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PMR - Reichweite erhöhen, legale Optimierung

Rheinfranke

Geocacher
Ja, dann kauft man gleich das Gerät mit abnehmbarer antenne, dann ändert man überhaupt nichts am Gerät.

Programmierung erfolgt über das Menü und FTEG CE usw hats auch alles.

Wo soll jetzt noch ein verstoß sein?
 

Ruhrcacher

Geowizard
Rheinfranke schrieb:
Ja, dann kauft man gleich das Gerät mit abnehmbarer antenne, dann ändert man überhaupt nichts am Gerät.

Programmierung erfolgt über das Menü und FTEG CE usw hats auch alles.

Wo soll jetzt noch ein verstoß sein?

Die CE erstreckt sich nur auf den bestimmungsmäßigen Betrieb.
Ein Gerät, dass als PMR466 CE-Zertifiziert und in Verkehr gebracht wurde, ist bestimmungsmäßig nunmal ein PMR446 und nichts anderes.
Zu solchen Geräten gehört i.d.R. auch eine Konformitätserklärung des Herstellers, die darüber Auskunft gibt.

Nochmals das ganze in der Praxis:
Ich kann ein SDR-Funkgerät mit WT405-Chip zwischen PMR446 und LPD (433-434 MHz) umschalten. Auf beiden Bändern darf ich mit 500mW bzw 10mW als Hobbyfunker "Ruhrcacher" funken.

Die gleiche Software ermöglicht aber das Einstellen der Leistung auf einheitlich 500mW für beide Bänder. Konsequenz:
Im Bereich von 446 Mhz darf ich weiter als Ruhrcacher mit anderen Geocachern sprechen.
Im Bereich von 433-434 Mhz unterliege ich nun aber nun dem AFuG weil die Allgemeinzuteilung nicht mehr gilt.
D.h. Rufzeichennennung mit DO1CMH und ausschließlich Funkverkehr mit anderen Stationen des Amateurfunkdienstes.

Klingt alles kleinkarriert, ist aber nun mal Gesetz.
 

Ruhrcacher

Geowizard
Rheinfranke schrieb:
Jetzt habe ich aber eine andere Kiste die für einen größeren Bereich gebaut worden ist und nun.
https://www.pmr-funkgeraete.de/artikel/artikel-3907-kategorie-201-seite-.htm

*HeadToDesk*

Was verstehst du nicht daran, dass 446 MHz zwar noch zum 70cm Band gehört, aber eben NICHT zum Amateurfunkband????

Der Link führt zum Wouxun KG-UV2D, einen ausgewiesenen Amateurfunk-Handfunkgerät.
Der Händler, Markus Neuner, weist sogar darauf hin:

Sendeleistung schaltbar 1 Watt / 5 Watt

Lizenzpflichtiges Amateurfunkgerät.

Zum legalen Betrieb dieses Gerätes ist eine Amateurfunk-Lizenz notwendig. Der Gebrauch das Gerätes ohne gültige Lizenz ist nicht erlaubt und kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen bedeuten.
 

Rheinfranke

Geocacher
Ja wie gesagt lesen muss gelernt sein.


Der Hersteller und auch der Händler weisen ausdrücklich Freuquenzbereiche aus die überhaupt nichts mit Amateurfunk zu tun haben.

Da ist vom Betriebsfunk über BOS alles dabei.

D.h. ich kann das Gerät mit der entsprechenden Freuquenzuteileung in diesen Bereichen benutzen.

(Außer BOS, da man dafür noch eine weitere Zulassung für die Funkgeräte nat TR-BOS braucht)
 

Ruhrcacher

Geowizard
Nein.
Jeder Funkdienst bzw. Funkanwendung, mit Außnahme des Amateurfunkdienstes, darf nur mit Funkanlagen betrieben werden, die über eine entsprechende Konformitätserklärung verfügen.

D.h.
Betriebsfunk nur mit Betriebsfunkgeräten
Seefunk nur mit Seefunkgeräten
BOS-Funk nur mit BOS-Funkgeräten
usw.

Betriebs-, See- oder BOS-Funk mit Amateurfunkgeräten ist zwar technisch möglich, aber untersagt.

Da du sie schon selbst zitiert hast: Einige Fragen aus dem Prüfungsteil "Betriebstechnik & Vorschriften", gültig für beide Lizenzklassen.

Frage VE152
F: Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
A: Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.

Frage VE153
F: Ein Funkamateur ist auch Inhaber einer Frequenzzuteilung für den Betriebsfunk. Darf er anstatt eines zugelassenen Betriebsfunkgerätes auch ein Amateurfunkgerät auf der Betriebsfunkfrequenz betreiben?
A: Nein. Außerhalb des Amateurfunks dürfen nur zugelassene Geräte oder konformitätsbewertete Geräte benutzt werden.

Wie du es nun auch drehen & wenden willst: Du DARFST nicht. Was du letztlich machst, hast du selbst zu vertreten.
In einem bekannten Forum gilt daher: "Keine Fragen zur Leistungssteigerung oder zum BOS-Empfang" http://forum.db3om.de/ftopic382.html
 

Ruhrcacher

Geowizard
Lieber Moderatoren,
die letzen Seiten dieses Threads gehören thematisch zu "Rechtliche Hinweise für Basteleien"
http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=15&t=2634

Wäre cool, wenn ihr hier zwischen Rechtsfragen und den ursprünglich legalen Tipps aufräumen könntet.
Vielen Dank,
Ruhrcacher
 

Rheinfranke

Geocacher
Ja leider ist mein Gerät konform

Und wo Bitte soll jetzt stehen, das man eine Entsprechende Konformitätserklärung braucht ????

2. Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den
Bestimmungen des "Gesetzes über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) und des "Gesetzes über die
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten" (EMVG).

Mein Gerät entspricht der FTEG und EMVG

und damit darf ich es laut Allgemeintzuteilung benutzen und fertig.

Alles andere sind irgendwelche Gerüchte und Halbwahrheiten.

Das Jeder Händler schreibt man darf die Geräte nur zum Afu benutzen liegt daran, das sie sich Rechlich absichern wollen.

Und ja Wenn in der Konformitätserklärung nicht des drin steht wie ich des gerne hätte dann stell ich selbst eine aus.
 

Rheinfranke

Geocacher
Weis jetzt zwar nicht was das mit diesem Thema zu tun hat aber egal.

Bei 50 Meter RG 58 kommt eh nicht mehr viel Leistung raus.

Mit 17,5 dB Dämpfung kann er locker ne Richtantenne dran bauen ohne über die zulässig abgestrahlte Leistung zu kommen.


PS:

Solche Probleme habe ich nicht, da ich Inhaber der Amateurfunklizens der Klasse A bin.

Und auf PMR habe ich bis jetzt auch noch nicht gefunkt.

Es ist nur die Frage wenn ich mal PMR Funken möchte ob ich es dann darf, ohne zwei Geräte mitschleppen zu müssen.

Um die Frage endgültig zu klären werde ich einen Brief an die BNetzA schicken, mal gespannt was die dazu sagen.
 

Ruhrcacher

Geowizard
Das ist doch mal ne gute Idee.
Falls du dir die 55cent Porto und die Suche nach der richtigen Adresse sparen möchtest: Benutze einfach das Kontaktformular bzw. Emailadresse. Die Weiterleitung an die richtige Fachabteilung erfolgt so auch schneller.

Konnte bisher nie meckern: Auch auf den neuartigen Kommunikationswegen erhält man von der BNetzA relativ schell und umfassend eine Anwort. Ob die Antwort brauchbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt ;)
 
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