziellen Verhältnisse?


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2012, 10:58 
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Geocacher
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Registriert: Do 26. Nov 2009, 20:47
Beiträge: 222
do1000 hat geschrieben:
@Speicher3:

Für die Beurteilung ist natürlich Deine ganz persönliche Vita zu berücksichtigen.

Bis Du bereits einschlägig aufgefallen?
Hast Du noch Bewährung offen?
Wie sind Deine finanziellen Verhältnisse?


Hallo do1000.

Nein, meine Vita ist diesbezüglich völlig in Ordnung ;-) Auch bin ich -anders als mein Beitrag hier vermuten lässt- ziemlich risikoscheu was das Überschreiten rechtlicher Regeln angeht. Auch aus diesem Grunde möchte ich die Regeln kennen.
Um ein Risiko abwägen zu können, muss ich allerdings Regeln und Risiken erst einmal kennen. Dies gilt sowohl für das "physische" als auch für das "rechtliche" Risiko.
Wenn ich mich über eine Kante abseilen möchte, weiß ich, dass die Kante für das Seil ein Risiko darstellt. Ich weiß, dass ich dies minimieren kann, wenn ich einen Seilschoner einbaue. Wenn mir das Risiko dennoch zu hoch erscheint, kann ich mich entscheiden, hier gar nicht erst ein Seil einzubauen. Ich kenne die Risiken und kann mich bewusst entscheiden. Dies ist der "physische" Aspekt.
Beim "rechtlichen" Aspekt kenne ich mich nicht aus. Auch hier möchte ich mich aber ganz bewusst für oder gegen etwas was ich tue oder nicht tue entscheiden können. Um das zu können bemühe ich mich, wenigstens ungefähr, rechtlich Risiken und Regeln kennenzulernen.
Kenne ich sie, kann ich mich bewusst für oder auch gegen(!) das Klettern entscheiden. Auch wenn ich davon ausgehe, dass eine Brücke nicht zum Klettern errichtet wurde, kenne ich die rechtlichen Regeln nicht, wenn man das Klettern daran in Erwägung zieht. Ich würde sie gerne wenigstens grob kennenlernen.


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2012, 11:02 
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Geowizard

Registriert: Mo 20. Jun 2011, 23:20
Beiträge: 1143
Hmm - auch dieses Thema wurde doch schon hinreichend "beackert":

- "Erlaubt" ist es nirgens
- Es ist auch nicht verboten. (Wer mittlerweile was anderes gefunden hat möge bitte die Zitatstelle beibringen)

Einzig die sog. "Bauwerkswidmung" die die Nutzung der Brücke gleich welcher Art und Besitzers dem Überqueren von irgendwas als Fuß/Fahrweg der Öffentlichkeit "widmet" schränkt die Nutzung ein und verbietet damit per Definition jede andere Nutzung. Punkt.

Um zu deiner Frage zurückzukommen: Bei Auftreten der Ordnungsmacht gibts mit ziemlicher Sicherheit einen Platzverweis und eine Personalienaufnahme, der Rest ist sicher davon abhängig wie du dich verhälst - mir ist noch kein Fall bekannt wo eine ernsthafte "Bestrafung" erfolgte, auch der "Fall Stamron" wurde m.W. eingestellt.


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