Zitat:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/ser ... 916pdf.pdf
Hust, hust.. Texte von Behörden muss man schon verstehen können...
In der Allgemeinzuteiling heißt es:
Seite 2, "2. [...] Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des 'Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen' (FTEG) und des 'Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten' (EMVG)."
und
"3. Der Frequentznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen [...] veranwortlich."
D.h. du als Freenet-Funker muss dafür sorge tragen, dass deine Geräte dem FTEG entsprechen.
Das ein in Verkehr gebrachtes FuG dem FTEG enstpricht, dafür hat der Hersteller gesorgt und dies dokumentiert. Der Herstelller hat aber ein Gerät z.B. mit fest eingebauter Antenne geprüft und zertifiziert.
Wenn du nun eine Veränderung an dem Gerät vornimmst, musst du erneut die Einhaltung des FTEG prüfen. Es erlischt u.a. die CE-Kennzeichnung!
Das kann relativ kostspielige Prüfung nach strengen Vorgaben bedeuten. Kannst du die Einhaltung nach FTEG & EMVG nicht gewährleisten darfst du es gemäß Allgemeinzuteilung NICHT benutzen.
Das deckt sich auch direkt mit dem FTEG §§ 11 und 9:
Zitat:
§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.
Für das CE-Zeichen musst DU sorgen:
Zitat:
§ 9 CE-Kennzeichnung
(1) Ein Gerät, das alle einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt, ist mit dem in Anhang VII der Richtlinie 1999/5/EG abgebildeten CE-Kennzeichen zu versehen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Geräts ist der Hersteller, sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das Inverkehrbringen des Geräts verantwortliche Person.
Ausschließlich selbst (um)gebaute Amateurfunkgeräte unterliegen NICHT dem FTEG, dürfen aber ausschließlich auf den Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden.
Also: Änderst du irgendwas an deinem Funkgerät, kann die Allgemeinzuteilung erlöschen.
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