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Novellierung Jagdgesetz - Auswirkung auf NCs

stefan_da

Geocacher
-jha- schrieb:
Ariya schrieb:
Ich sehe in dieser Gesetzesformulierung noch mehr Konfliktpotential? Da steht "befestigte Wege". Was genau ist aber ein befestigter Weg???
Im Normalfall sind das die, auf denen Du Dich mit dem Fahrrad bewegen darfst.
d.h. Boden mindestens geschottert oder anderweitig straßenbautechnisch verdichtet.
Diese sind eben dazu geeignet, mit (mukselbetriebenen) Fahrzeugen ganzjährig befahren zu werden, ohne dass die Wegesubstanz Schaden nimmt.

(Dass Radler und Mountainbiker sich daran nicht gerne halten, insbesondere wenn in regenarmer Zeit auch die Grade5-Tracks gut befahrbar sind: Zweifellos!)

Woher stammt die Info, dass man sich als Radfahrer nur auf befestigten Wegen fortbewegen darf? Aus dem Hessischen Forstgesetz sicherlich nicht, da steht

§24 (4)

Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers. In bestimmten Gebieten kann die Kennzeichnung von Reittieren verlangt werden. Insbesondere können Verleihbetriebe kennzeichnungspflichtig gemacht werden. Das Nähere regelt der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung.

Dort wird allgemein von Weg gesprochen. Dies umfasst meines Erachtens auch die unbefestigten Wanderwege.
In anderen Bundesländern gibt es andere Regeln.

Viele Grüße

Stefan
 
OP
P

pheck

Geocacher
Ich habe die Diskussion jetzt mal 24 Stunden nicht verfolgt und musste beim Lesen der Beiträge doch ein wenig Schmunzeln. Der Thread könnte als Beispiel für das Thema "Probleme bei der zwischenmenschlichen Interaktion in elektronischen Medien" bei jedem Psychologiestudium herhalten. :D

Ich habe für mich folgendes aus der Diskussion mitgenommen:

  • Die Gesetzeslage nach der Änderung des Jagdgesetzes scheint nicht interpretationsfrei zu sein
  • Unabhängig von der Auslegung der Gesetzestexte herrscht weitestgehend Einigkeit, dass es bei NCs vermieden werden sollte, Strecken quer durch den Wald zu legen
  • Eine Absprache mit dem Jagdpächter/Förster hat bei einigen schon einen Erfolg gebracht und ist im Zweifelsfall immer angebracht

Ich werde meinen NC (http://coord.info/GC1YG18) erstmal nicht archivieren um der neuen Gesetzeslage zu entsprechen, zumal man bei dem Cache nur an wenigen Stages die Wege verlässt, dabei auch nie mehr als 20m vom Weg weg muss und vor allem dabei nicht in Rückzugsgebiete des Wilds eindringt.
 

Starglider

Geoguru
@S!roker:
Ich bin dafür den Kleinkrieg zwischen DWJ_Bund, -Jha-, KoenigDickbauch und rettsan_wf (und wer auch immer vielleicht noch nachtritt) zu löschen.

Wer wieviele Beiträge gepostet hat und wer wessen Meinung nach zuviel oder zuwenig weiß ist nun wirklich weder interessant noch unterhaltend. Und mit dem Thema hat es auch nichts zu tun.
 

robbi_kl

Geowizard
friederix schrieb:
Jeder weiß doch ganz genau, dass, wenn er sich nachts durchs Gebüsch schlägt, das nichts mit dem allgemeinen Betretungsrecht zu tun hat.
Doch, natürlich hat es genau damit etwas zu tun. Fußgänger dürfen - von Ausnahmen abgesehen - Wege jederzeit verlassen und sich durchs Gebüsch schlagen. Das gilt auch nachts - nur in Hessen nicht mehr.

Der ständige Appell an den gesunden Menschenverstand nützt da übrigens auch nichts. Ich kann mir keinen Nachtcache vorstellen, bei man durchgehend auf den Wegen bleibt. In der Regel sind die Station doch etwas abseits der Wege, spätestens das Final kann nicht auf dem Weg sein. Was soll man also mit gesundem Menschenverstand ändern? Allenfalls auf Nachtcaches komplett verzichten.
 

Zappo

Geoguru
robbi_kl schrieb:
....Ich kann mir keinen Nachtcache vorstellen, bei man durchgehend auf den Wegen bleibt. In der Regel sind die Station doch etwas abseits der Wege, spätestens das Final kann nicht auf dem Weg sein. ......
Kann ich mir aber schon - WEGE sind ja nicht immer 5 m breit. Und eine von Reflektoren geführte Wanderung zum alten Steinbruch kann durchaus auch auf Wegen einen Reiz haben. Nachtcache muß ja nicht IMMER bedeuten, sich von Reflektor zu Reflektor durch den Wald zu hangeln. Reflektoren können auch einfach Stages markieren, wo man die nächsten Anweisungen erhält, an Kreuzungen die Abbiegerichtung bezeichnen oder ähnliches. Früher (TM) als noch nicht jeder mit dem Flakscheinwerfer in die Natur zog, kam auch auf Wegen tolle Stimmung auf - und die Nachtwanderungen waren bei uns auch immer auf Wegen - da hat man auch BTW die Gelegenheit, mal die Lampen auszumachen und die Dunkelheit und Geräusche auf sich wirken zu lassen.

Der einzige stichhaltige Grund, sich mehr als 10 Meter vom Weg zu entfernen, ist der Schutz der Reflektoren vor Jägern.
 

friederix

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Der ständige Appell an den gesunden Menschenverstand nützt da übrigens auch nichts. Ich kann mir keinen Nachtcache vorstellen, bei man durchgehend auf den Wegen bleibt.
Dann lass' es mich so formulieren:
Man sollte die Stages mit Augenmaß platzieren.
Zwischenpunkte ca. maximal 5 Meter ab vom Weg, das Final maximal 10 bis 20 Meter abseits des Weges.
Wenn man dann noch die jeweiligen "jagdrelevanten" Stellen meidet, sollte alle, Cache, Jäger und Tiere damit leben können.

Wenn nicht, haben wir bald eine "Geocaching-Verordnung", und das will doch niemand.

Ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme zu üben, muss doch möglich sein, ohne dass es ein langweiliger NC wird.
 
friederix schrieb:
robbi_kl schrieb:
Der ständige Appell an den gesunden Menschenverstand nützt da übrigens auch nichts. Ich kann mir keinen Nachtcache vorstellen, bei man durchgehend auf den Wegen bleibt.
Dann lass' es mich so formulieren:
Man sollte die Stages mit Augenmaß platzieren.
Zwischenpunkte ca. maximal 5 Meter ab vom Weg, das Final maximal 10 bis 20 Meter abseits des Weges.
Wenn man dann noch die jeweiligen "jagdrelevanten" Stellen meidet, sollte alle, Cache, Jäger und Tiere damit leben können.

Wenn nicht, haben wir bald eine "Geocaching-Verordnung", und das will doch niemand.

Ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme zu üben, muss doch möglich sein, ohne dass es ein langweiliger NC wird.
Ich denke, es hängt einfach viel von der konkreten örtlichen Situation ab. Generalisieren ist da schwierig. Aber der gesunde Menschenverstand dürfte neben ein paar grundlegenden Infogesprächen mit Jagd und Forst sicherlich der beste Weg sein.

Ein wenig abseits vom Weg dürfte meistenteils in Ordnung gehen, wenn's nicht grad nen NSG ist mit Wegegebot. Meine Meinung.
 

robbi_kl

Geowizard
friederix schrieb:
Zwischenpunkte ca. maximal 5 Meter ab vom Weg, das Final maximal 10 bis 20 Meter abseits des Weges.
Du weichst jetzt die hessische Regelung aber schon etwas auf, indem du die Theorie vertrittst, dass "so ein bisschen" Verlassen des Weges schon erlaubt sein müsse. 5 Meter bei Stationen, 20 Meter beim Final - nach dem Wortlaut der Regelung ist der Weg damit schon verlassen. Zudem ist in lichten Wäldern oft noch eine größere Entfernung nötig, um die Stationen muggelsicher zu machen.

Und schließlich führen ja auch Wege oft dicht an Hochsitzen vorbei. Die Erfahrungen mit verschiedenen NCs haben gezeigt, dass es auch dann zu Auseinandersetzungen mit Jägern kommen kann, wenn die Cacher den Weg (noch) gar nicht verlassen haben. Insofern ist auch das Verbleiben auf Wegen kein Allheilmittel.
 

friederix

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Du weichst jetzt die hessische Regelung aber schon etwas auf, indem du die Theorie vertrittst, dass "so ein bisschen" Verlassen des Weges schon erlaubt sein müsse.

Das habe ich nie geschrieben.
Ich habe geschrieben, dass alle Beteiligten sich mit solchen "Toleranzen" arrangieren können sollten.
Das ist sozusagen das Niemandsland zwischen Mensch und Natur.
Ob das nun ein hessisches oder südvenezuelanisches Gesetz ist, ist mir weitgehend egal, den Rehen und Hasen vermutlich ebenfalls.

Es geht darum, dass Harry Hirsch, Möppel Hase, Contra Reh und Jeremy Cacher sich möglichst wenig in die Quere kommen.

Und das sollte man als NC-Owner eben beherzigen.
Es geht niemand mit dem Zollstock (sorry, Gliedermassstab) in den Wald und mißt nach.
 

robbi_kl

Geowizard
friederix schrieb:
Das habe ich nie geschrieben.
Wo liegt denn jetzt der wesentliche Unterschied zwischen deiner und meiner Wortwahl? Du hattest eine Empfehlung ausgesprochen ("Man sollte ..."), die dem Wortlaut der hessischen Regelung widerspricht. Und noch mal: Bestimmte größere (Technik-)Stationen in bestimmten (lichten) Wäldern gehen nicht immer 5 m abseits des Weges.
friederix schrieb:
Ob das nun ein hessisches oder südvenezuelanisches Gesetz ist, ist mir weitgehend egal, den Rehen und Hasen vermutlich ebenfalls.
Venezolanische Gesetze beachte ich nur in Venezuela, hessische Rechtsvorschriften in Hessen. Und dann sage ich noch etwas, auch auf die Gefahr hin, dass ich als Ignorant oder Umweltsau dastehe. Mir ist es relativ egal, ob ich bei Nacht mal einen Hase aufscheuche. Dann läuft er halt weg und fertig. Man muss nicht immer so tun, als ob das kurze Zusammentreffen von Tier und Mensch immer etwas Kriminelles wäre.
 

adorfer

Geoguru
robbi_kl schrieb:
friederix schrieb:
Jeder weiß doch ganz genau, dass, wenn er sich nachts durchs Gebüsch schlägt, das nichts mit dem allgemeinen Betretungsrecht zu tun hat.
Doch, natürlich hat es genau damit etwas zu tun. Fußgänger dürfen - von Ausnahmen abgesehen - Wege jederzeit verlassen und sich durchs Gebüsch schlagen. Das gilt auch nachts - nur in Hessen nicht mehr.
Da das allgemeine Waldbetretungsrecht auch in Hessen nach wie vor gilt, d.h. auch ohne Uhrzeiteinschränkung (Das Forstgesetz wurde ja nicht geändert), stellt das Verlassen der Wege als Fußgänger kein unerlaubtes Verlassen des Weges dar.

Falls man jedoch unerlaubt den Weg verlässt (weil man einem Wegegebot unterliegt, z.B. bei anderen Fortbewegungsarten), dann ist eine eventuell damit verbundene Wildstörung nach Jagdgesetz untersagt.

Dass man auch als Fußgänger das Wild nicht stören sollte, das ist nachvollziehbar.
Aber das Jagdgesetz sagt das nicht aus.

BTW: "Durch den Busch schlagen" hört sich für mich jetzt eher nach Unterholz und Wildeinstand an. Das war auch früher schon verboten, auch tagsüber.
 

Galuvin

Geocacher
(11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten; § 19a des Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon unberührt.“

Ich bin kein Rechtsverdreher und auch nicht sicher ob meine Auslegung vor Gericht Bestand hat. Aber ich würde es so sehen:
Die Wege zu verlassen ist nur verboten wenn man das Wild stört. Also wenn man es nicht stört ist es auch nicht verboten. Um das zu beurteilen fehlt denke ich den meisten von uns die nötige Fachkenntnis weshalb ich nochmal vorschlage Caches aber speziell Nachtcaches mit qualifizierten Personen abzusprechen und damit Ärger, Wildstörung und Rechtsverdreherrei vor allem aber jede Menge Stress zu vermeiden. Das es funzt, kann ich bestätigen.

Sicher wird es auch einen Jäger geben mit dem absolut nicht zu reden ist, genauso wie es solche Cacher gibt. Aber mal ehrlich! Will man sich den Stress dann wirklich antuen auf sein Recht (je nach Auslegung) zu bestehen? Oder guckt man einfach mal wo man was abändern kann oder sucht sich ein neues Gebiet? Einfach weil man der Vernünftigere ist.
 

adorfer

Geoguru
Galuvin schrieb:
(11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten; § 19a des Bundesjagdgesetzes bleibt hiervon unberührt.“


Die Wege zu verlassen ist nur verboten wenn man das Wild stört. Also wenn man es nicht stört ist es auch nicht verboten.
Nehmen wir mal folgende Möglichkeiten:
1:
- Das Stören des Wildes durch Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist unberechtigt.
2:
- Das Stören des Wildes durch Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten
3:
- Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten
Was Du beschreibst wäre der erste Satz
Andere beschreiben hier den zweiten Satz.

In dem Paragraphen steht, dass das Verbot nur gilt, falls die Störung durch ein "unberechtiges Wegeverlassen" hervorgerufen wurde.
Aber welche Wegegebote gelten denn derzeit nach Forst- und evtl. Jagdgesetz? Ich sehe da für Wanderer&Co "nur" den Schutz von Einständen, Schonungen und Wildäsungsflächen.
 

hmichel777

Geocacher
das ergibt sich aus dem Umkehrschluss: nur wer berechtigt ist, darf die Wege nachts verlassen - wer das sein kann, kann auch in anderen Rechtsvorschriften geregelt sein. Z. B. § 20 bietet eine solche Berechtigung.

Deiner Schlussfolgerung stimme ich zu - wo wäre das Problem?

Wenn demnächst die Straßengesetze oder die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert würden, dass die Anbringung von Gegenständen an Verkehrseinrichtungen (z. B. Leitplanken und Verkehrszeichen) verboten und bußgeldbewährt würde, dann bliebe auch nichts anderes übrig als massenhaft SBAs.
 

adorfer

Geoguru
robbi_kl schrieb:
hmichel777 schrieb:
Bußgeldbewährt ist das Verlassen übrigens (noch) nicht - in § 42 findet sich nichts dazu. Ich habs auch noch mal Quergelesen mit den Bußgeldvorschriften des Hess. Forstgesetzes, da steht auch nichts.
Du musst die Beiträge etwas aufmerksamer verfolgen und auch die aktuelle Fassung der Rechtsvorschriften heranziehen. Die Bußgeldvorschrift wurde hier längst genannt, nämlich § 42 Abs. 1 Hess JagdG n.F.:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ( ... )
10. h) entgegen § 23 Abs. 11 Wildtiere während der Nachtzeit durch unbefugtes Betreten des Lebensraumes abseits befestigter Wege stört.
Und was jetzt?
Was hat sich denn durch die Novelle geändert?
Die vorsätzliche oder fahrlässige Störung von Wild war doch auch früher schon untersagt. (Genauso wie Jagdstörung)

Also doch kein Wegegebot "bei Nacht", oder?
 

robbi_kl

Geowizard
-jha- schrieb:
Was hat sich denn durch die Novelle geändert?
Nach deiner Meinung hat sich nichts geändert. Allein das müsste dir ja schon zu denken geben. Es wurde ein neuer Absatz eingefügt, es wurde die Bußgeldvorschrift entsprechend neu gefasst, es gibt eine amtliche Begründung für die neue Fassung - also kann man doch unterstellen, dass die jetzige Rechtslage irgendwie anders sein muss als die frühere. Du bist auch der Einzige, der diese "seltsame" Interpretation der Rechtsvorschrift vertritt.
-jha- schrieb:
Die vorsätzliche oder fahrlässige Störung von Wild war doch auch früher schon untersagt.
Das ist mir nicht bekannt. Nach welcher Vorschrift war denn fahrlässige Störung von Wild untersagt? Geregelt war und ist die Störung der Jagdausübung.
-jha- schrieb:
Also doch kein Wegegebot "bei Nacht", oder?
Doch, in Hessen schon.
 

hmichel777

Geocacher
robbi_kl schrieb:
Du musst die Beiträge etwas aufmerksamer verfolgen und auch die aktuelle Fassung der Rechtsvorschriften heranziehen. Die Bußgeldvorschrift wurde hier längst genannt, nämlich § 42 Abs. 1 Hess JagdG n.F.:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ( ... )
10. h)

stimmt - hab ich zu schnell und zu flüchtig quergelesen - verbessert die Situation aber auch nicht - im Gegenteil.

"Leute wie robbi_kl" machen ganz normal Nachtcaches, so wie sie vom Owner vorgesehen sind. Ist die Station 50 Meter abseits des Weges, dann laufen "Leute wie robbi_kl" genau dorthin.
und genau diese Einstellung zum Thema meine ich - das hast Du ja weiter oben schon mal geschrieben, dass Dich diese Vorschriften (sinngemäß) einen Scheiß interessieren. Genau diese Einstellung hat doch überhaupt dazu geführt, dass derartige Regelungen in die Gesetze finden. Man hätte ja auch schon vor Änderung des Jagdgesetzes freiwillig auf Nachtcaches im Wald verzichten können...

Wie machen denn Leute wie hmichel777 Nachtcaches?
gar nicht - es gibt genügend andere gute Caches zum Suchen.

Haben Leute wie hmichel777 überhaupt schon mal einen NC gemacht?
ja, hat er - mehrere und zwar tagsüber - nachts werde ich auch weiterhin keinen Wald betreten - aus zwei Gründen:
1. weil ich mehr als einen Jäger kenne, die nicht immer nüchtern beim Ansitz sind und mir mein Leben lieb ist und
2. weil ich nicht mehr als nötig Ärger mit den grünen Onkels provozieren will - es gibt zu viele Jäger in den einschlägigen Gremien und wir Cacher ziehen (dank unserer Unorganisiertheit) im Zweifelsfall den Kürzeren - die Änderung des Jagdgesetzes ist der erste Schritt.

Im Übrigen gibts ja auch andere gute Locations, die keine oder zumindest deutlich weniger Konfliktpotential bieten, für gute Nachtcaches genug - muss es immer im Wald sein?

Natürlich bin ich die böse "Cachepolizei", weil ich mich an die Regeln halte und eben nachts nicht im Wald rumlaufe und Ihr werdet so weitermachen wie bisher.
 

adorfer

Geoguru
Was hat sich denn nun durch die Novellierung des hessigeschen Jagdgesetzes geändert für die Geocacher, insbesondere Nachtcacher?

Der Unterschied ist, dass etwas, was früher schon verboten war (nach Forstgesetz) jetzt auch noch zusätzlich im Jagdgesetz mit Strafe belegt wird? Wenn ja, würde das nicht dem Doppelbestrafungsverbot (für ein- und dieselbe Handlung) widersprechen? Oder wird dann einfach die Bestimmung genommen, die dem Staatsanwalt das höhere Strafmass verspricht?

Abgesehen davon: Ich warte mal ab, bis sich der erste Cacher meldet, dass er ob "neuer Regelungen" Probleme verursacht habe und wie die Sache dann ausgeht.
 

S!roker

Geocacher
Starglider schrieb:
@S!roker:
Ich bin dafür den Kleinkrieg zwischen DWJ_Bund, -Jha-, KoenigDickbauch und rettsan_wf (und wer auch immer vielleicht noch nachtritt) zu löschen.

Wer wieviele Beiträge gepostet hat und wer wessen Meinung nach zuviel oder zuwenig weiß ist nun wirklich weder interessant noch unterhaltend. Und mit dem Thema hat es auch nichts zu tun.


Ich habe mal den Beitag (alle 9 Unterseiten) händisch durchforstet und von provozierenden
Beiträgen, sticheleien, spam und Off-Topic gereinigt.
 

Naserl

Geocacher
Moin,

also, der Jäger meines Vertrauens hat mir mal seine Meinung oder auch seine persönlich Interpretation dieses Gesetztes mitgeteilt.

Dieses Gesetzt die Wege nicht verlassen zu dürfen gilt für alle mit AUSNAHME der Jäger.

Nacht beginnt übrigens eine Stunde nach Sonnenuntergang. Wobei die Dämmerung im übrigen schon als sehr gefährlich eingestuft wird, weil da wohl ne sehr gute Jagdzeit beginnt.

Er kam auch gleich auf den Anlass dafür: "Geocaching und Nachtcaches", weil es schon zu Toten gekommen ist.
Dieses Gesetzt existiert zum Schutz der Geocacher und die anderen Bundesländer werden noch nachziehen. Da man aber in ein Gesetz nicht reinschreiben kann "zum Schutz derr Geocacher" muss man halt schreiben "zum Schutz der Tiere".
Letztendlich gilt das Gesetzt dann auch zum Schutz der Jäger, denn sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, heisst: Jäger erschiesst Geocacher an oder tot, so wird der Jäger rechtlich gesehen durch das Gesetzt entlastet.

Und warum dürfen wir noch auf den Wegen laufen? Weil die Jäger wohl besonders die Wege im Auge halten und dort nicht so schnell schiessen. Offene Buchenwälder stellen auch nicht so die Probleme dar. Aber ob jetzt ein Cacher ausm Dickicht gekrochen kommt oder ob das ne Wildsau ist, das kann man schonmal in der extremen kürze der Zeit nicht unterscheiden.

Ich kann mir schon vorstellen, dass die da nen Problem haben, wenn ich mir anhöre, was für Sicherheitsvorkehrungen die selbst treffen, wenn die mit mehreren Jagen gehen. Und dass Jäger sich gegenseitig abschiessen soll ja auch durchaus schon vorgekommen sein.

Ich fand diese Perspektive persönlich mal ganz interessant, weil sie weniger auf "mein Wald, Dein Wald, Wild aufscheuchen, Natur zerstören, etc.pp" einging, sondern rein auf das Sicherheitsthema. Wie ich finde auch nachvollziehbar.

Es wurde im übrigen nochmal ganz dringend empfohlen neben einem Reflektor an der Kleidung auch ein kleines Lichtchen zu tragen, diese Ansteckdinger für Rucksack und Jacke....
 
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