Antwort eines Reviewers hat geschrieben:
Hi,
es geht nicht nur um die Sicherheit der Cacher sondern auch darum, wie das Platzieren eines unbekannten Gegenstandes auf Muggel und Bundespolizei wirken kann. Seit Kofferbomber & Co. ist das ein sehr heikles Thema und es hat schon Vollsperrungen von Autobahnen wegen einer Keksdose (!) gegeben. Eine Ausnahme vom Mindestabstand zu Gleisen können wir daher nicht zulassen. Sorry.
Diese Antwort ist bemerkenswert.
- Laßt Eure Keksdosen beim Geocachen daheim!

Besser laßt Ihr auch Eure GPS-Geräte daheim, schließlich könnte der Laie das auch für einen Bomben-Fernauslöser halten.
- Wenn die Sperrung einer Autobahn in Folge eines Keksdosenfundes an eben jener sogar als Begründung für die Ablehnung von Geocaches näher als 45m an Bahnlinien hinreichend ist, dann erscheint es mir logisch zwingend, dass ein ebensolcher 90m breiter Korridor für alle Autobahnen und Schnellstraßen, Straßenbahnen, beschiffte Kanäle, öffentliche Gebäude (Gerichte, Polizeidienststellen, JVAen, Schulen, Kirchen, Rathäuser, Arbeitsämter) etc verlangt wird.
- Bemerkenswert ist auch, dass sehr konsequent auch Ausnahmen nicht zugelassen werden können (andererseits aber immer wieder neue Caches näher als 45m an Bahnlinien auftauchen).
Natürlich möchte ich nicht, dass das Geocaching durch die nun inkriminierten Caches mit einem Abstand von weniger als 45m zum Gleis in Verruf gerät und schreite daher zur
Selbstanzeige:
Panoramablick auf Bielefeld Hbf oder ... (jenseits des Bahnsteiges, eines Zaunes, eines Fußweges, eines Radweges, einer Fahrbahn und noch eines Fußweges)
Löhne Bf (hinter einem Zaun, einer Mauer, einem Parkplatzes und Rabatten)
Altenbeken Bf
Alle drei Caches müssen in Verkennung der Gefahren irrtümlich reviewt worden sein.
Tupperman und Geomix, Geopolizei mal 2, bitte übernehmen Sie!
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