JackSkysegel
Geoguru
Dann beantworte doch bitte meine Frage.
nun genau für ihn heißt und er seine Caches unter diesem Aspekt nochmal überprüfen will. Finde ich nachvollziehbar."All aspects of your cache and its placement are your responsibility, and you may be held liable for any resulting consequences."
Nun, Schilder kann der Betreffende ignorieren. Die Strafe bleibt aber trotzdem bei ihm und kann ja nicht auf den Owner abgewälzt werden.satanklaus schrieb:Nur weil einer sagt, etwas ginge, muss ich es noch lange nicht machen. Dass das nicht alle so sehen zeigt ein Beitrag weiter oben, wo es sinngemäß heißt "Wenn der Owner mir sagt, ich dürfe irgendwo rein, ignoriere ich auch "Betreten verboten" Schilder"
Zappo schrieb:Ich denke nicht, daß es im Zweifelsfall die Polizei interessiert, WARUM man da drin rumturnt. "Ich darf das, dadrin liegt ein Cache" dürfte wenig an der Tasache ändern, daß man an einem "Betreten verboten" - Schild vorbeigelaufen ist. Und dafür zahlt.
(Zitat noch mal von hier)Wer sich "ohne triftigen Grund in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt", obwohl ihm die besonderen Umstände aus dem Listig bekannt sind, haftet selbst für seine Schäden.
Klar. Ich als Owner kann bzw MUSS das sogar berücksichtigen. Durch die Sucherei incl. der Her anführung und vorgesehenen Tätigkeit von Spielern kann ein Baum oder ein Gebäude beschädigt werden, Natur über Gebühr zertrampelt werden oder überhaupt Leute gestört, belästigt und gestört werden.satanklaus schrieb:Gut, das Bsp. mit dem Verbotsschild ist in dem Zusammenhang schlecht gewählt.
Mir ging es darum, dass man als Owner die Leute ganz allgemein zu - mehr oder weniger gefährlichen - Aktionen einläd, um eine Dose zu loggen.
Damit hat man eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht
Mir ist klar, dass diese Aussagen leichter auf auf konkretere Gefahrenquellen wie morsche Bäume, Totholz oder bröselige Steinbrüche anzuwenden sind.
Dazu zählt aber m.E. auch die Gefahr, für Schäden am Baum oder unbefugtes Betreten zur Verantwortung gezogen zu werden. Insofern ist das Nicht-Erwähnen des Betreten-Verboten Zustandes eines Grundstückes dann doch wieder was, was auf den Owner zurück fallen könnte. Nicht jeder muss zwangsläufig an einem solchen Schild vorbei kommen....
Womit sich der Kreis schließt: Cacheverstecker und Cachesucher sind für sich selbst verantwortlich. Eigentlich keine überraschende Erkenntnis, sondern eher eine Selbstverständlichkeit. Aber im ersten Beitrag ging es ja darum, dass ein Cacheowner (der, dessen Name nicht genannt werden darf) seine Caches deaktiviert hat, nachdem er auf diese Regel gestoßen ist. Vermutlich wollte der TS eine Diskussion über den Sinn/Unsinn dieses Verhaltens anstoßen.Fadenkreuz schrieb:Auch die suchenden Cacher sind nach den Guidelines für ihr Verhalten selbst verantwortlich.
JackSkysegel schrieb:Meine Frage wurde übrigens auch nicht beantwortet. Nun mal Butter bei die Fische! Wo ist das Problem bei Regel 1.2.1? Und wie sieht eine Alternative aus?
machmalhalblang schrieb:Womit sich der Kreis schließt: Cacheverstecker und Cachesucher sind für sich selbst verantwortlich.Fadenkreuz schrieb:Auch die suchenden Cacher sind nach den Guidelines für ihr Verhalten selbst verantwortlich.
bluesaturn schrieb:[...] Oftmals sieht die Mauer dann sehr ramponiert aus hinterher.
Wer ist dann Schuld an dem Schaden? Der Owner oder der Cacher?
Den entsprechenden Strafzettel o.ä. beim Erwischtwerden beim Owner einzuklagen, stelle ich mir trotzdem schwierig vor.SammysHP schrieb:Stimmt nicht so ganz. Wenn der Owner explizit im Listing erwähnt, dass das Gelände betreten werden darf, dann kann man davon ausgehen, dass es eine entsprechende Genehmigung gibt. Ich habe schon etliche Caches gefunden, bei denen ein "Betreten verboten"-Schild missachtet werden musste, bei denen aber eine Genehmigung des Eigentümers vorlag.
Sollte sich herausstellen, dass der Owner hier eine falsche Angabe im Listing gemacht hat (weil keine Genehmigung vorlag), dann ist er auch dafür haftbar.
Ich persoenlich denke eher, das haengt vom Land ab, in dem man gerade wohnt.Zappo schrieb:Die Welt ist nicht so kompliziert, wie man sie oft schildert.
Der Owner, weil er einen dem Verhalten der Cacher nicht entsprechenden unrobusten Versteckort gewählt hat. Und der Sucher, wenn er da weitersucht, selbst Beschädigungen vornimmt und - vor allen Dingen - die Tatsache beim Owner nicht reklamiert* - gerne per NM.bluesaturn schrieb:Vielleicht ein anderes Beispiel: Oft sehe ich, dass Caches in einer Mauer versteckt werden. Oftmals sieht die Mauer dann sehr ramponiert aus hinterher. Wer ist dann Schuld an dem Schaden? Der Owner oder der Cacher?.....
Eher vom Land, in dem man erwischt wirdbluesaturn schrieb:Ich persoenlich denke eher, das haengt vom Land ab, in dem man gerade wohnt.
yrcko schrieb:Ein Bußgeld sehe ich in diesem Zusammenhang eher als ein kleines Problem an. Schlimmer ist es, wenn dem Cacher etwas passiert. Ein fiktives Beispiel wäre ein Wanderweg 20m von einer Felskante entfernt. Hier würde ich nie einen cache legen. Natürlich kann man argumentieren, 20m sind reichlich Abstand und der cacher muss aufpassen, wo er hintritt. Aber solche Argumente sehen nach einem tödlichen Unfall anders aus als davor. Das betrifft sowohl das Seelenleben des owners als auch eine eventuelle strafrechtliche Bewertung. Und das Publikum ist weitgestreut. Vorsichtsmaßnahmen, die einem Erwachsenen selbstverständlich erscheinen, mögen einem Jugendlichen nicht so klar sein.
Ich war mal der Owner eines Multicaches, wo eine Stage in einem öffentlich zugänglichen Schlosspark lag. Irgendwann änderten sich die Besitzverhältnisse und das gesamte Areal wurde eingezäunt, wovon ich aber erst etwas durch entsprechende Logs mitbekam. Wären jetzt die Cacher munter über den Zaun geklettert und dafür belangt worden, hätte ich mir den Schuh sicher nicht angezogen. Das bestellte Feld hätte ja auch vorher einfach ne Wiese sein können. Also ich bin eigentlich der Ansicht, dass Cacher ausschließlich selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln sollten, so wie im normalen Leben auch.8812 schrieb:Sollte ein Cache nur mithilfe einer Sachbeschädigung zu finden sein (Beispiel: Cache liegt mitten in einem bestellten Feld, Pflanzen werden niedergetrampelt), dann gilt der Cacheowner durchaus als Anstifter. Das ist, ebenso wie die Straftat der Sachbeschädigung selbst, strafbewehrt und kann teuer werden. ;-)
Hans