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Novellierung Jagdgesetz - Auswirkung auf NCs

adorfer

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Festzuhalten bleibt, dass nicht schon das Verlassen der Wege bei Nacht ordnungswidrig ist, sondern erst das dadurch eingetretene Stören der Wildtiere, was im Einzelfall also nachgewiesen werden müsste.

Eben nicht! Da irrst Du leider! Die Störung der Wildtiere ist erst dann ordnungswidirg, wenn der Weg unerlaubt verlassen wurde. (z.B. als Radfahrer)
Dazu, was bei "zulässigem Wegeverlassen" (z.B. als Pilzsucher) ist, dazu sagt das Jagdgesetz nichts.

Deine Interpretation mag schlüssig klingen. Nur es steht so nicht im zitierten Gesetz. Dieses Gesetz bringt _keine_ "nächtliches Weggebot" durch die Hintertür.

(Vorsätzliche Jagd- und Wildstörung war auch schon in der Vergangenheit -auch tagsüber- untersagt. Hier geht's um nicht intendierte Wildstörungen. Und diese beziehen sich auf den Kreis der Wegepflichtigen, wenn sie sich nicht an die bereits für sie bestehenden Wegegebote halte.)
 
A

Anonymous

Guest
Cloggy72 schrieb:
Noch Fragen Kienzle?
Die gab es bezüglich des Gesetzeszweckes nie. Darum heißt es ja auch Jagdgesetz. Aber wenn die Jagd geregelt wird, betrifft das auch mehr als nur den Jäger und das Reh.

-jha- schrieb:
Die Störung der Wildtiere ist erst dann ordnungswidirg, wenn der Weg unerlaubt verlassen wurde. (z.B. als Radfahrer)
Dazu, was bei "zulässigem Wegeverlassen" (z.B. als Pilzsucher) ist, dazu sagt das Jagdgesetz nichts.
Was bringt Dich eigentlich dazu, immer auf Radfahrern zu beharren? Davon steht da nichts. Nirgends. Nachts wildstörend einen Weg zu verlassen ist mit dieser Gesetzänderung verboten. Für Jäger, für Sammler, für Radfahrer, für Chuck Norris und eben auch für Geocacher.

Auch zieht Dein Pilzsammlerargument in der Nacht eher weniger, denn Pilze sammelt man am Tag. In der Nacht hingegen ist das Verlassen von Wegen schon durch die Beleuchtung, durch den deutlich anderen Schallpegel und die mit beidem verbundene deutlich erhöhte Wahrnehmungsreichweite deutlich anders zu bewerten als am Tag, und genau dem wird hier Rechnung getragen. Nachts Pilze ist demnach nur auf Wegen erlaubt. Neben den Wegen nicht. Ebensowenig wie Geocaching.
 

adorfer

Geoguru
Schrottie schrieb:
-jha- schrieb:
Die Störung der Wildtiere ist erst dann ordnungswidirg, wenn der Weg unerlaubt verlassen wurde. (z.B. als Radfahrer)
Dazu, was bei "zulässigem Wegeverlassen" (z.B. als Pilzsucher) ist, dazu sagt das Jagdgesetz nichts.
Was bringt Dich eigentlich dazu, immer auf Radfahrern zu beharren? Davon steht da nichts. Nirgends. Nachts wildstörend einen Weg zu verlassen ist mit dieser Gesetzänderung verboten. Für Jäger, für Sammler, für Radfahrer, für Chuck Norris und eben auch für Geocacher.

Du kannst offensichtlich nicht lesen!
Wildstörung ist für diejenigen verboten, die die Wege nicht verlassen dürfen.
(Warum den nicht Wegepflichtigen diese gestattet ist, das sei dahingestellt.)

Wer im Wald dem Wegegebot unterliegt steht im jeweiligen Waldgesetz.
(Und wenn Du dort mal nachlesen würdest -statt hier wild herumzufabulieren- würdest Du auch die bemängelten Radfahrer finden.)

Hessiges Forstgesetz schrieb:
§ 24 Betreten des Waldes, Reiten und Fahren
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.

[..]
(3) Vom Betreten des Waldes ausgenommen sind

Verjüngungsflächen und Pflanzgärten, bestellte und noch nicht abgeerntete Ländereien,
Waldflächen und Waldwege, auf denen Holz eingeschlagen, bearbeitet, gelagert oder gerückt wird oder auf denen sonstige Waldarbeiten durchgeführt werden,
forstbetriebliche und jagdbetriebliche Einrichtungen,
[..]
(4) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers. In bestimmten Gebieten kann die Kennzeichnung von Reittieren verlangt werden.
 
A

Anonymous

Guest
-jha- schrieb:
Wer im Wald dem Wegegebot unterliegt steht im jeweiligen Waldgesetz.
(Und wenn Du dort mal nachlesen würdest -statt hier wild herumzufabulieren- würdest Du auch die bemängelten Radfahrer finden.)
Nur geht es hier nicht um das Waldgesetz, sondern um das Jagdgesetz. Und da steht nunmal nichts von Radfahrern.

Es wäre also künftig sinnvoll, wenn Du auch jeweils schreibst welches Gestz Du meinst. Einfach zusammenhanglos Phrasen in den Raum stellen ist gerade bei solch komplexen Themen nämlich eher irreführend.

Und da wir ja nun beim Waldgesetz sind, nehmen wir auch gleich mal das hessische her, denn um Hessen geht es ja auch. Da steht dann in §24 Abs. 2:
Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört,...
Und damit ist Deine Aussage
-jha- schrieb:
Wildstörung ist für diejenigen verboten, die die Wege nicht verlassen dürfen.
(Warum den nicht Wegepflichtigen diese gestattet ist, das sei dahingestellt.)
schlicht falsch.

Übrigens: Unterstell mir bitte vorzugsweise nicht, ich könne nicht lesen und würde hier wild herumfabulieren. Lesen ist mir durchaus gegeben, zuweilen sogar zwischen den Zeilen. Das Darlegen von Fakten als fabulieren abzutun ist übrigens als Zeichen von fehlenden Argumenten zu werten. Du triffst Dich damit also eher selbst.
 

wutzebear

Geoguru
pheck schrieb:
Gibt es denn hier keinen Juristen, der das mal aus Fachsicht darstellen kann?
Doch, es gibt sogar mehrere, aber die kapitulieren vermutlich vor den bereits gemachten Aussagen der diversen Hobby-Rechtsverdreher. Es geht doch schon längst nicht mehr darum, zusammen zu einem Konsens zu kommen, stattdessen werden nur noch eigene Standpunkte in den Ring und dann darauf beharrt, egal ob sie objektiv richtig oder nur zurechtgebogen sind.

Ich hab z.B. mal einige Semester Jura quasi nebenher mitgemacht (Privat- wie auch öffentliches Recht), aber mir wird dieser Hick-Hack zu blöd.
 

adorfer

Geoguru
wutzebear schrieb:
pheck schrieb:
Gibt es denn hier keinen Juristen, der das mal aus Fachsicht darstellen kann?
Doch, es gibt sogar mehrere, aber die kapitulieren vermutlich vor den bereits gemachten Aussagen der diversen Hobby-Rechtsverdreher.
Es gibt sie. Diese erläutern ihre Sicht der Änderung auch im Gepräch. Aber warum sollten die hier schreiben? Dürften sie vermutlich sowieso nicht, um nicht in den Geruch von "Rechtsberatung" zu kommen.

Es bleibt also nichts übrig, als das jeder das darstellt, was er oder sie vom Fachmenschen verstanden hat.
 

S!roker

Geocacher
wutzebear schrieb:
pheck schrieb:
Gibt es denn hier keinen Juristen, der das mal aus Fachsicht darstellen kann?
Doch, es gibt sogar mehrere, aber die kapitulieren vermutlich vor den bereits gemachten Aussagen der diversen Hobby-Rechtsverdreher.


DANKE ...Du sprichst mir aus der Seele.
Gestern noch (da war es nur eine Forumsseite für dieses Thema) wollte ich meinen
guten Freund (RA) mal bei einem Kaffee über das Thema ausquetschen , doch heute
nehme ich davon Abstand.

Selbst wenn ich hier einen Anwalt zitiere, gibt es mit Sicherheit noch ein, zwei
Vormittags-Gerichtsshow-Geschädigte, die eh alles Besser wissen.
Sorry, aber mir schwillt gerade der Hals bei der Argumentationsweise.

Oder um es anders mit einem Augenzwinkern zu Formulieren:
"...Das Niveau ist gerade unter dem Tisch gekrochen und weint..."
 

robbi_kl

Geowizard
Cloggy72 schrieb:
Das andere im JAGD-Gesetz gilt nur für den JÄGER, nicht für den Geocacher, nicht für den Radler, nicht für den allgemeinen Fußgänger, nicht für das Liebespäärchen und Klein Willi mit Kondom.
Die mehrfache Wiederholung dieser falschen Aussage macht sie nicht richtiger.
-jha- schrieb:
Da irrst Du leider! Die Störung der Wildtiere ist erst dann ordnungswidirg, wenn der Weg unerlaubt verlassen wurde. (z.B. als Radfahrer)
Auch das wird nicht richtiger, wenn man es mehrfach wiederholt. Die Rechtsgrundlage ist ziemlich unmissverständlich formuliert, die Bußgeldvorschrift ebenfalls.

Rechtsgrundlage: "Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten; ..."
Hier steht nirgends, dass sich diese Vorschrift nur an Jäger richtet, hier steht auch nicht, dass nur Radfahrer Wege unberechtigt verlassen können. Jedes Verlassen der Wege bei Nacht ist verboten, wenn es nicht eine besondere Berechtigung hierfür gibt. Ein berechtigtes Verlassen der Wege ist beispielsweise die forstwirtschaftliche Notwendigkeit (ergibt sich selten bei Nacht) oder der Jäger auf der Nachsuche.

Bußgeldvorschrift: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ( ... ) Wildtiere während der Nachtzeit durch unbefugtes Betreten des Lebensraumes abseits befestigter Wege stört."
Auch hier keinerlei Einschränkung, dass sich diese Vorschrift nur an Jäger richtet oder dass das "unberechtigte" Verlassen nur mit dem Fahrrad verwirklicht werden kann.

Die Annahme, dass sich ein nächtliches Wegegebot nur an Jäger richten soll, ist ja auch irgendwie absurd. Das geht weder aus dem Wortlaut der Rechtsvorschrift hervor, noch entspricht es der amtlichen Begründung, die ich weiter vorne zitiert habe. Die neue Vorschrift ist einfach eine Einschränkung des allgemeinen Waldbetretungsrechts.
 

Starglider

Geoguru
Mal sehen ob ich den Rechtsanwalt mal wieder treffe mit dem ich jahrelang fast täglich zusammen Gassi gegangen bin. Den werde ich mal ein wenig interviewen denn das würde die Gassirunde ja auch betreffen.

Ich befürchte aber dann werde ich auch die Richterin treffen mit der ich jahrelang fast täglich zusammen Gassi gegangen bin. Wenn mir die beiden ihre mindestens drei Meinungen zu dem Thema gesagt haben werde ich wieder so schlau sein wie vorher.
 

robbi_kl

Geowizard
Du konstruiert so lange hin und her, bis das gewünschte Ergebnis heraus kommt. In einem Punkt stimme ich dir zu: Es fehlt im Hessischen Jagdgesetz eine Legaldefinition, was in diesem Zusammenhang "berechtigt" oder "unberechtigt" ist. Trotzdem wird es in Verbindung mit der amtlichen Begründung, dem Verweis auf § 19a BJagdD und der Bußgeldvorschrift klar, was gemeint ist.

Lies dir einfach noch mal die Bußgeldvorschrift durch. Ordnungswidrig ist nicht "das unberechtigte Verlassen befestigter Wege", sondern das "unbefugte Betreten des Lebensraumes abseits befestigter Wege", wenn es während der Nachtzeit geschieht und dadurch Wildtiere gestört werden.

Und mal ehrlich: Ein Regelungsbedarf, um nächtliches Reiten und Radfahren abseits der Wege zu verhindern, hat wohl kaum bestanden. Ich bleibe jedenfalls dabei, dass mit der neuen Fassung des Hessischen Jagdgesetzes das allgemeine Waldbetretungsrecht eingeschränkt wurde und der "normale Bürger" jetzt nachts nur noch auf befestigten Wegen laufen darf.
 

robbi_kl

Geowizard
Übrigens ist die Annahme, dass sich die Vorschrift nur an Radfahrer und Reiter richtet, auch noch aus einem anderen Grund unsinnig: Nach § 24 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes dürfen die nämlich die Wege ohnehin nicht verlassen:

"Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet."

Es wäre also unsinnig, in einer anderen Rechtsvorschrift noch mal für Radfahrer und Reiter das Verlassen der Wege zu verbieten und dieses an weitere Bedingungen (Nacht, Störung des Wildes) zu knüpfen, wenn es ohnehin allgemein unzulässig ist.
 

robbi_kl

Geowizard
Alpini schrieb:
Das mit dem Wegegebot gilt dann so aber auch fuer Jaeger, oder sind die berechtigt ausgenommen?
Wie gesagt, es fehlt eine Auflistung zur Unterscheidung zwischen "zulässig" und "unzulässig". Dass der Jäger aber einen befestigten Weg berechtigerweise verlässt dürfte aber offenkundig sein, denn anderenfalls könnte er der Jagd kaum noch nachgehen. Er käme nicht mehr zum Hochsitz, er könnte sich nicht auf die Nachsuche begeben, er könnte erlegtes Wild nicht aufsuchen etc.
 

adorfer

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Alpini schrieb:
Das mit dem Wegegebot gilt dann so aber auch fuer Jaeger, oder sind die berechtigt ausgenommen?
Wie gesagt, es fehlt eine Auflistung zur Unterscheidung zwischen "zulässig" und "unzulässig". Dass der Jäger aber einen befestigten Weg berechtigerweise verlässt dürfte aber offenkundig sein,
Der Nachtwanderer und der Pilzsucher verlassen den Weg ebenfalls berechtigt, eben weil sie dieses nach Forstgesetz (siehe zitiertes Waldbetretungsrecht) dürfen.

Unberechtigt ist das Verlassen der Wege nur, wenn es sich um Schonungen, Wildäsungsflächen oder ausgewiesene Wildruhezonen handelt.
 

Alpini

Geomaster
@ robbi_kl:
Hm, fuers letztere stimme ich zu, da macht es Sinn, dass er den Weg verlassen darf aeh muss.
Aber fuers Schiessen selbst muss man ja nicht den Weg verlassen (meine simple Annahme). Da koennte man ja annehmen Hochsitze duerfen dann nur noch an Wegen stehen. Ach, wer weiss wie es gelebt wird...
 

adorfer

Geoguru
Alpini schrieb:
Da koennte man ja annehmen Hochsitze duerfen dann nur noch an Wegen stehen.
Dass man zu der Mehrzahl der Hochsitze (bis auf die letzten 5m) mit dem 4WD heranfahren kann, das liegt bestimmt daran, dass niemand einen erlegten Keiler weiter als nur irgendwie nötig schleppen will.
Sprich: Selbst wenn der Hochsitz am Weg steht: Um das Stück dann zum Auto zu bekommen, muss auch der Jäger dann ins Grüne. (Oder er schiesst nur noch Tiere, die ihm sein Hund apportieren kann)

Ob jetzt durch eine evtl. stattfindende Nachsuche das Wild gestört wird (evtl. sogar in Wildruhezonen), das könnte man natürlich unterschiedlich sehen.
 

rainmuel

Geocacher
An dieser Stelle möchte ich die Cache-Wiki mit dem folgenden Artikel empfehlen:
http://www.cachewiki.de/wiki/Nachtcache#Nachtcache_im_Einklang_mit_der_Natur_und_den_Gesetzen

Hier ist das Ergebnis meiner Erfahrung mit Förstern niedergelegt, die ich als Cacher auch nachvollziehen kann.

Tatsache ist jedenfalls, dass Geocaching leider keine kleine eingeschworene Gemeinschaft mehr ist sondern eher in Richtung Breitensport tendiert. Einerseits ist es ja schön, andererseits gibt es viele Deppen da draußen, die mit dem Zuschrauben eines Petlings intellektuell an ihre Grenzen stoßen... Was die nachts im Wald anstellen, ist eben manchmal auch nicht so prickelnd mitgedacht...

Vielleicht habe ich mit meiner These Recht, dass es mehr Geocacher als Stoggles (Nordic Stalker :eek:) ) gibt.

Wenn wir das Hirn einschalten, das wir auch von den Jägern einfordern, dann kommen wir sehr schnell auf den Konsens, dass wir das Wild nicht mit Lumenpower nachts zur Treibjagd herumscheuchen wollen.

Bitte kommt von der Wortklauberei pragmatisch mal auf den Sinn dahinter zurück. Eine Reflektorstrecke kann ja auch im Zickzack um Wege herum aufgebaut sein oder parallel dazu. Nachts ist 5m vom Weg weg sowieso gefühlt mittendrin.

Ich bin überzeugt: es gibt die friedliche Koexistenz von Jägern und Gejagten, ähh, Cachern.
 
rainmuel schrieb:
An dieser Stelle möchte ich die Cache-Wiki mit dem folgenden Artikel empfehlen:
http://www.cachewiki.de/wiki/Nachtcache#Nachtcache_im_Einklang_mit_der_Natur_und_den_Gesetzen

Hier ist das Ergebnis meiner Erfahrung mit Förstern niedergelegt, die ich als Cacher auch nachvollziehen kann.

Tatsache ist jedenfalls, dass Geocaching leider keine kleine eingeschworene Gemeinschaft mehr ist sondern eher in Richtung Breitensport tendiert. Einerseits ist es ja schön, andererseits gibt es viele Deppen da draußen, die mit dem Zuschrauben eines Petlings intellektuell an ihre Grenzen stoßen... Was die nachts im Wald anstellen, ist eben manchmal auch nicht so prickelnd mitgedacht...

Vielleicht habe ich mit meiner These Recht, dass es mehr Geocacher als Stoggles (Nordic Stalker :eek:) ) gibt.

Wenn wir das Hirn einschalten, das wir auch von den Jägern einfordern, dann kommen wir sehr schnell auf den Konsens, dass wir das Wild nicht mit Lumenpower nachts zur Treibjagd herumscheuchen wollen.

Bitte kommt von der Wortklauberei pragmatisch mal auf den Sinn dahinter zurück. Eine Reflektorstrecke kann ja auch im Zickzack um Wege herum aufgebaut sein oder parallel dazu. Nachts ist 5m vom Weg weg sowieso gefühlt mittendrin.

Ich bin überzeugt: es gibt die friedliche Koexistenz von Jägern und Gejagten, ähh, Cachern.
Danke für den guten Beitrag mit Herz, Hirn und Verstand.

Es ist wirklich an der Zeit, innerhalb der Caching-Szene für Sensibilisierung zu werben. Das ist kein Hexenwerk und machbar.

Viele regionale Gesprächsinitiativen mit Jägern, Forst und Eigentümern haben gezeigt, dass Geocaching so funktioniert, dass es andere Interessengruppen nicht stört.

Aber jede/r Cacher sollte dabei ein wenig mithelfen, damit das auch funktioniert.

Viele Grüße
Jörg
 

adorfer

Geoguru
robbi_kl schrieb:
Du glaubst doch mittlerweile selbst nicht mehr an das, was du da schreibst. Da Schonungen oder Wildruhezonen generell nicht betreten werden dürfen, gibt es keinen Grund, in einer anderen Rechtsvorschrift das Betreten erneut zu verbieten, zumal dann auch wieder die Einschränkung auf die Nacht keinen Sinn ergibt.
Fallen Dir und Schrotti eigentlich nur noch persönliche Angriffe ein?

Schau mal auf die erste Seite in diesem Thread, da habe ich das doch schon erläutert.
Nur weil etwas im Forstgesetz untersagt ist, heisst es nicht, dass es im Jagdgesetz nicht ebenfalls verboten werden kann.
Die Strafen können ja durchaus unterschiedlich sein.
(Wenn ich mit dem Auto jemanden über den Haufen fahre, dann kann das doch auch sowohl vom Strafgesetzbuch wie auch von den der Straßenverkehrsordnung in Konflikt stehen.)
 

robbi_kl

Geowizard
rainmuel schrieb:
Bitte kommt von der Wortklauberei pragmatisch mal auf den Sinn dahinter zurück.
Ich finde, dass es ein ganz wesentlicher Unterschied ist, ob ich nun eine rechtswidrige Handlung begehe oder nicht, wenn ich in Hessen bei Nacht den Waldweg verlasse. Darin sehe ich keine Wortklauberei.
-jha- schrieb:
Fallen Dir und Schrotti eigentlich nur noch persönliche Angriffe ein?
Wo waren denn jetzt persönliche Angriffe? Außerdem bist du ja sonst auch nicht so feinfühlig und zurückhaltend im Umgang mit anderen.
-jha- schrieb:
Schau mal auf die erste Seite in diesem Thread, da habe ich das doch schon erläutert
Ja, aber du hast es falsch erläutert.
 
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