Zappo
Geoguru
Tja, in erster Linie muß man dazu sagen, daß die Anlage m.W. NICHT dem Grundstückseigentümer gehört - die gehört dem Bund*. Und wenn Du dann mühselig Eimer für Eimer rausgeschaufelt und unauffällig im Wald verteilt hast , kommt der und macht einen Zaun wegen Verkehrssicherheit drum rum. Auch nicht so prickelnd.Team Free Bird schrieb:Nachtrag:
Wie sieht das gesetzmässig aus, darf man sowas ohne weiteres auf eigenem Privatgelände einfach freilegen?
Wir sind am rätseln ob dieses Teil etwas mit der V2 Stellung die sich in unmittelbarer Nähe befand zu tun hatte.
Nöh - ich würde ganz vorsichtig und unauffällig erstmal recherchieren. WW und 1942/42 passen eh nicht zusammen, V2 gibt da schon mehr Sinn.
Gruß Zappo
* der Besitzer kann aber einen Kaufantrag stellen.