• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

PMR - Reichweite erhöhen, legale Optimierung

mcgrun

Geocacher
Roder schrieb:
Wenn man sich oder das Verkehrsschild oder beides richtig positioniert, könnte man auch durch Reflexion eine Verstärkung in eine bestimmte Richtung hervorrufen!

Besser Du biegst das Schild zu einer Parabolschüssel....
 

Roder

Geocacher
mcgrun schrieb:
Roder schrieb:
Wenn man sich oder das Verkehrsschild oder beides richtig positioniert, könnte man auch durch Reflexion eine Verstärkung in eine bestimmte Richtung hervorrufen!

Besser Du biegst das Schild zu einer Parabolschüssel....

Daran habe ich auch gedacht :) Aber dann würden wir den legalen Bereich schon wieder verlassen... :zensur:
 

robbi_kl

Geowizard
smi.cache schrieb:
Gute Geräte sind so aufgebaut, dass sehr wohl ein Kontakt zwischen Hand und Gerät entstehen kann.
Ich nehme an, dass wir jetzt nicht über eine Leitfähigkeit im niederfrequenten Gleichstrombereich reden, sondern über den HF-Bereich. Da wüsste ich ehrlich gesagt nicht, wie ein "Kontakt" zwischen Funkgerät-Gehäuse und Hand aussehen soll und was er bewirken soll. Die Hand (und der restliche Körper) kann theoretisch als Gegengewicht dienen, dann aber auch mit Handschuhen. Ich habe auch noch nie ein Funkgerät mit "eingearbeiteten Kontaktstellen" gesehen.

smi.cache schrieb:
Sicher beeinflusst du damit im Gesamten die Abstrahlcharakteristik des Systems. Aber es wird auf keinen Fall in irgend einer Richtung schlechter als ohne Erdung.
Eine Verbesserung in eine bestimmte Richtung geht immer mit einer Verschlechterung in anderer Richtung einher. Der sog. "Gewinn" einer Antenne resultiert immer aus einer Bündelung, ist also auch mit einem Verlust in andere Richtungen verbunden. Eine gute (HF-)Erdung könnte das vertikale Strahlungsdiagramm so beeinflussen, dass der Abstrahlwinkel möglichst flach ist. Dazu reicht es aber nicht aus ein Schild oder ein Metallgeländer einfach anzufassen.

Im vertikalen Strahlungsdiagramm ist eine Rundstrahlcharakteristik erwünscht, es sei denn, dass ich weiß, wo sich meine Gegenstation befindet.

Nichts für ungut, aber ich kann weder das mit den Handschuhen, noch das mit dem Schild oder Geländer nachvollziehen.
 

Rheinfranke

Geocacher
Also mit dem Thema LPD und PMR habe ich mich auch mal eine Zeit lang befasst, bis ich die Amateurfunkprüfung abgelegt habe.

Erste Goldene Regel:

Wenn wenig HF in der Luft ist, brauche ich einen Guten Empfänger.
Und mal ehrlich in einem Gerät für 30 Euro findet man den nicht.

Der nächste Punkt wäre dann eine Gute Antenne.

Mit einer selbst gebauten Bi-quad Antenne, konnten wir mit derselben Sendeleistung (weniger 0,5 Watt PEP {also was aus der Funke raus kommt}) 5 Km durch Häuser hinweg Funken.

Dazu müsste man aber erst eine Antennenbuchse einlöten, was gar nicht so einfach ist und eine Bi- Quad Antenne ist nicht gerade handlich.

Fazit:

Wer mit PMR Spaß haben möchte, sollte für sein Funkgerät etwas Geld ausgeben, denn bei dem Billigheimer taugt der Empfänger nichts und die Antenne besteht meistens aus einer Kugelschreiberfeder.

Nun jetzt kommt aber der Harken an der Sache:
Im PMR Bereich gibt’s nur billig oder Sau teuer.
Vielleicht hilft ja da die Chinafunke von Wouxun für ca 100 Euro.
Was Sendeleistung, Kanalabstand und Hub angeht lässt sich dieses Gerät auch an PMR und Freenet anpassen und auch eine CE Kennzeichnung besitzt das gute Stück.

PS: an alle die jetzt das Heulen zum Thema alles illegal anfangen, Gesetze ändern sich und werden auch aufgehoben.
Die Europäische Harmonisierung lutscht unsere straffen Gesetze aus.
Wer es ganz genau wissen möchte sollte selbst mal bei der Bundesnetzagentur (früher Reg. TP) anrufen und nachfragen, den im Internet steht nur ein Haufen Sch. .
Wenn es noch die Vorschrift geben sollte, das die Antenne nicht abnehmbar sein dar, dafür gibt’s Klebstoff.
 

Roder

Geocacher
Ja, mit Klebstoff ist die beim Team Tecom DB PMR / Freenet Duoband -Gerät auch festgemacht. Das ist das von dir genannte Wouxun, nur eben unter anderem Namen. Das ist sogar als PMR / Freenet-Kombigerät zugelassen, obwohl es technisch gesehen ein AFU-Gerät für 70cm / 2m ist.

Ich hab 5 von den Dingern gekauft, zusammen mit einigen Kumpels und Mitcachern.

Für 109 Euro sind die Teile durchaus brauchbar, also in der legalen Konfiguration mit 0,5 Watt und den festgeklebten Antennen. Der Empfänger ist schon ganz gut.

Dafür hat man wenn es sein muß, auch wenn man es in 95 % der Fälle nicht braucht, das beruhigende Gefühl, daß man:

- die Antenne mit etwas Kraftaufwand lösen und durch eine längere ersetzen kann oder bei Konvoifahrten mit dem Auto eine Magnetfußantenne verwenden kann
- die Leistung über die Programmiersoftware auf 4 Watt (PMR) / 5 Watt (Freenet) anheben kann
- die LPD-Kanäle hinzufügen kann, wenn man mal jemanden Empfangen will, der dort sendet (bis auf die ersten 14 der 128 Speicherkanäle kann man frei belegen)

Da man den gesamten 70cm / 2m - Bereich einstellen kann, ist das Gerät zum einen als Empfänger für AFU-Relais interessant, und wenn man später mal die Amateurfunkprüfung abgelegt hat, kann man es auch erst mal als Einstiegsgerät verwenden.

Ansonsten ist es ein ganz normales legales PMR / Freenet - Gerät mit breitem Zubehörangebot zum günstigen Preis.

Natürlich gibt es einige Profi-PMR-Geräte, die besser sind, aber die kosten auch ab 200 Euro und können eben nur PMR. Ich könnte mir vorstellen, daß in einigen Fällen im Wald ein Umschalten auf Freenet einen Vorteil bringt, wenn mit PMR nichts mehr geht!

73, Roder
 

Ruhrcacher

Geowizard
Dumme Frage: Warum reißt man an einem 109,- Euro teuren Funkgerät die Antenne ab, um daraus ein Afu-Gerät zu machen, wenn man für 105,- ein fertiges kaufen kann *kopfkratz*
 

radioscout

Geoking
Hoffentlich nicht zu dumme Frage: Warum benutzt man überhaupt ein unpostalisches Funkgerät oder macht aus einem erlaubten Gerät ein unpostalisches (Antenne ändern, Leistung erhöhen)?
 

Roder

Geocacher
Das sollte doch auf der Hand liegen.

Solange man keine AFU-Lizens hat, sollte man das Gerät so verwenden, wie es ist, nämlich mit festgeklebter Antenne, 8 PMR- und 6 Freenet-Kanälen und ohne Modifikationen.

Aber wenn man irgendwann die Lizens hat, kann man es auf den AFU-Bändern nutzen und braucht kein neues zu kaufen.

Daß man es dann nicht mehr für PMR/Freenet nutzen darf, ist eine andere Sache.

Umgekehrt geht es nämlich nicht. Wenn man gleich die AFU-Version kauft, hat man nämlich GAR KEINE legale Möglichkeit, damit PMR/Freenet zu machen, auch wenn man das Gerät für die Kanäle programmieren würde.

Abgesehen davon wißt ihr doch sowieso, wie es ist. Wie viele 50ccm-Motorroller fahren schneller als die zulässigen 45 KM/h? Wie viele Leute haben Premiere empfangen, ohne ein Abo zu haben? Es ist zum einen der Reiz des verbotenen, der lockt. Zum anderen ist es die Denkweise vieler Leute: Jeder will für sich das Beste. Und wenn man sich ein legales Funkgerät kauft, der Nachbarjunge aber mit einem billigerem "Exportgerät" höhere Reichweiten erzielt, kann das ja nicht sein. Es geht einfach darum, die Möglichkeiten zu haben. Ich will nicht philosophisch sein, aber für viele ist das eine Art von Freiheit, auch wenn es gegen die Bestimmungen geht. Freiheit bedeutet: Alle Möglichkeiten haben. Ob man sie nutzt oder nicht, ist jedem selbst überlassen, und damit auch die Frage, ob man gegen die Bestimmungen handelt. Vielen, mir selbst auch, reicht es schon, die Möglichkeit zu haben. Auch in Hinsicht darauf, daß ich irgendwann die AFU-Lizens machen möchte.

Bis dahin kann ich legal das einzige erhältliche PMR / Freenet Dualband - Funkgerät nutzen.

73, Roder
 

Rheinfranke

Geocacher
Ja die Post ist ja schon seit einiger Zeit dafür nicht mehr zuständig.


Und die Praxis der Chinesen bestätigt meine Vermutung, dass es keine spezielle Zulassung für PMR Geräte gibt.

Früher war dort ein Poststempel drauf und heute nur noch ein CE Zeichen.

Und die festgeklebte Antenne ist eigentlich nur im Interesse des Herstellers, um eine Zerstörung der Geräte durch Fehlbedienung zu vermeiden.

Die Transistoren mögen es nicht so gerne wenn man ohne Antenne sendet, und da der Hersteller in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, das der Kunde am defekt schuld ist, klebt man die Antenne fest und Gut ist.

Ich selbst besitze so eine Chinafunke und bin sehr zufrieden damit.
Im Vergleich mit einem der beliebtesten Amateurfunkgeräte, dem Kenwood TH- F7 steht der Empfänger nichts nach.
 

radioscout

Geoking
D.h., Du kaufst ein PMR/Freenet-Gerät mit Zulassung und benutzt es als legales Funkgerät. Es ist aber ein Gerät, welches unter Verlust der Zulassung "erweitert" werden kann. Das machst Du, wenn Du Dir den Funkschein geholt hast, darfst es dann auf mehr aber anderen Kanälen und mit mehr Leistung benutzen, aber nicht mehr auf den PMR/Freenet-Kanälen?

Aber dann musst Du doch wieder ein neues PMR bzw. Freenet-Gerät kaufen?
 

Ruhrcacher

Geowizard
um es kurz zu sagen: Ein Funkgerät, welches nicht den in der Allgemeinzuteilung festgelegten Eigenschaften entspricht, aber trotzdem in diesem Frequenzbereich sendefähig ist.
Als Analogie zum Auto/TÜV: Ein Zubehör ohne ABE.


tiefgreiferende Ausführung: Früher (bis zu den 1990ern) wurden die Allgemeinzuteilung durch die Deutsche Bundespost ausgesprochen. Die Hersteller mussten ihre zu verkaufenden Modelle zunächst bei der Bundespost vorführen und genehmigen lassen. Genügten sie den Richtlinien, wurde ihnen eine FTZ-Nummer als Zulassung erteilt. Diese war auf dem Typenschild unterhalb eines Bundesposthörnchens zulesen.
Geräte, die selbst gebaut oder aus dem Ausland importiert wurden, trugen keine Posthörnchen und hatten auch keine FTZ-Nummer. Sie waren damit unpostalisch.
Ihr Betrieb war bei Strafe verboten, d.h. das unerlaubte Senden damit war eine Straftat.
Die Verwendung ist auch heutzutage untersagt, es ist lediglich zu einer OWi geworden.
Über das Erlassen von Regelungen und deren Einhaltung wacht heute die Bundesnetzagentur. Bei Zuwiderhandleungen können locker 4stellige Eurobeträge als Starfe verhängt werden.
 

Roder

Geocacher
radioscout schrieb:
Aber dann musst Du doch wieder ein neues PMR bzw. Freenet-Gerät kaufen?

Wenn jemand dann noch PMR oder Freenet braucht, dann ja.

Wobei ich finde, daß man den Lizensinhabern, die ja über alles Bescheid wissen und wissen sollten, was sie tun, auch erlauben sollte, mit AFU-Geräten unter bestimmten Einschränkungen am Jedermannfunk teilnehmen zu dürfen... Meine Meinung, bitte keine Diskussion.

73, Roder
 

Rheinfranke

Geocacher
Also ich habe jetzt mal mein PMR Funkgerät herausgekramt und genau nachgeschaut.

In der Tat befindet sich nur eine CE Kennzeichnung auf dem Gehäuse.

FTZ Gehört also der Vergangenheit an, da sie durch eine Europäische Reglung abgelöst worden ist.

Mit dem CE Kennzeichen Garantiert ja auch der Hersteller bzw. der Importeur, das das Gerät mit allen EU Gesetzen und Richtlinien konform ist.

Dazu gehört, das alle (auch Amateurfunkgeräte), welche serienmäßig hergestellt werden, den FTEG Richtlinien (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen) entsprechen müssen.

Dazu eine Frage aus der Amateurfunkprüfung

VH102

Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt:


Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE Kennzeichnung tragen.


Da nun das Gerät von ihm nicht technisch verändert wird erlischt auch nicht die Gewährleistung vom Hersteller und schon gar nicht die CE Kennzeichnung.

Es wird ja schließlich nur ein paar weitere Frequenzen einprogrammiert (Mit dem Programm vom Hersteller, ohne irgendwelche Brücken setzen zu müssen), für die er ja dann hoffentlich bald eine Frequenzzuteilung (Amateurfunkzulassung) besitzt.


Da er ja immer noch ein Gerät mit CE Kennzeichnung betreibt und auch die in der Frequenzzuteilung für das ISM Band alle Beschränkungen einhält, warum soll das dann illegal sein?
Und ja die Frage mit der Antenne habe ich immer noch kein Paragraf gefunden der vorschreibt, das die fest sein muss, ich kann mich nur daran erinnern irgendwo mal gelesen zu haben, das keine Hochantenne erlaubt sind (also keine X50 aufs Dach) :-(

Um den Sachverhalt genau klären zu können, werde ich die Tage mal einen Brief an meine lieblings Behörde schicken.

Und ja eeee Mal im Ernst, wer kann schon ein PMR Gerät von einem Amateurfunkgerät unterscheiden.
Die Polizei sicher nicht, wenn überhaupt hat die BNetzA eine Chance wenn sie mit dem Messwagen unterwegs ist.
Den das einprogrammieren der PMR Frequenzen alleine ist nicht verboten, wenn dann müsste man auf frischer Tat beim Senden ertappt werden.

Einfachste Lösung wäre allerdings, dass jeder Cacher die Afu Prüfung ablegt, den über ein Relais macht Funken viel mehr Spaß (wenn nicht gerade einer Trägert).
 

radioscout

Geoking
AFAIK gehört zur Zulassung von PMR-Geräten, daß die maximal erlaubte Ausgangsleitung nicht überschritten werden darf, nur auf den erlaubten Kanälen gesendet werden und die Antenne nicht abgeschraubt werden kann (es gibt Ausnahmen, nur in .de und es dürfen nur die mitgelieferten Antennen benutzt werden).

Das ist bei einem modifizierten Gerät nicht gegeben denn es können andere Kanäle eingestellt bzw. programmiert und mit mehr Leistung gesendet werden.

Mit einem "modifizierten" Mofa darf man auch nicht fahren, auch nicht, wenn man nicht schneller fährt als zulässig.
 

Rheinfranke

Geocacher
eee ja ein Mofa ist aber auch kein Funkgerät(zumindest nicht wen die entstördrosel noch drin is)

Wobei wenn wir mit Analogien argumentieren, bei den Motorrädern gibt es zu Beginn ja auch eine Begrenzung was die Leistung angeht.

Sobald die Jungs alt genug sind darf man die Drosel raus machen, da dann eine andere Fahrerlaubnis vorliegt.

Zurück zum Funkgerät, bevor wir hier ne Moped Diskussion anfangen


Das Gerät ist ja dann nicht "Frisiert"

es Sendet nach wie vor auf den Zugelassen QRGs für PMR mit der dazugehörigen Leistung und dem richtigen Hub, nur kann es zusätzlich noch auf den Afu QRGs Funken.

Die Antenne kann man ja dran lassen, da sie sehr Breitbandig ist und auf beiden QRGs Resonant sein müsste.

Wenn ich ein 50 Roller auf 25 Drossele, da ich nur eine Mofa Prüfbescheinigung habe und dann den M Führerschein mache, darf ich ja auch den Roller wieder mit 45 Fahren, nur muss ich hier das in den Papieren ändern lassen, aber der Roller ist nach wie vor der selbe.
 

Rheinfranke

Geocacher
So und den Satz der für viel Verwirrung gesorgt hat den habe ich auch gefunden, aber nur bei dem großen Bruder vom PMR, den DMR

Für digitale Kurzstrecken- Funkanwendungen dürfen nur Handsprechfunkgeräte mit integrierter Antenne eingesetzt werden.

Also:

Feste Antenn nur bei der digitalen Gerschichte.

Hier zum Nachlesen

http://www.bundesnetzagentur.de/cae.../publicationFile/2569/FundstelleId5524pdf.pdf


Und noch der Vollständigkeit halber

Hier der Link für Freenet

http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38170/publicationFile/2575/FundstelleId916pdf.pdf
 

Ruhrcacher

Geowizard
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/ser ... 916pdf.pdf

Hust, hust.. Texte von Behörden muss man schon verstehen können...

In der Allgemeinzuteiling heißt es:

Seite 2, "2. [...] Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des 'Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen' (FTEG) und des 'Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten' (EMVG)."

und

"3. Der Frequentznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen [...] veranwortlich."


D.h. du als Freenet-Funker muss dafür sorge tragen, dass deine Geräte dem FTEG entsprechen.
Das ein in Verkehr gebrachtes FuG dem FTEG enstpricht, dafür hat der Hersteller gesorgt und dies dokumentiert. Der Herstelller hat aber ein Gerät z.B. mit fest eingebauter Antenne geprüft und zertifiziert.

Wenn du nun eine Veränderung an dem Gerät vornimmst, musst du erneut die Einhaltung des FTEG prüfen. Es erlischt u.a. die CE-Kennzeichnung!
Das kann relativ kostspielige Prüfung nach strengen Vorgaben bedeuten. Kannst du die Einhaltung nach FTEG & EMVG nicht gewährleisten darfst du es gemäß Allgemeinzuteilung NICHT benutzen.

Das deckt sich auch direkt mit dem FTEG §§ 11 und 9:

§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.

Für das CE-Zeichen musst DU sorgen:

§ 9 CE-Kennzeichnung
(1) Ein Gerät, das alle einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt, ist mit dem in Anhang VII der Richtlinie 1999/5/EG abgebildeten CE-Kennzeichen zu versehen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Geräts ist der Hersteller, sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das Inverkehrbringen des Geräts verantwortliche Person.

Ausschließlich selbst (um)gebaute Amateurfunkgeräte unterliegen NICHT dem FTEG, dürfen aber ausschließlich auf den Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden.

Also: Änderst du irgendwas an deinem Funkgerät, kann die Allgemeinzuteilung erlöschen.
 
Oben