Geocaching & GPS location based games

Thema anzeigen - Hessen: Neues Jagdgesetz, Einschränkungen für NCs


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 12:32 
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Geowizard
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Hallo

habe am Wochenende gelesen, dass das neue Jagdgesetz in Hessen nun verabschiedet wurde. Die Meldung ist wohl schon älter, hatte hier aber noch nichts diesbezügliches gelesen.

Es wurde einiges geändert, was allerdings nur Jäger wirklich interessieren dürfte.

Aber einen Punkt habe ich gefunden, der das Geocaching direkt betrifft und meiner Meinung nach auch durch dieses initiiert wurde:

Dort heißt es sinngemäß in einem Paragraphen:
Zitat:
Die befestigten Waldwege dürfen nachts von den Waldbesuchern nicht verlassen werden.


Konkret ging es um das Verbot Wild in der Nacht abseits der befestigten Wege zu stören.

Damit dürften alle Nachtcaches in Hessischen Wäldern, bei denen man den Weg verlassen muss mit einem NA bedacht werden.

Da die erste mir bekannte Reaktion aus der Jägerschaft sofort das Wort Geocacher in den Mund genommen hat, halte ich diese Einschränkung des allgemeinen Betretungsrechts ( diese Regelung gibt es in SH schon eine ganze Weile und die steht sogar im Waldgesetz, wenn ich mich nicht irre) für eine direkte Reaktion auf das Geocaching. Aber es hätte in meinen Augen schlimmer kommen können.

Also liebe Hessische Cacher, dann überprüft mal kritisch Eure NCs :)

http://www.jagderleben.de/hessen-neues- ... eschlossen

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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 14:02 
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Geomaster
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Die Frage ist ja, ab wann ist man abseits des Wegs? Wenn die Station ca. 1 1/2m vom Weg entfernt ist, ist das dann auch schon "illegal"? Oder wie?


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 14:05 
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Geoguru
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Geosammler hat geschrieben:
Die Frage ist ja, ab wann ist man abseits des Wegs? Wenn die Station ca. 1 1/2m vom Weg entfernt ist, ist das dann auch schon "illegal"? Oder wie?

"Auf dem weg" ist eben "auf dem weg". Nicht 2 Meter daneben, nicht 1 Meter daneben, nicht 2 Zentimeter daneben. Da gibt es eigentlich nicht viel Interpretationsspielraum. Beide Füße haben auf dem Weg zu bleiben. So ist das bspw. in NSG schon immer und in Hessen jetzt auch nachts im Wald.

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Good Byte,

Schrottie


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 14:29 
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Geowizard
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Der genaue Wortlaut des neuhinzugekommenen Absatzes des §23 ist: Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten.

Das könnte man so interpretieren, daß nicht das Verlassen des Weges selbst strafbar ist, sondern das Stören des Wildes. Wenn nun kein Wild gestört würde, läge somit auch keine strafbare Handlung vor und es dürfte schwierig sein, nachzuweisen, daß das Wild durch genau dieses Verlassen des Weges gestört wurde. Ich bin allerdings juristischer Laie und maße mit nicht an, zu beurteilen wie die Interpretation durch einen Richter hier ausfallen würde. Das werden wohl erst entsprechende Urteile zeigen.

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Warum man in den Wald geht und eine Tupperdose sucht? Weil sie da ist!
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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 15:35 
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Geowizard
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@Nachtfalke: da hast du natürlich recht und genau das habe ich beim ersten lesen auch gedacht. aber die idee hinter dem paragraphen ist klar und ich denke, wenn dann wird es auch so umgesetzt: kein verlassen der wege in der nacht.

entscheidend ist doch, dass es nicht mehr quer durch die botanik gehen darf, was ich eh immer schon abgelehnt habe.

das jagdrecht ist ein recht "schwaches" recht. wir sollten es als handlungshinweis verstehen und uns im sinne des gesetzgebers verhalten. der hintergrund ist ja für jeden mit gesundem menschenverstand nachvollziehbar und umsetzbar. jetzt sofort mit der erbsenzählerrei zu beginnen wäre engstirnig und kontraproduktiv.

seht es positiv, man kann es nämlich auch als offizielle erlaubnis interpretieren:

Solange ihr auf den befestigten Wegen bleibt und euch ruhig verhaltet haben wir nichts gegen nächtliche Besucher.


das ist doch super.

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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 15:59 
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Geowizard
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Ja, das sehe ich ähnlich. Nur muß man die Frage, ab welcher Entfernung vom Weg ein Verlassen vorliegt, durchaus stellen, denn einen Nachtcache im Wald, bei dem man die befestigten Wege buchstäblich nicht verlassen darf, halte ich für utopisch. Schließlich kann man Hinweise - oder zumindest den Final - nicht auf einem Weg verstecken.

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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 16:18 
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Geocacher

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Werde mich dann mal auf die Lauer legen, kenne hier nämlich keinen Jägerstand, der an einem befestigten Weg liegt. Bei allen muss man ein kleines Stück über ne Wiese oder durch den Wald.

Eine Ausnahme habe ich nämlich nicht gefunden


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 16:19 
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Geomaster
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Das ist die Ausnahme:
Zitat:
unberechtigtes Verlassen

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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 16:21 
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Geocacher

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aah, wer lesen kann... :roll:


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BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2012, 17:05 
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Geocacher
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Schrottie hat geschrieben:
[
"Auf dem weg" ist eben "auf dem weg". Nicht 2 Meter daneben, nicht 1 Meter daneben, nicht 2 Zentimeter daneben. Da gibt es eigentlich nicht viel Interpretationsspielraum. Beide Füße haben auf dem Weg zu bleiben. So ist das bspw. in NSG schon immer und in Hessen jetzt auch nachts im Wald.

Dann zeig mir mal bitte auf einem Waldweg die Grenze zwischen Weg und Wald .... Ich hab da nämlich noch nie eine Markierung gesehen, die einen "Interpretationsspielraum" ausschließt. Die nächste Frage wäre dann noch: Wann ist ein Weg im Wald eigentlich ein Waldweg? Ich kenne da so einige Wege, die sich so ergeben haben, ohne das dort speziell ein Weg angelegt wurde ....

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