Interessant ist in unserem Waldgesetz:
Code:
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt
auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen
Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer
Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die
Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald
nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht
beeinträchtigt wird.
Somit müßte man erst mal alle Jäger rauswerfen. Die verunreinigen den Wald mit alten Ständen inkl. Nägel. Und sie gefährden massiv Erholungssuchende.