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Vorsicht Kamera! (bis zu 5000 Wild-Kameras installiert)

Zappo

Geoguru
...also früher konnte man ja den Fährten an der Kirrstelle entnehmen, wer da in letzter Zeit da war, Fux, Cacher oder Bigfoot. Und wenn man regelmäßig kontrollierte, wußte man sogar, wann. Aber vielleicht haben Rehe jetzt ja so etwas wie Schwebehufe.

Irgendwie ist das doch wie beim Geocaching - der Glaube, man könne mit mehr Technik mangelndes Wissen, Sorgfalt und Mühe ersetzen. Es gibt ja auch bei uns -gerüchtemäßig- den einen oder anderen, der lieber 4 Stunden lang versucht, die beste Filtereinstellung rauszutüfteln, statt einfach Listings zu lesen :D

Gruß Zappo
 

COMiSAAR

Geocacher
The_Nightcrawler schrieb:
Bring mich bitte nicht auf böse Ideen :devil2: :D

Ich sehe da schon eine neue Spielidee bei gc.com.
Waymarking, Challenges usw. ist ja nicht so wirklich eingeschlagen, aber TRAILCAMING würde die Welt im Wald revolutionieren.

Jeder, der, weil er eh gerade mitten im Dickicht unterwegs ist, eine Tarnkamera ausfindig macht, setzt die "geheimen" Koordinaten auf eine gc.com-Seite. Danach geht der Run los. FTP-Jäger (first to photograph) werden in kürzester Zeit im vorher so beschaulichen Kill-Wild-Bereich aufschlagen und als Beweis ihrer Anwesenheit einen Photolog hinterlassen.
Sonderpunkte gibt es für besonders originelle Aufzeichnungen und Nahaufnahmen an besonders unzugänglichen Punkten.
Sogenannte Virtuals (Photoshopping) sind natürlich nicht erlaubt. Wie man das kontrollieren will ist unklar. Man vertraut da auf die generell vorauszusetzende Ehrlichkeit der Trailcamer.

Wenn die Log-SD-Karte voll ist, kann man sie entweder selbst wechseln oder dem Trailcamverpetzer einen Wartungslog schicken.

Eine spannendere und sportlichere Spielart wäre es, mit jedem Melden bei gc.com, die neue gefundenen Trailcams auch zeitgleich bei der Polizei und dem Landesdatenschutz anzuzeigen. Logs wären dann aur noch in den Zeiträumen bis zur Zwangsentfernung der Cam möglich. Somit befände man sich im Wettstreit nicht nur mit den gleichgesinnten Spielteilnehmern, sondern auch noch mit zwei stattlichen Einrichtungen.
Es gabe dann hier auch die Möglichkeit einer statistischen Auswertung z.B. über die Halbwertzeit neu aufgefundener grüner Großer Brüder.

Man, das stelle ich mir toll vor. Hätte auch den _ungewollten_ Nebeneffekt, dass unser saarländischer Wald bald unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes und der Informationellen Selbstbestimmung (so nennt sich das Amt) wieder unbelastet wäre.
 

COMiSAAR

Geocacher
Zappo schrieb:
...also früher konnte man ja den Fährten an der Kirrstelle entnehmen, wer da in letzter Zeit da war, Fux, Cacher oder Bigfoot. Und wenn man regelmäßig kontrollierte, wußte man sogar, wann. ...

Das stellt sich bei den heutigen Spritpreisen für den gemeinen Jäger aber problematisch dar. Schließlich müssen die zu jeder "Begehung" immer mit dem Auto quer durch das Naturschutzgebiet bis direkt an den Hochsitz fahren. Sozusagen "Drive In Hunting".

Vielleicht haben die mittlerweile auch Probleme mit dem demographischen Wandel? :D
 

moenk

Administrator
Teammitglied
COMiSAAR schrieb:
Jeder, der, weil er eh gerade mitten im Dickicht unterwegs ist, eine Tarnkamera ausfindig macht, setzt die "geheimen" Koordinaten auf eine gc.com-Seite. Danach geht der Run los. FTP-Jäger (first to photograph) werden in kürzester Zeit im vorher so beschaulichen Kill-Wild-Bereich aufschlagen und als Beweis ihrer
Bitte gefundene Kameras auch hier eintragen: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:man_made%3Dsurveillance
 

Zappo

Geoguru
COMiSAAR schrieb:
Vielleicht haben die mittlerweile auch Probleme mit dem demographischen Wandel? :D
Ich gönne denen ja auch einen Umbruch zum Jäger 3.0. Analog zum Geocachen müßte dann nur ne Flinte 20 Öre kosten und ein überall gültiger Jagdschein über ne Äpp für 4.99 zu erwerben sein. Happy hunting. :D

Ich selbst würde dann aber nicht mehr in den Wald wollen.

Gruß Zappo
 

Fadenkreuz

Geoguru
HansHafen schrieb:
Wie das rechtlich nun aussieht, wenn man sich so an fremden Eigentum vergreift was unrechtmäßig im Wald hängt bliebe noch zu klären...
Das Manipulieren der SD-Karte dürfte mit ziemlicher Sicherheit strafbar sein, unabhängig davon, dass die Kamera möglicherweise dort nicht angebracht sein dürfte.
 

Toghan

Geocacher
was macht man denn jetzt wenn man so eine Kamera im Wald findet?
Mitnehmen und im Fundbüro abgeben?
Die Spielleitung informieren das sich dort ein "verdächtiger gefährlich aussehender Gegenstand" befindet oder gar eine Meldung das dort ein ein Kasten im Wald ist in dem regelmäßig jemand was reinlegt oder rausnimmt und das es bestimmt kein Geocache ist?
 

Cachebär

Geomaster
Das Manipulieren der SD-Karte dürfte mit ziemlicher Sicherheit strafbar sein,
Da würde mich mal der § interessieren... :D

Analog dazu wäre dann ja auch das Manipulieren des Logbuchs in einem im Wald zurückgelassenen Logbuch mit ziemlicher Sicherheit strafbar.


@Toghan : +1 :D wobei ich die Photoshopidee von Hans noch bevorzugen würde...

Noch besser : im Sichtbereich der Cam so tun als würde man eine Leiche vergraben (im Gegensatz zu Dosen dürfen Leichen doch eingegraben werden, oder ?) und mit einer eigenen WildCam aufnehmen, wie Jäger und Polizei reagieren... ;)
(Dies war nur eine Fiktion und keine Aufforderung zur Nachstellung oder Vortäuschung einer Straftat. Ich distanziere mich von meiner Idee und fordere die Leser auf, alle Überlegungen in diese Richtung zu unterlassen. ...ich will zuerst !!)
 

dob

Geomaster
hmm, die Idee mit dem Photoshoppen der Fotos find ich ja richtig klasse.....da würd mir so das eine oder andere einfallen :D ;)

Ich glaub ich muss mal wieder n bissl mehr durch die Wälder mit Jagdgebieten schlendern.....

Gibt es da auch "Besserverstecker"? Also wenn man die illegal montierte Wildkamera einfach mal eben aus T2 zu nem T5 hochstuft und einfach mal 15m höher hängt....gibt ja dank Weitwinkel bestimmt bessere Fotos :D ;)
 

Fadenkreuz

Geoguru
Cachebär schrieb:
Da würde mich mal der § interessieren...
§ 303a Abs. 1 StGB (Datenveränderung): "Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 202a Abs. 2 StGB: "Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden."

Dein Grins-Smiley ist also ziemlich unpassend.

Cachebär schrieb:
Analog dazu wäre dann ja auch das Manipulieren des Logbuchs in einem im Wald zurückgelassenen Logbuch mit ziemlicher Sicherheit strafbar.
Eben nicht, weil das keine Daten im Sinne des § 202a StGB sind.
 

PiWe84

Geocacher
Wenn ich es richtig interpretiere dann darf ich Daten auf der Karte durchaus hinzufügen / verändern solange die Orginaldaten erhalten bleiben und noch zweckgemäß gebraucht werden können.

Eher würde ich behaupten das das entnemen der der SD-Karte aus der Kamera dem §303b entspricht.
 

Netheron

Geowizard
PiWe84 schrieb:
...
Eher würde ich behaupten das das entnemen der der SD-Karte aus der Kamera dem §303b entspricht.

Das Entnehmen selbst sicher nicht, da Du sie ja wieder zurückführen willst und somit keine Zueignungsabsicht hast (dafür fehlt die Enteignungskomponente). Das Aufspielen von Daten und die damit verbundene Veränderung des Datenträgers fällt schon eher unter §303b.

Da ist die Idee vom Cachebär schon besser :lachtot:
 

COMiSAAR

Geocacher
dob schrieb:
Gibt es da auch "Besserverstecker"? Also wenn man die illegal montierte Wildkamera einfach mal eben aus T2 zu nem T5 hochstuft und einfach mal 15m höher hängt....gibt ja dank Weitwinkel bestimmt bessere Fotos :D ;)

Naja, das mit dem Besserverstecken ist in dem Fall eher unwitzig. Die "Zielgruppe" hat ja gewisse Hilfsmittel, mit denen man sehr schnell auch ohne körperliche Anstrengung linear zielgerichtet Sachen von Bäumen herunter holen kann...

Witzig finde ich aber fast schon, die hier zielgruppenorientierte Werbung im Forum, die sich eben bei diesem Thread gezeigt hat. Siehe Screen "Shot".
 

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Fadenkreuz

Geoguru
PiWe84 schrieb:
Wenn ich es richtig interpretiere dann darf ich Daten auf der Karte durchaus hinzufügen / verändern solange die Orginaldaten erhalten bleiben und noch zweckgemäß gebraucht werden können.
"verändern" ist doch auch als Tatbestandsmerkmal genannt.
 

dob

Geomaster
Fadenkreuz schrieb:
§ 303a Abs. 1 StGB (Datenveränderung): "Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 202a Abs. 2 StGB: "Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden."


immer diese Spielverderber.....schade.
Also den Plüsch-Elefanten vor die Kamera halten....
 

huckeputz

Geowizard
Wo kein Kläger, da kein Richter... Man sollte sich tunlichst nicht beim Entleihen der Karte fotografieren lassen... ;-)

Und selbst wenn es zu einer Anklage käme, wie sähe wohl das Strafmaß unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit aus?

Und wer sollte einen Strafantrag stellen, der Jäger, der die Kamera (ich unterstelle mal wissentlich) rechtswidrig angebracht bzw. in Betrieb genommen hat.

Nur mal so am Rande.
 

COMiSAAR

Geocacher
huckeputz schrieb:
Wo kein Kläger, da kein Richter... Man sollte sich tunlichst nicht beim Entleihen der Karte fotografieren lassen... ;-)

Und selbst wenn es zu einer Anklage käme, wie sähe wohl das Strafmaß unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit aus?

Und wer sollte einen Strafantrag stellen, der Jäger, der die Kamera (ich unterstelle mal wissentlich) rechtswidrig angebracht bzw. in Betrieb genommen hat.

Nur mal so am Rande.


Hört! Hört!
 

huckeputz

Geowizard
COMiSAAR schrieb:
huckeputz schrieb:
Wo kein Kläger, da kein Richter... Man sollte sich tunlichst nicht beim Entleihen der Karte fotografieren lassen... ;-)

Und selbst wenn es zu einer Anklage käme, wie sähe wohl das Strafmaß unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit aus?

Und wer sollte einen Strafantrag stellen, der Jäger, der die Kamera (ich unterstelle mal wissentlich) rechtswidrig angebracht bzw. in Betrieb genommen hat.

Nur mal so am Rande.


Hört! Hört!

Wie meinen? ;-)
 

PiWe84

Geocacher
Netheron schrieb:
keine Zueignungsabsicht hast (dafür fehlt die Enteignungskomponente

und was hat das mit dem 303b zu tun? Ich manipuliere eine Anlage zur Datenverarbeitung / Datenerhebung so daß Sie nicht mehr Ihren Zweck erfüllen kann.
und da würde meines erachtens §303b Absatz 1 Nr. 3 greifen
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

mal ganz davon abgesehen das die Diskussion eh akademischer Natur ist :D :D
 
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