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Gesetzliche Regelung fürs Klettern/Abseilen?

knaufs

Geocacher
Eigentlich eine ganz "einfache" Frage.

Darf man sich einfach so an jedem Felsen abseilen? Rein rechtlich gesehen?
Konkret geht es darum, das ich eine Felswand gefunden habe die sich für einen Abseilcache eignen würde.
Haken: sie sitzt ca. 30m versetzt zu einer Landstraße.

Wäre dort ein Abseilcache erlaubt? Weil, unbeobachtet wäre man dort mit Sicherheit nicht...
 

ludiwawa

Geowizard
Gegen's Abseilen gibts grundsätzlich kein Gesetz. Bei Bauwerken und Brücken gibts da eine Grauzone aufgrund der "Widmung", das gilt aber weniger fürs Abseilen als für allen was nicht der Widmung entspricht.

Bei der Felswand gibts eigendlich nur zwei spannende Fragen
a) Wem gehört's und wenn bekannt würde der Eigner die Aktion erlauben (mit allen Konsequenzen)
b) steht die Wand ggf unter Natur- oder Landschaftsschutz (z.B. wegen dort brütender Arten).
 
OP
K

knaufs

Geocacher
ludiwawa schrieb:
Gegen's Abseilen gibts grundsätzlich kein Gesetz. Bei Bauwerken und Brücken gibts da eine Grauzone aufgrund der "Widmung", das gilt aber weniger fürs Abseilen als für allen was nicht der Widmung entspricht.

Bei der Felswand gibts eigendlich nur zwei spannende Fragen
a) Wem gehört's und wenn bekannt würde der Eigner die Aktion erlauben (mit allen Konsequenzen)
b) steht die Wand ggf unter Natur- oder Landschaftsschutz (z.B. wegen dort brütender Arten).

Danke für die Antwort.

zu a)Keine Ahnung auf wessen Grund und Boden die Wand ist. Ich vermute mal dem Land/Kreis/Ort... kA.

zu b) es sieht nicht so aus als würde da irgendwas brüten, Sandsteinwand ohne viele Öffnungen
 

ludiwawa

Geowizard
knaufs schrieb:
zu a)Keine Ahnung auf wessen Grund und Boden die Wand ist. Ich vermute mal dem Land/Kreis/Ort... kA.

zu b) es sieht nicht so aus als würde da irgendwas brüten, Sandsteinwand ohne viele Öffnungen

Najut, b) könnte man recht schnell an den gelben Schildern erkennen (das würde es ausschließen) Wenn du a) nicht weisst ist eher schlecht. Wenn das doch einem (am ende noch garstigen) Privatmann gehört riskierst du (oder die folgenden Cacher) ne Anzeige oder ein paar hinter die Löffel. Bei öffentlicher Hand müsste halt erstmal jemand her der sich dafür interessiert. Aber wie es sei - hat nix mit dem Abseilen zu tun als vielmehr mit dem reinen Betreten.
 

Bursche

Geowizard
Das ist davon abhängig in welchem Bundesland der Felsen steht. Für Baden Württemberg zB. gilt:

Code:
Auszug aus: Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) vom 13. Dezember 2005, GBl. S. 745 mit Liste der nach § 32 NatSchG besonders geschützte Biotoptypen gemäß der Anlage zu § 32 Abs. 1, GBI. 2005, Nr. 18, S. 745

§ 32 Besonders geschützte Biotope
(1) Die folgenden Biotope in der in der Anlage zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung sind besonders geschützt:
.....
offene Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände;
Höhlen, Dolinen;
......
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können, sind verboten. ....

Ob das Legen eines Geocaches aber eine Handlungen ist, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotops führen könnte, sagt Dir im Zweifelsfall nur ein Richter.
 

S&B

Geocacher
knaufs schrieb:
Haken: sie sitzt ca. 30m versetzt zu einer Landstraße.

Können Dich die Verkehrsteilnehmer der Landstraße bei der Abseilaktion
sehen? Wenn ja, dann würd ich es lassen! Da wäre mir die Unfallgefahr
durch Glotzer zu groß :roll:
 

Kappler

Geowizard
Bursche schrieb:
Das ist davon abhängig in welchem Bundesland der Felsen steht. Für Baden Württemberg zB. gilt:...
Das ist das BW-Biotopschutzgesetz, das bei Einführung damals zu reichlich Unmut unter den Kletteren gesorgt und zur Bildung etlicher IG-Klettern geführt hat.

Die Auslegung des Gesetzes wurde damals so vorgesehen, dass per se erst mal an allen Felsen das Klettern verboten ist und nur in begründeten Ausnahmen und dort auch nur streng reglementiert der Kletterbetrieb aufrecht erhalten werden konnte. So konnten zumindest ein Teil der Kletterfelsen in BW wieder genutzt werden.

Rein rechtlich sehe ich Abseilen jetzt nicht so stark unterschiedlich als das Felsklettern, so dass du zumindest in BW davon ausgehen kannst, dass Abseilen an einem Felsen ohne Ausnahmeregelung verboten ist.

Wenn du eine solche Ausnahmegenehmigung anstreben möchtest, wäre dein erster Ansprechpartner wohl die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt), aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du eine solche Genehmigung durchbekommst, wenn ich daran zurückdenke, was für ein Gedöns damals um die Sache gemacht wurde. Du müsstest dich nämlich dann nicht nur mit der Behörde, sondern auch mit allen Verbänden (BUND, NABU, Vogelschutzbund...) auseinandersetzen, die glauben hierzu ihren Senf abgeben zu können.

Also entweder Cache legen und gesetzliche Regelungen ignorieren oder einen Abseilcache an einer zum Klettern freigegebenen Felswand legen (die meist auch deutlich schöner und weniger brüchig als irgendwelche bröseligen aufgelassenen Steinbrüche sind, an denen leider die meisten Abseilcaches liegen).
Dabei aber bitte auch die geltenden Regelungen beachten, oft ist nämlich aus Naturschutzgeründen das Betreten der besonders empfindlichen Felsköpfe verboten, so dass nur ein Aufstieg "von unten" möglich ist, was einem reinen Abseilcache bei dem man das Seil von oben einbaut widerspricht.

Aber ein Cache der nur durch Felsklettern von unten erreichbar ist wird auch seine dankbaren Cacher finden, sei dir dessen gewiss... :^^:
 
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