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Baumkletter-Caches

Zappo

Geoguru
ch3ka schrieb:
....Wenn ich mich entscheide, irgendwo auf Baeume zu klettern (egal ob T5 oder T2.5), und mich dabei verletze - dann bin ich selber schuld. Punkt. Egal, ob da oben ne Dose ist, oder ob ich einfach mal schauen wollte, ob ich es da rauf schaffe....
Die Frage ist nicht nach DIR - sondern ob das Dein Krankenversicherer, Arbeitgeber, Rentenanstalt o.ä. auch so sieht oder eher versucht, etwas wiederzurückzufordern. Die Aussage "Ich komm für das auf bzw. steh für das gerade, was ich so aus Dummheit anstelle" hat gewisse Grenzen.

Gruß Zappo
 

ch3ka

Geocacher
Zappo schrieb:
Die Frage ist nicht nach DIR - sondern ob das Dein Krankenversicherer, Arbeitgeber, Rentenanstalt o.ä. auch so sieht oder eher versucht, etwas wiederzurückzufordern.

Von wem denn, und aus welchem Grund?
Wenn ich vom Baum falle, dann war ich da natuerlich nicht geocachen, sondern wollte einfach mein neues Seil/KuSi/whatever ausprobieren. Auch wenn ich nicht vom Baum falle, sollte jemand fragen.

Aber selbst wenn nicht: Owner? Ist irgendein Typ aus dem Internet, der Koordinaten in selbiges geblasen hat. Selbst schuld, wer da hinrennt, und noch selbstschuldigerer, wer dann auch noch auf irgendwelche Baeume klettert, nur weil er dort ne Dose vermutet.

GS? US-Firma - und selbst wenn nicht, nur Kommunikationsplattformanbieter. Mit der selben Logik koennte man von der Telekom was fordern.

Grundstuecksbesitzer? Weiss von nix - Ausser natuerlich, er/sie hat ne schriftliche Genehmigung erteilt.
Deswegen ist das ja so ein Problem mit den Genehmigungen.

Aber warum gehen eigentlich immer alle vom worstcase aus?
Die Erfahrung zeigt: Auch (und gerade, aber das ist ein anderes Thema) beim T5-Cachen ist das gefaehrlichste die Anfahrt.
 

Cloggy72

Geocacher
ch3ka schrieb:
Von wem denn, und aus welchem Grund?
Wenn ich vom Baum falle, dann war ich da natuerlich nicht geocachen, sondern wollte einfach mein neues Seil/KuSi/whatever ausprobieren. Auch wenn ich nicht vom Baum falle, sollte jemand fragen.
Mit GPS am Mann und eventuell noch ein paar anderen typischen GC-Utensilien wie Papierausdrucke, TBs, Aufnähern an und in der Bekleidung kann das schonmal schwieriger werden. Und wenn du nach dem Absturz bewusstlos oder tot bist klären den Sachverhalt eh andere Leute auch ohne dich zu fragen.

ch3ka schrieb:
Aber selbst wenn nicht: Owner? Ist irgendein Typ aus dem Internet, der Koordinaten in selbiges geblasen hat. Selbst schuld, wer da hinrennt, und noch selbstschuldigerer, wer dann auch noch auf irgendwelche Baeume klettert, nur weil er dort ne Dose vermutet.
Lesen - Nachdenken - Verstehen -> http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

ch3ka schrieb:
GS? US-Firma - und selbst wenn nicht, nur Kommunikationsplattformanbieter. Mit der selben Logik koennte man von der Telekom was fordern.
Da hast du ja mal recht, an GS wird m.E. keiner wegen Haftungsfragen und Strafen herantreten, denn sonst gäbe es diese Plattform wahrscheinlich nicht mehr. Einzig wegen Löschen und Archivieren diverser Listings ist GS der Ansprechpartner, wenn kein anderer greifbar ist.

ch3ka schrieb:
Grundstuecksbesitzer? Weiss von nix - Ausser natuerlich, er/sie hat ne schriftliche Genehmigung erteilt.
Deswegen ist das ja so ein Problem mit den Genehmigungen.
Aus dem Grund sind ja viele Geocaches illegal. Womit wir wieder bei diesem schönen dicken Wälzer gelandet sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ (Vielleicht mal ein paar §§ lesen und verstehen?)

ch3ka schrieb:
Aber warum gehen eigentlich immer alle vom worstcase aus?
Die Erfahrung zeigt: Auch (und gerade, aber das ist ein anderes Thema) beim T5-Cachen ist das gefaehrlichste die Anfahrt.
Nur weil dir noch nichts passiert ist, heißt das noch lange nicht, dass niemanden was passiert ist. Ich wurde zweimal von Polizisten gefragt, was ich an dem einen oder anderen Ort suche. Mit GPS in der Hand kann man da schlecht antworten, dass man Vögel beobachtet oder Natur, Lostplaces, Bäume fotografiert. Ich weiß auch von mehren "besonderen" Caches, wo in den Online-Logs die eine oder andere Note zu finden war, die besagte, dass man gerade von der "Rennleitung" oder anderen Weisungsbefugten erwischt und angezeigt wurde und der Cache geschlossen werden sollte.
Aktuell ist ja hier im Forum auch noch ein Fall in Diskussion:
http://pfaffenhofen-today.de/lesen--pfosten17102014%5B11771%5D.html
https://forum.geoclub.de/viewtopic.php?f=9&t=75733
worstcase? -> http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__304.html

- Happy Hunting -
 

Cloggy72

Geocacher
JackSkysegel schrieb:
Warum hört man eigentlich nie was von den krass verklagten Ownern oder Lokationbesitzern?
Hört man nicht?
http://www.dosenfischer.de/geocacher-auf-der-anklagebank/
http://neheim.blogspot.de/2010/09/fotologs-konnen-zur-vorladung-fuhren.html
https://forum.geoclub.de/viewtopic.php?f=29&t=52158&start=40
http://geocaching-heinsberg.blog.de/2010/12/21/geocacher-landete-anklagebank-hausfriedensbruch-10233425/
(na gut, Strafbefehl über 100 Euro sind jetzt nicht die Welt, aber ein Warnschuss vor den Bug)
weitere:
https://forum.geoclub.de/viewtopic.php?f=24&t=37035

Vielleicht ist das hilfreich?
https://forum.geoclub.de/viewtopic.php?f=106&t=32692&start=100

Oder das?
http://www.spike05.de/geocaching/groundspeak-andert-nutzungsbedingungen-fur-europaer/

Hier wäre das Thema Locationbesitzer unten angedeutet;
http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/1024684_Schatzsucher-schwebt-weiter-in-Lebensgefahr.html

Ich glaube nicht, dass uns jemand seine Geschichte erzählen wird...

- Happy Hunting -
 

Mark

Geowizard
Wahrscheinlich weil es da außer ein paar Platzverweisen nichts großartig zu erzählen gibt. Lässt man den Masten der Telekom Weg, gibt's da wohl auch keine großen Geschichten. Warten wir bis zum Sommerloch, dann taucht vielleicht eine "Geocacher kriegt Strafe für Falschparken"-Geschichte auf.
 

JackSkysegel

Geoguru
Und das findest du stichhaltig? Na ich weiß ja nicht. Ich finde das ein wenig weit hergeholt.
Also ist dir auch kein konkretes Beispiel bekannt?
 

BenOw

Geomaster
KreuterFee schrieb:
Also mir ist da noch kein Urteil mit Geocachingbezug bekannt, in dem ein Grundstückseigetümer dafür haftete, weil sich jemand vorsätzlich in "Gefahr" begibt?
Genau das habe ich auch so eben gerade nicht behauptet. Kann es sein, dass Du mein Posting nicht gelesen hast? Im Wesentlichen steht da drin: "kommt auf den Einzelfall an". Also die juristische Standardantwort Nummer 1.
 

BenOw

Geomaster
Nachtrag: habe gerade den Rest der Postings gelesen. Beim juristischen Verständnis einiger stellt sich mir der virtuelle Hut auf. Es hilft nix, mit Paragrafen zu wedeln, das macht im Ernstfall der Jurist weit professioneller. Und, ganz wichtig: fallbezogen.

Aber dass (so die Ausgangsthese) die geforderte Genehmigung des Eigentümers ihren Grund in Haftungsfragen hat, kann man eben genau deshalb ziemlich ausschliessen. Das ist eine Frage des Eigentumsrechts und nicht des Haftungsrechts.
 
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